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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Abgeschaffte Strom-Netzentgelte für die Industrie

Höhe der Entlastungen nach der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen, Zahl der antragstellenden und befreiten Unternehmen, zu erfüllende Voraussetzungen, von der Bundesnetzagentur entschiedene Anträge, jeweilige Anteile des Produzierenden Gewerbes, Auswirkungen der beabsichtigten Senkung der Netzentgeltbefreiung<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

22.05.2013

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1319922. 04. 2013

Abgeschaffte Strom-Netzentgelte für die Industrie

der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch waren die Entlastungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) jeweils nach den Sätzen differenziert in den Jahren 2006 bis 2010, jeweils bezogen auf das finanzielle Volumen und die entlastete Strommenge?

Wie viele Unternehmen waren dabei jeweils nach den Sätzen 1 und 2 befreit?

2

Welcher Teil der Entlastungen nach Satz 1 entfiel dabei auf Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (Unternehmen, Strommenge, finanzielles Volumen)?

3

Wie viele Unternehmen haben für das Jahr 2011 jeweils nach den Sätzen 1 und 2 einen Antrag auf Befreiung von den Netzentgelten (§ 19 Absatz 2 StromNEV) nach der Fassung vom 4. August 2011 gestellt?

4

Wie viele Unternehmen wurden dabei jeweils nach Satz 1 und Satz 2 befreit?

Welcher Teil entfiel dabei auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes?

5

Wenn man den Umfang der §19 StromNEV-Umlage im Jahr 2013 in Höhe von 805 Mio. Euro betrachtet, welcher finanzielle Anteil entfällt dabei schätzungsweise auf Firmenanträge, welche von der Bundesnetzagentur genehmigt wurden?

Welcher finanzielle Anteil entfällt auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes?

6

Wie viele Firmen sind im Jahr 2011 in welcher prozentualen Höhe und mit welcher Strommenge bereits nach Satz 1 befreit (bitte nach folgenden Kategorien aufschlüsseln: 80 Prozent Befreiung von den Netzentgelten, 60 bis 79 Prozent, 40 bis 59 Prozent, 20 bis 39 Prozent)?

7

Wie viele Unternehmen haben für das Jahr 2012 einen Antrag auf Befreiung von den Netzentgelten (§ 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 StromNEV) gestellt (bitte jeweils nach Satz 1 und 2 auflisten)?

Welcher Anteil entfällt nach Satz 1 auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes?

8

Müssen die für 2012 nach Satz 1 beantragenden Firmen bereits die Lastverschiebung von 100 Kilowatt erfüllen, die im Dezember 2012 von der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde?

9

Falls ja, wie viele beantragende Unternehmen dürften nach Einschätzung der Bundesregierung diese Voraussetzung nicht erfüllen?

10

Wie viele Befreiungsanträge hat die Bundesnetzagentur bereits dieses Jahr (für 2012 – Satz 1 und 2) entschieden, wie viele davon positiv, welche Firmen und welche Strommenge betrifft dies, und auf welches finanzielle Befreiungsvolumen addiert sich dies in den jeweiligen Sätzen?

Welcher Anteil des finanziellen Volumens entfällt dabei auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes?

11

Welche Auswirkung hätte die von der Bundesregierung beabsichtigte Senkung der Netzentgeltbefreiung in Satz 2 auf 80 bis 90 Prozent auf bereits bewilligte Anträge und noch nicht beschiedene Anträge für das Jahr 2012?

12

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Höhe der § 19 StromNEV-Umlage im Jahr 2014?

13

Wie verteilen sich die in/seit 2011 nach § 19 StromNEV entlasteten Unternehmen, die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer?

Berlin, den 22. April 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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