Fledermausschutz im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens am Störkanal (Elde-Müritz-Wasserstraße)
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Harald Terpe, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
An der Bundeswasserstraße Störkanal in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich eine geplante Baumaßnahme zur Dammsanierung im Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen des Vorhabens sollen die Dämme auf beiden Seiten des Kanals um jeweils 20 bis 50 Zentimeter erhöht werden. Damit verbunden sein soll eine Fällung von Bäumen entlang des gesamten Bauabschnitts. Dieser Eingriff würde nicht ohne Auswirkungen auf die bestehende Flora und Fauna sein.
Durch das Vorkommen mehrerer seltener Fledermausarten im Gebiet des Störkanals müssen von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung diese Thematik in das Handeln einbezogen und entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorgesehen werden. Verschiedene Naturschutzexperten sehen hier Nachbesserungsbedarf zugunsten des Fledermausschutzes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Fledermausarten kommen nach Kenntnis der Bundesregierung im Gebiet der Baumaßnahme vor, und mit welchen Beeinträchtigungen des Lebensraumes dieser Arten ist durch den Eingriff zu rechnen? Wie erheblich werden diese Beeinträchtigungen vermutlich sein?
Welche dem Schutz welcher bedrohter Tierarten dienende Schutz- bzw. Kompensationsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Planungen des Bauvorhabens getroffen (bitte tabellarisch aufführen)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Baumaßnahme am Störkanal auch die Schaffung von Naturwaldparzellen für Fledermäuse vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Ist im Rahmen der Baumaßnahme und vor allem auch im Anschluss an diese ein Fledermaus-Monitoring vorgesehen? Wenn ja, wie lange? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF- und FCS-Maßnahmen) berücksichtigt worden, und inwiefern wurde der EU-Leitfaden Artenschutz angewandt, der fordert, dass solche Maßnahmen einer Kontrolle und einem Monitoring durch die zuständigen Behörden unterzogen werden müssen?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) gehört worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch der Landesjagdverband gemäß Bundesnaturschutzgesetz gehört worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?