Energieeffizienz als tragende Säule der Energiewende
der Abgeordneten Oliver Krischer, Daniela Wagner, Sven-Christian Kindler, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund der deutschen und europäischen Klimaschutzziele, knapper werdender Ressourcen und steigender Rohstoffpreise wird der Zugang und effizientere Umgang mit Energieressourcen eine immer wichtigere Rolle spielen. Denn Energieeffizienz ist die sauberste, billigste, sicherste und eine sofort verfügbare Energieressource. Sie hat zudem enorme wirtschaftliche Potenziale. Sie senkt die Energiekosten, vermindert den Kapitalabfluss in Exportländer für Erdöl und Erdgas und löst erhebliche Investitionen für die heimische Wirtschaft aus. Sie ist damit für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft ein wesentlicher Faktor. Sie ist zudem eine tragende Säule der Energiewende.
Doch noch immer verharren Teile der Bundesregierung in der alten Denke, dass Effizienzpolitik die Wirtschaft belaste, und vertrauen ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und -einsparung. Bereits abgeschlossene Studien im Auftrag der Bundesregierung sollen diese Einschätzung teilen und weitere Studien befinden sich derzeit im Endstadium. Dabei braucht es gerade jetzt eine verbindliche und ambitionierte Energieeffizienzpolitik – nicht zuletzt, um die immensen Importkosten für Öl, Gas und Kohle zu reduzieren, die Kosten für den Umbau der Energiesysteme hin zu einer erneuerbaren Vollversorgung gering zu halten und damit einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der Volkswirtschaften und ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu leisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Umsetzung EU-Energieeffizienz-Richtlinie
Fragen25
Wann ist mit der Veröffentlichung des durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragten Rechtsgutachtens zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (s. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10984) zu rechnen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Studie dem BMU bereits vorliegt und nur noch nicht veröffentlicht ist, und falls ja, welche Gründe sprechen gegen eine derzeitige Veröffentlichung?
Gibt es zu diesem Rechtsgutachten bereits erste (Zwischen-)Ergebnisse, und welche zusätzlichen Regelungen müssen in Deutschland umgesetzt bzw. welche bestehenden Gesetze, Verordnungen in welchen Punkten geändert werden?
Welche Aussagen trifft/wird das Gutachten über die Anrechenbarkeit sogenannter energiepreisbildender Maßnahmen (u. a. Netzentgelte, Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG, Mehrwertsteuer – MwSt. und Lkw-Maut) unter Artikel 7 des Entwurfs einer Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) treffen?
Warum enthielt der 2. NEEAP (Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan) das EEG, die Mehrwertsteuer auf Energiepreise und Netzentgelte nicht als Effizienzmaßnahmen vor dem Hintergrund des Gutachtens „Endenergieeinsparziel gemäß Artikel 7 EED und Abschätzung der durch politische Maßnahmen erreichbaren Energieeinsparungen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), welches diese Maßnahmen als anrechenbar klassifiziert?
Inwiefern geht die Bundesregierung von der Anrechenbarkeit neuer Einsparungen aus diesen Instrumenten im Sinne von Artikel 7 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie aus, und wenn ja, warum und in welchem Umfang?
Von welchem Wegfallen möglicher anrechenbarer Einsparungen geht die Bundesregierung in dem Fall aus, wenn die zur Finanzierung des Energie- und Klimafonds (EKF) verwendeten Erlöse aus dem CO2-Emissionszertifikatehandel nach 2014 weiter unter 4 Euro je Tonne bleiben?
Welche bestehenden oder geplanten Programme aus dem EKF können in diesem und im kommenden Jahr nicht vollständig umgesetzt werden (bitte einzeln aufschlüsseln), und auf welchem Wege soll ggf. das Zustandekommen trotz niedriger Energiepreise für welche Programme ermöglicht werden?
Warum wurden die 2012 für den aus dem EKF finanzierten Energieeffizienzfonds bereitgestellten Gelder in Höhe von 40 Mio. Euro nur zu 29 Prozent ausgeschöpft, nachdem ursprünglich sogar Mittel in Höhe von 89 Mio. Euro vorgesehen waren, und welche Auswirkungen hat das auf die Einsparziele?
Welche Pläne hat die Bundesregierung, um den Mittelabfluss 2013 zu verbessern?
Welchen Einsparzielwert gemäß Artikel 3 der Richtlinie und gemäß der Nationalen Reformpläne (Europe 2020-Strategie) wird die Bundesregierung an die Europäische Kommission melden (gemessen als Primärenergieeinsparung in Prozent und Mtoe), und wird sie dabei die vorgesehenen Fristen einhalten?
Inwiefern werden die gemeldeten Ziele ihrer Ambition nach dem Ziel des Energiekonzepts entsprechen, die Primärenergie bis 2020 um 20 Prozent zu senken, und wenn nein, warum nicht?
Plant oder betreibt die Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie ein Beteiligungsverfahren zur Einbeziehung relevanter Stakeholder, und falls ja, bitte die diskutierenden Fragestellungen auflisten unter Angabe der geplanten und abgehaltenen Termine sowie der jeweils eingeladenen Interessengruppen?
Vor welchem Hintergrund und zu welchen Zielen erfolgte die Einrichtung des „Dialogforums Energieeffizienz“ zu dem das BMWi am 21. Februar 2013 eingeladen hat, und welche Interessengruppen wurden hierzu eingeladen, und unter welchen Kriterien wurde die Einladungsliste erstellt?
Wie hoch war die CO2- und Energieeinsparung durch das Programm Energie- und Stromspar-Checks für private Haushalte 2012 im Vergleich zu 2011 (bitte nach kWh, CO2, absolut, prozentual, Art des Energie-Checks und Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge wurden für Energie- und Stromspar-Checks für private Haushalte 2012 gegenüber 2012 eingereicht und letztlich bewilligt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welche Projekte wurden im Rahmen der Modernisierungsoffensive für innovative Netze initiiert (bitte nach Art des Projekts und gegebenenfalls Orte aufschlüsseln)?
Wann wurde mit dem Projekt „Datenaufnahme Gebäudebestand“ begonnen, und wann wird die Endfassung der Studie der Öffentlichkeit vorgestellt?
Wann wurde mit dem Projekt „Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand“ begonnen, und wann wird die Endfassung der Öffentlichkeit vorgestellt?
Welche organisatorischen Gründe führten zur Aussetzung der Projektbearbeitung des Projekts „Datenaufnahme Gebäudebestand“?
Wann wird das mehrstufige Ausschreibungsverfahren für das Teilprojekt „Erfassung von statistischen Basisdaten zum Nichtwohngebäudebestand und empirische Analyse der energetischen Qualität ausgewählter Gebäudetypen“ abgeschlossen sein, und welche Zwischenergebnisse gibt es bisher?
Wie hoch war der Sollansatz des Energieeffizienzfonds im Jahr 2012 im Vergleich zu 2011, und wie viele Mittel sind daraus absolut und prozentual im Vergleich zu 2011 abgeflossen (bitte nach den einzelnen Programmen absolut, prozentual und Jahren aufschlüsseln)?
Für welche einzelnen Maßnahmen wurde das Geld von welcher Institution verwandt?
Gibt es für den Energieeffizienzfonds weitere Anträge bzw. bereits bewilligte Maßnahmen, die voraussichtlich noch dieses Jahr wirksam werden?
Falls ja, in welcher Höhe im Vergleich der Jahre 2011 und 2012?
Wie viele Anträge und bewilligte Maßnahmen gab es 2011 und 2012 im Vergleich (bitte nach Antrag, bewilligte Maßnahme, Programm und Antragsvolumen aufschlüsseln)?