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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Konsequenzen aus einer schweren Störung des Flugbetriebs am Flughafen Frankfurt

Erkenntnisse und Bewertungen des Zwischenfalls durch ein Fehlanflugverfahren am 13. Dezember 2011, Umsetzung der fünf Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (34/2012 bis 38/2012)<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

14.05.2013

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1333726. 04. 2013

Konsequenzen aus einer schweren Störung des Flugbetriebs am Flughafen Frankfurt

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Daniela Wagner, Stephan Kühn, Omid Nouripour, Tabea Rößner, Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Untersuchungsbericht BFU 5X013-11 der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ereignete sich am 13. Dezember 2011 eine schwere Störung des Flugbetriebs am Flughafen Frankfurt, indem ein auf 25C startender Airbus A320-214 und ein auf 25L landender Airbus A380-800, der ein Fehlanflugverfahren durchführte, sich einander gefährlich annäherten. Für diesen Zwischenfall wurden sowohl unmittelbare als auch systemische Ursachen ermittelt. Infolge des Zwischenfalls wurden von der BFU insgesamt fünf Sicherheitsempfehlungen herausgegeben (34/2012 bis 38/2012).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche eigenen Erkenntnisse und Bewertungen hat die Bundesregierung über den dargestellten Sachverhalt?

2

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlungen der BFU zwischenzeitlich umgesetzt worden?

3

Wie bewertet sie die empfohlene Entzerrung von Flügen (25C) und Fehlanflügen (25L) durch Änderungen von Flugverfahren und/oder betrieblichen Verfahren angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Flugbewegungen in der Zukunft planmäßig deutlich ansteigen soll?

4

Wie können nach Auffassung der Bundesregierung ohne eine klare Kapazitätsbegrenzung das empfohlene Mehr an Zeit sichergestellt, und damit auch ausreichende vertikale und horizontale Abstände bei der Abwicklung der Flugbewegungen hergestellt werden?

5

Wie steht die Bundesregierung zu der Empfehlung, den Fluglotsen explizit die Möglichkeit einzuräumen, bei Bedarf situativ von den lärmoptimierten An- und Abflugrouten abzuweichen, anstatt vielmehr zu Gunsten der Sicherheit die Betriebsfrequenz zu drosseln?

6

Welche zusätzlichen Lärmbelastungen könnten aus einer solchen Praxis für die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere in Raunheim resultieren, und wie kann eine solche Steigerung des Fluglärms verhindert werden?

7

Inwieweit hält es die Bundesregierung für geboten, in Aufarbeitung der angesprochenen schweren Störung, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Zahlen der Flugbewegungen zu überprüfen und ggf. aus Sicherheitsgründen nach unten zu korrigieren?

8

Inwieweit zieht die Bundesregierung in Erwägung, in diesem Zusammenhang die Planfeststellungsbehörde aufzufordern, vom Auflagenvorbehalt des Planfeststellungsbeschlusses (PFB Ziff. 5.1.4) – insbesondere Nummer 3 – Gebrauch zu machen?

Berlin, den 26. April 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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