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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen

Ausgabenentwicklung bei den betroffenen Haushaltstiteln in den letzten 10 Jahren, Gesamtkosten für die Erreichung bestimmter sowie der vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Immissionsgrenzwerte, Kosten der Lärmsanierung an Straßen in Baulastträgerschaft von Ländern, Kreisen und Kommunen; Details zu einzelnen Maßnahmentypen und Maßnahmekategorien, Nutzen-Kosten-Analysen und Umweltverträglichkeitsprüfung, geplante und bereits umgesetzte Maßnahmen, Öffentlichkeitsbeteiligung<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

21.05.2013

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1337030. 04. 2013

Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen

der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Haushaltsmittel für Bedarfsmaßnahmen zum Bau der Bundesfernstraßen waren in den letzten Jahren trotz außerplanmäßiger Sondermittel rückläufig. Ein wesentlicher Grund liegt in der notwendigen Erhöhung der Mittel für Erhaltungsinvestitionen, die in Zukunft nochmals deutlich auf rund 3,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden müssen (vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Entwurf der Grundkonzeption des Bundesverkehrswegeplans 2015 vom 1. Februar 2013).

Deshalb müssen alle Titel des Einzelplans 12 transparent vergeben und auf den Prüfstand gestellt werden. Die Investitionen in Maßnahmen des Um- und Ausbaus von Bundesautobahnen und Bundesstraßen haben einschließlich Grunderwerb für 2013 mit 573 Mio. Euro einen ähnlichen Umfang wie die Bedarfsmaßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie haben sich die Ausgaben bei den Haushaltstiteln „Um- und Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutzmaßnahmen (Bundesautobahnen)“ und „Um- und Ausbau, Lärmschutzmaßnahmen (Bundesstraßen)“ – einschließlich Grunderwerb – in den letzten zehn Jahren entwickelt (Angaben bitte in Jahresscheiben)?

2

Inwiefern werden aus diesen Haushaltstiteln nur Maßnahmen zum Lärmschutz finanziert, oder werden auch anderweitige Um- und Ausbauten an Bundesfernstraßen umgesetzt?

Falls zutreffend, wie hoch war der Anteil für reine Lärmschutzmaßnahmen?

3

Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aus, um an allen Bundesfernstraßen Immissionsgrenzwerte von 67/57 dB(A) (Tag/Nacht) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten bzw. 69/59 dB(A) (Tag/Nacht) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten, 72/62 dB(A) (Tag/Nacht) in Gewerbegebieten sowie 65 dB(A) (Nacht) an Rastanlagen zu erreichen?

4

Wann werden die in Frage 3 genannten Grenzwerte an allen Bundesfernstraßen eingehalten werden können?

5

Von welchen Gesamtkosten geht die Bunderegierung aus, um die vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Grenzwerte von 65/55 dB(A) (Tag/Nacht) bzw. 60/50 dB(A) (Tag/Nacht) zu erreichen (vgl. Umweltbundesamt (2006): Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – Auslösekriterien für die Lärmaktionsplanung)?

6

Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zu den Kosten der Lärmsanierung an Straßen in Baulastträgerschaft von Ländern, Kreisen und Kommunen?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Baulastträgerschaft aufeinander abgestimmt werden?

8

Nach welchem Verfahren werden die Maßnahmen zum Lärmschutz ausgewählt, und welche Prüfungen werden vor dem Beschluss einer Finanzierung dieser Maßnahmen durchgeführt?

9

Welche Maßnahmentypen und -kategorien werden den Begriffen „Ausbau“ bzw. „Umbau“ zugeordnet (bitte alle Maßnahmenkategorien und Investitionsbereiche dieser Haushaltstitel nennen)?

10

Wie grenzen sich die Maßnahmen des Um- und Ausbautitels gegenüber Neubaumaßnahmen und Ausbauinvestitionen des Titels Bedarfsplanmaßnahmen ab?

11

Wurden im Rahmen des Um- und Ausbaus auch Maßnahmen finanziert, die früher Bedarfsmaßnahmen des Weiteren Bedarfs waren (bitte Aufstellung mit den Investitionsvorhaben seit Verabschiedung des aktuellen Bedarfsplans 2004 und bis einschließlich Haushaltsplan 2013)?

12

Gibt es bereits weitere Zusagen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, an Kommunen oder Länder für die Finanzierung oder Mitfinanzierung von Baumaßnahmen im Rahmen dieser Haushaltstitel?

13

Inwiefern werden Nutzen-Kosten-Analysen berechnet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. raumordnerische oder städtebauliche Bewertung durchgeführt?

Wenn ja, welche Nutzen-Kosten-Werte müssen diese Maßnahmen für die (Mit-)Finanzierung des Bundes erreichen?

14

Inwiefern wurden und werden Maßnahmen mit hohen oder sehr hohen Umweltrisiken aufgenommen?

15

Welche Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen dieser Haushaltstitel umgesetzt?

16

Welche Maßnahmen sind bereits in Planung oder wurde die Mitfinanzierung des Bundes zwischen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Auftragsverwaltungen oder Kommunen vereinbart?

17

Wie wird bei Um- und Ausbaumaßnahmen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt?

18

Wie wird der Deutsche Bundestag an der Auswahl der Maßnahmen dieser Haushaltstitel beteiligt?

19

Welche Position hat die Bundesregierung zu einem Rechtsanspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenstrecken?

Berlin, den 30. April 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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