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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukünftige Ämterstruktur im Rahmen der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Geplante Umstrukturierungen der einzelnen Verwaltungsämter mit ihren jeweiligen Fachabteilungen, künftige Aufgabenverteilung nach der Verwaltungsreform, Sicherung des Fortbestandes der Fachstellen (Verkehrstechnik, Maschinenwesen, Nachrichtentechnik usw.) der Wasser- und Schifffahrtsämter und Auflösung von Abteilungen, Arbeitsstruktur, Ausbildung und Beschäftigung der nachrichtentechnischen Mitarbeiter<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

17.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1337903. 05. 2013

Zukünftige Ämterstruktur im Rahmen der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Juni 2012 einen Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorgelegt (sog. 5. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – WSV). Damit sollen unter anderem die Ämterstruktur neu organisiert, die Verwaltung effizienter und kostengünstiger gestaltet und die Binnenwasserstraßen in drei Ausbaukategorien eingestuft werden.

Der Bericht gibt eine grobe Zielrichtung vor, jedoch sind einige Details zur Umsetzung darin noch nicht benannt worden. Die bisherige Verwaltungsebene der sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (Mittelbehörden) soll ab Mai 2013 in Außenstellen der neu geschaffenen zentralen Generaldirektion Wasserstraße mit Sitz in Bonn übergehen. Einzelne Schritte der Reform sind noch nicht bei den Mitarbeitern angekommen und verunsichern die Belegschaft unnötig.

Ungewiss sind vor allem die geplanten Umstrukturierungen der einzelnen Verwaltungsämter mit ihren jeweiligen Fachabteilungen sowie die Schnittstellenbeschreibungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche überregionalen Aufgaben gibt es derzeit auf der Ebene der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter, und welches Amt bzw. welche Ämter zeichnen sich dafür jeweils zuständig (bitte tabellarisch mit den jeweiligen Zuständigkeiten aufführen)?

2

a) Welche sogenannten Dienststellen mit besonderen Aufgaben gibt es bisher im gesamten Gebiet der WSV, und wie sollen sie in die neue Struktur der Ämter eingebunden werden (bitte tabellarisch mit den jeweiligen Zuständigkeiten aufführen)? b) Wie sollen die bisherigen überregionalen Aufgaben (z. B. Fachstelle Verkehrstechnik in Koblenz) in die zukünftige Struktur der Ämter für Betrieb und Unterhaltung (WSA BU) bzw. Revierämter (WSA mit gebündelten Aufgaben) eingegliedert werden?

3

Welche Aufgaben werden bisher zwar ämterübergreifend, aber nur innerhalb der Direktionen durch bestimmte Abteilungen wahrgenommen, und wie soll die Aufteilung in Zukunft erfolgen?

4

Welche Aufgaben werden aktuell durch die Fachstellen der Wasser- und Schifffahrtsämter wahrgenommen, und wie ist die Aufgabenverteilung zukünftig nach der Verwaltungsreform vorgesehen (bitte jeweils tabellarisch unter Nennung der Fachstellen und Aufgabenbereiche aufführen)?

5

Auf welche Weise ist der Fortbestand der Fachstellen (z. B. Verkehrstechnik, Maschinenwesen, Nachrichtentechnik etc.) der Wasser- und Schifffahrtsämter gesichert, und gibt es Abteilungen, die aufgelöst und durch eine Zentrale Fachstelle zur Planung und Steuerung der Nachrichten technischen Anlagen der WSV ersetzt werden sollen, und wenn ja, welche?

6

a) Inwieweit wird sich die Arbeitsstruktur der nachrichtentechnischen Mitarbeiter innerhalb der neu einzurichtenden Ämter für Betrieb und Unterhaltung verändern? b) Werden diese regional oder wie bisher in der gewachsenen Struktur der Direktionen überregional arbeiten?

7

Inwieweit möchte die Bundesregierung das bereits in der WSV vorhandene Fachwissen fördern und verfrühtem Abgang, fehlender Nachbesetzung bzw. Verunsicherung vorbeugen?

8

Welche Pläne hat die Bundesregierung, im Zuge der Umstrukturierung der WSV, die nachrichtentechnischen Mitarbeiter durch Auftragsvergaben an externe Firmen ganz bzw. teilweise zu ersetzen?

9

Werden bis auf Weiteres in der WSV Mitarbeiter und Führungskräfte im nachrichtentechnischen Bereich ausgebildet, und werden diese auch langfristig innerhalb der WSV beschäftigt werden können?

10

Wann wird das Verbot zum Einsetzen eines Mitarbeiters in eine für ihn höher qualifizierte Tätigkeit, mit dem Ziel, dass er keinen Antrag auf eine höhere Gruppierung stellen kann, zurückgenommen?

Berlin, den 3. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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