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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sachstandsabfrage Tank- und Rastanlage Münsterland Ost und West A 1

Detailfragen zu den zwischen der Tank und Rast GmbH und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geschlossenen Verträgen, Berechnung und Geltendmachung von Regressansprüchen, Planung konkreter Gebäudebaumaßnahmen (Hotel, Imbiss etc.), jährliche Höhe bzw. Erhöhung von Konzessionsabgaben<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

21.05.2013

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag17/1338003. 05. 2013

Sachstandsabfrage Tank- und Rastanlage Münsterland Ost und West A 1

der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost und West an der A 1 in Höhe des Stadtteils Münster-Roxel.

Anfang März 2013 wurden die Ergebnisse einer Standortalternativuntersuchung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen der Öffentlichkeit vor Ort vorgestellt. Die Studie der Iproplan Planungsgesellschaft mbH kommt zu dem Ergebnis, dass an dem Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost und West festgehalten werden sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche konkreten Inhalte in Bezug auf die Tank- und Rastanlagen Münsterland haben die im Dezember 1996 zwischen der Tank und Rast GmbH und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (NRW) geschlossenen Verträge?

2

Inwieweit berühren diese Verträge das Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der A 1 zwischen den Autobahnkreuzen (AK) Münster Nord und Münster Süd?

3

In welcher Form waren das BMVBS und das Land NRW am Abschluss der Verträge beteiligt?

4

Können Konzessionäre an anderen Standorten von Tank- und Rastanlagen bei der der Verlegung von Anlagen vergleichbare Regressansprüche geltend machen, wie dies für die Tank und Rast GmbH im Falle der Anlagen Münsterland West und Ost möglich ist?

5

Wie berechnen sich die Regressansprüche genau, die dem Konzessionär bei einer Verlegung der Tank- und Rastanlagen Münsterland West und Ost 1996 eingeräumt wurden (bitte konkrete Zahlen, je Parkplatz, Restlaufzeit der Konzession etc.)?

6

Wurden in den Verträgen zur Bewirtschaftung der Tank und Rastanlagen 1996 bereits konkrete Festlegungen zu einer späteren Erweiterung der Anlagen getroffen?

7

Besteht für die Tank und Rast GmbH die Möglichkeit, Regressansprüche geltend zu machen, wenn die Anlagen Münsterland Ost und West nicht ausgebaut werden, aber an selber Stelle bestehen bleiben?

8

Wurden durch den Abschluss der Verträge von 1996 rechtliche Grundsätze der Mitwirkung der Öffentlichkeit, der Eigentümer, der Anlieger, der parlamentarischen Gremien der Beleggemeinde, der Umweltverbände oder Anderer berührt?

9

Sind beist konkrete Gebäudebaumaßnahmen, wie zum Beispiel Hotel, Imbiss, etc., von der Tank und Rast GmbH geplant?

10

Wenn bereits konkrete Pläne für neue Gebäude bestehen, wann wird die Öffentlichkeit über diese informiert?

11

Sind die geplanten Parkflächen für Großraum- und Schwerlasttransporte bereits im Vorgriff auf eine mögliche Zulassung sogenannter Gigaliner geplant?

12

Wie viele Großraum- und Schwerlasttransporte fanden seit Anfang 2008 bis heute zwischen dem

a) AK Lotte/Osnabrück und dem AK Kamen und

b) AK Lotte/Osnabrück und dem AK Recklinghausen statt?

13

Wie hoch sind die jährlichen Konzessionsabgaben für die Tank- und Rastanlagen Münsterland Ost und West?

14

Ist eine Erhöhung der Konzessionsabgaben vorgesehen?

15

Ist eine Erhöhung der Konzessionsabgaben abhängig vom Ausbau der Tank- und Rastanlagen Münsterland Ost und West vorgesehen?

Berlin, den 3. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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