Alleen als Kultur- und Naturgut erhalten und entwickeln sowie Alleenschutz ressortübergreifend organisieren
der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Stephan Kühn, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Alleen sind kulturelles Erbe und Lebensraum. Sie prägen das Landschaftsbild entscheidend und tragen damit zur Identifikation vieler Menschen mit ihrer jeweiligen Heimatregion bei. So werden sie auch vielfach als eine touristische Attraktion wahrgenommen. Zudem ist jeder Alleebaum Lebensraum für eine Vielzahl von Organismen und fungiert damit als Trittstein für die Verbreitung zahlreicher Arten in der Landschaft. Die Baumreihen geben räumliche Orientierung für Menschen und Tiere.
Wegen ihrer vielfältigen Bedeutung sind Alleen sowie einseitige Baumreihen per Gesetz vor Beeinträchtigung, Zerstörung und Vernichtung geschützt. Gleichwohl erleben wir Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung. Seit Jahrzehnten ist in allen Bundesländern eine kontinuierliche Bestandsminderung zu beobachten. Daran konnten bisher weder der eigentlich vorgeschriebene gesetzliche Schutz der Alleen noch die Gründung der Deutschen Alleenstraße durch den ADAC e. V. und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ebenso wenig etwas Entscheidendes ändern wie auch vereinzelte Initiativen der Bundesländer zur Schaffung von Alleenkonzeptionen.
Formal fällt der Naturschutz in die Kompetenz der Länder. Dennoch hat sich die Bundesregierung sowohl in ihrer Biodiversitätsstrategie als auch in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie der Erhaltung der biologischen Vielfalt verpflichtet. In diesem Sinne hat die Bundesregierung auch eine Verantwortung für Alleen in deren Eigenschaft als Lebensräume und Trittsteinbiotope. Darüber hinaus besteht auch eine verwaltungstechnische Verantwortung des Bundes für die Alleen an Bundesfernstraßen. Zwar überlässt der Bund die Verwaltung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen den Bundesländern. Diese werden als Auftragsverwaltung für den Bund tätig. Dennoch bleibt die Bundesregierung Träger der Straßenbaulast und somit verantwortlich für die Qualität der Straßenverwaltung.
Obwohl die Mehrzahl der Alleen in Deutschland vor 80, 100 oder mehr Jahren angelegt wurden und als solche Teil des Straßenraumes sind, kollidieren hier zunehmend zwei Rechtsbereiche, denn inzwischen nutzen diesen Straßenraum auch die örtlichen Medienträger wie Wasserverbände, Telekommunikationsunternehmen oder Energie- und Gasversorger. Insbesondere wenn eine Nachpflanzung von Alleebäumen erforderlich wird, sieht sich der Straßenbaulastträger zu Schutzmaßnahmen der Medienleitungen veranlasst, die die Nachpflanzung verteuern und mitunter scheitern lassen. Klare Regelungen zu Gunsten von Alleen könnten hier zum Alleenerhalt beitragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Inwieweit hat sich die Bundesregierung im Laufe der letzten fünf Jahre mit den Bundesländern darauf verständigt, dass die Länder ein Kataster für Alleen und einseitige Baumreihen entlang von Bundesfernstraßen nach einheitlichen Kriterien anlegen und pflegen?
Wenn nicht, warum?
Beabsichtigt die Bundesregierung den Aufbau eines Kasters für Alleen und einseitige Baumreihen an Bundesfernstraßen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen einer Erfassung aller ursprünglich an heutigen Bundesfernstraßen angelegten Alleen anhand der Straßenbücher, die für alle Straßen die Angaben zum Aufbau inklusive der Bäume und Meilensteine enthalten, sowohl für die Anlage des Alleenkatasters als auch für die Regionalplanung?
Wie viele Kilometer Alleen an Fernstraßen des Bundes gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bundesstraßen?
Wie viele Kilometer einseitige Baumreihen an Fernstraßen des Bundes gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bundesstraßen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Unterhaltungskosten für Alleen und einseitige Baumreihen aus dem Titel Betriebsdienst Bundesstraßen finanziert werden, dessen Mittel den Ländern nach einem Längenschlüssel zugewiesen werden, ohne dass dabei berücksichtigt wird, dass der dauerhafte Erhalt von Alleen und einseitigen Baumreihen einen deutlich größeren personellen, materiellen und finanziellen Aufwand erfordert, als der für Straßen ohne Baumbestand (für Pflege und Verkehrssicherung 17 bis 40 Euro pro Jahr und Baum nach Angabe der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 – vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/6132; für 1 km Allee mit einem Pflanzabstand von 10 m in der Reihe durchschnittliche Planungskosten in Höhe von ca. 7 000 Euro sowie Herstellungskosten einschließlich dreijähriger Entwicklungspflege in Höhe von ca. 80 000 Euro nach Angaben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, den Bundesländern für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen die Mittel nach einem differenzierten Längenschlüssel für Bundesfernstraßen mit und ohne Baumbestand unter der Voraussetzung zuzuweisen, dass die Alleen und einseitigen Baumreihen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst sind?
Inwieweit erkennt die Bundesregierung ein Hemmnis für den Erhalt von Alleen dadurch, dass bei Nachpflanzungen in der Reihe (und häufig auch bei versetztem Standort) ein Konflikt mit den Medienträgern dadurch entsteht, dass die Medienträger bestimmte Abstände und Schutzmaßnahmen ihrer Medienleitungen zu Lasten des Straßenbaulastträgers fordern, obwohl die Medien in aller Regel viele Jahre nach der Anlage der Allee in den Straßenraum gelegt worden sind?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die Beseitigung dieses Hemmnisses und Lösung des Konfliktes zu Gunsten des Straßenbaulastträgers und damit der Allee?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach der für Medienträger verpflichtenden Installation von Schutzrohren für Medienleitungen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach der Regelung einer für Alleebaumpflanzungen günstigen, weil konfliktfreien, Mindesttiefe für die Verlegung der Medienleitungen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, bei Neuverlegung von Leitungen in Alleen, flexible Leitungen statt mit Muffen verbundene Leitungen zu verwenden, um die Bildung von Zugschlingen und Druckstempeln durch die Baumwurzeln und damit das Hineinwachsen in die Leitungen zu verhindern?
Inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen oder Gesetzesinitiativen, um die Konflikte von Baumstandorten und unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen in Alleen aber auch im Falle von Einzelbäumen innerstädtisch zu lösen?
Welche Erfahrungen mit der Richtlinie „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume“ (ESAB) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. in Bezug auf die Verminderung von Unfällen in Alleen liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Erfahrungen mit der ESAB der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. in Bezug auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen an Bundesfernstraßen liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Erfahrungen mit der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) in Bezug auf die Verminderung von Unfällen in Alleen liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Erfahrungen mit der RPS in Bezug auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen an Bundesfernstraßen liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach einer Richtlinie mit Empfehlungen für den Winterdienst in Alleen an Bundesfernstraßen unter besonderer Berücksichtigung von Abstumpfungsmitteln, die im Gegensatz zum Auftausalz Natriumchlorid eine deutlich geringere oder besser keine schädigende Wirkung auf Alleebäume entfalten?
In welchen Mengen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in den Bundesländern im Rahmen des Winterdienstes auf Fernstraßen des Bundes Natriumchlorid oder andere Salze als Tausalz eingesetzt (bitte nach Bundesländern, Jahren/Saison, Autobahn/Bundesstraße und, soweit verfügbar, Art des Auftausalzes aufschlüsseln)?
In welchen Mengen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in den Bundesländern der Winterdienst auf Fernstraßen des Bundes mit alternativen Abstumpfungsmitteln vorgenommen (bitte nach Bundesländern, Jahren/Saison, Autobahn/Bundesstraße und, soweit verfügbar, Art des Abstumpfungsmittels aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Agrarverwaltung einiger Bundesländer in Bezug auf die unbürokratische Anerkennung von Agrarflächen, die für die Neuanlage oder Wiederherstellung von Alleen benötigt werden, als prämienberechtigte Landschaftselemente, und sieht sie darin eine grundsätzlich unterstützenswerte Vorgehensweise, um die Bereitschaft der Eigentümer und Nutzer landwirtschaftlicher Flächen, Anteile davon für die Anpflanzung von Alleebäumen zur Verfügung zu stellen, zu verbessern?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Alleen als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuch bei?