Die Unterstützung der Bundeswehr für die afrikanisch geführte Unterstützungsmission in Mali
der Abgeordneten Katja Keul, Agnes Brugger, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der UN-Sicherheitsrat ermächtigte am 20. Dezember 2012 in seiner Resolution 2085 die Afrikanische Union (AU) und die Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS), eine afrikanisch geführte Unterstützungsmission in Mali (AFISMA) aufzustellen, die das Ziel haben sollte, die malische Armee bei ihrer Reorganisation zu unterstützen sowie die territoriale Integrität des Landes wiederherzustellen.
Am 11. Januar 2013 intervenierte Frankreich auf eine schriftliche Bitte des malischen Übergangspräsidenten Dioncounda Traoré militärisch mit der „Operation Serval“ in Mali, nachdem zuvor die den malischen Norden kontrollierenden Islamisten die im südlichen Teil Malis gelegene Stadt Konna angegriffen und eingenommen hatten.
Unter dem Eindruck des Vormarsches der Islamisten kam zudem Bewegung in die Bemühungen der afrikanischen Staaten, unter Führung der ECOWAS Gefechtsverbände nach Mali zu verlegen, um den Anforderungen von der Resolution 2085 zu entsprechen. Inzwischen hat eine ganze Reihe afrikanischer Staaten ihre Unterstützung für AFISMA zugesagt und Truppen nach Mali verlegt. In Bamako wurde das Hauptquartier unter Führung des nigerianischen Generalmajors Shehu Abdulkadir errichtet.
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Februar 2013 einem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, demzufolge Streitkräfte der Bundeswehr, Aktivitäten der AFISMA durch Truppen- und Materialtransport nach Mali sowie die Luftbetankung von Flugzeugen unterstützen können. Seit dem 4. März 2013 stellt die Bundeswehr einen Airbus A-310 zur Luftbetankung im Rahmen dieses Mandates zur Verfügung.
Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 4 der Abgeordneten Katja Keul fest: „Die von dem deutschen A-310 MRTT betankten französischen Luftfahrzeuge leisten ihre Unterstützung für AFISMA durch Bereitstellen der Fähigkeit zur Luftaufklärung oder Luftunterstützung für Operationen zugunsten von AFISMA. […] Zur Sicherstellung einer Beschränkung auf Unterstützungsleitungen zugunsten von AFISMA wurde ein deutsches Verbindungselement bei der zuständigen französischen Kommandobehörde, dem französischen Joint Force Air Component Command, in Form eines Stabsoffiziers als nationaler ,Red Card Holder‘ etabliert“ (Plenarprotokoll 17/227, Anlage 4). In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Langfristige, entwicklungspolitische und zivile Aspekte des deutschen Engagements in Mali“ auf Bundestagsdrucksache 17/13015 legte die Bundesregierung in Bezug auf AFISMA dar: „Die volle Einsatzbereitschaft aller Truppenteile des Kontingentes ist noch nicht absehbar.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wann und für welche Einsätze haben deutsche Luftbetankungskräfte Flugzeuge im Rahmen des vom Deutschen Bundestag erteilten Mandats betankt (bitte nach Datum, Art des von den betankten Flugzeugen durchgeführten Einsatzes und Nationalität der unterstützten Luftstreitkräfte aufschlüsseln)?
Wo und mit welchen Truppen ist AFISMA bisher im Norden Malis im Einsatz?
Inwiefern werden in Mali militärische Operationen gemeinsam von Einsatzkräften der Operation Serval und AFISMA durchgeführt, und bei welcher Stelle liegt bei solchen Einsätzen das Kommando?
Welche Details erhält der deutsche „Red Card Holder“ durch das Joint Force Air Component Command über die Art und Durchführung der Einsätze der Flugzeuge, die von der Bundeswehr betankt werden?
Welche Möglichkeiten hat der deutsche „Red Card Holder“, diese Informationen zu überprüfen, insbesondere bezüglich des Vorliegens der nach dem entsprechenden Bundestagsmandat erforderlichen Einsatzanforderungen?
Wie oft und mit welchem Ergebnis wurden derartige Nachprüfungen vom deutschen „Red Card Holder“ bisher durchgeführt?
In wie vielen Fällen wurde bisher mit welcher jeweiligen Begründung ein von Frankreich oder der AFISMA angeforderter Luftbetankungseinsatz durch den deutschen „Red Card Holder“ abgelehnt?
Ist auch bei der AFISMA in Bamako ein deutscher Verbindungsoffizier stationiert, und inwiefern gehört zu seinen Aufgaben, die Luftbetankungsanforderungen anderer Nationen mit der Einsatzführung von AFISMA abzugleichen und diese Informationen dem deutschen „Red Card Holder“ mitzuteilen?
Inwiefern ist eine Unterstützung der französischen Operation Serval in Mali durch deutsche Streitkräfte unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Verfassungsrechts möglich?
Inwiefern und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, die AFISMA-Nachfolgemission MINUSMA der Vereinten Nationen zu unterstützen?
Wie sieht der derzeitige Diskussionsstand bezüglich einer EU-Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Polizeiausbildung aus?