Förderung von Tierfabriken durch Hermesbürgschaften und internationale Finanzinstitutionen
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/10626) betreffend Exportkreditgarantien für den Bau von zwei Legehennenfabriken in der Ukraine führt die Bundesregierung aus, dass die Anlagen weder deutschem noch EU-Recht entsprechen. Weiterhin führt die Bundesregierung aus, dass nach den ihr vorliegenden Informationen der ukrainische Besteller nicht in die Europäische Union (EU) exportiere.
Auch durch internationale und regionale Finanzinstitutionen, an die Deutschland finanzielle Beiträge leistet, wird der Bau bzw. die Ausrüstung von Tierfabriken gefördert. Dabei existieren für die Vergabe von Investitionskapital derzeit keine verbindlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung. Einzig die Internationale Finanzkorporation (IFC) hat Richtlinien erarbeitet (Good Practice Note on Animal Welfare in Livestock Operations), die aber nicht verbindlich sind und auch die EU-Standards nicht erreichen. Es wird daher weiterhin Investitionskapital für Tierfabriken in Ländern wie China oder Ukraine vergeben, in denen z. B. Sauen dauerhaft in Kastenständen oder Legehennen in Käfigen gehalten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Seit wann war die Bundesregierung über die Verhandlungen der EU mit der Ukraine über ein Freihandelsabkommen, das auch den Import von Eiern in die EU einschließt, informiert?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der ukrainische Betreiber der beiden Legehennenfabriken, die Firma Avangardco, für den Export in die EU zertifiziert ist, und wenn ja, seit wann?
Ist die Bundesregierung nach heutigem Wissensstand der Auffassung, dass in Zukunft mit dem Export von Eiern aus den betreffenden ukrainischen Legehennenfabriken in die EU zu rechnen ist?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Export von Käfigeiern aus den ukrainischen Avangardco-Anlagen in die EU und speziell nach Deutschland zu verhindern?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung wirtschaftspolitisch sinnvoll, den Aufbau von Tierfabriken eines ukrainischen Bestellers mit deutschen Hermesbürgschaften zu fördern, wenn dieser Besteller auf seiner Homepage explizit erklärt, er plane den Umstand auszunutzen, dass die Erzeuger in der EU höhere Produktionskosten aufgrund höherer Tierschutzstandards haben (www.avangard.co.ua/eng/about/strategy unter dem Punkt „Expanding export of shell eggs and egg products“), und wenn ja, warum?
Wie bewertet die Bundesregierung die (potenziellen) Auswirkungen des Imports von Käfigeiern aus der Ukraine auf die deutsche Geflügelwirtschaft nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es aufgrund des Freihandelsabkommens in Verbindung mit der finanziellen Unterstützung der Errichtung der Anlagen zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Geflügelwirtschaft gegenüber der ukrainischen Konkurrenz kommt?
Wird die Bundesregierung bei der Bewertung zukünftiger Anträge auf Exportkreditgarantien für Tierhaltungsanlagen deren potenzielle Auswirkungen auf die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft prüfen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung auf EU-Ebene Initiativen zur Einführung der Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern ergriffen, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um ein Unterlaufen von deutschen bzw. EU-Tierschutzstandards bei mit Exportkreditgarantien geförderten Anlagen künftig zu vermeiden?
a) In welchem Ausmaß vergaben internationale Finanzinstitutionen (z. B. IFC), inklusive regionaler Entwicklungsbanken (z. B. die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – EBRD), an die Deutschland Beiträge leistet, von 2002 bis 2012 Investitionskapital und finanzielle Förderungen für die Errichtung und Ausrüstung intensiver Tierhaltungsbetriebe außerhalb der EU (bitte nach Institution, Förderart und Fördervolumen sowie Jahren auflisten)?
b) Welche Länder und welche Haltungsformen betreffen diese Investitionsförderungen (bitte nach Haltungsform, Land und Jahren auflisten)?
a) Welche Kriterien in Bezug auf die Tierhaltung und den Tierschutz werden bei der Bewilligung von Förderungen von Projekten bzw. Anträgen für die Errichtung und Ausrüstung von Tierhaltungsbetrieben herangezogen, und welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese Kriterien?
b) Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der Kriterien, und welche Sanktionen greifen, wenn Kriterien nicht eingehalten werden?
c) Wie oft wurde bisher die Nichteinhaltung der vereinbarten Kriterien festgestellt?
Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der internationalen Finanzinstitutionen sowie der regionalen Finanzinstitutionen, insbesondere der EBRD, in Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten für die Entwicklung von verbindlichen Tierhaltestandards als Maßstab für die Vergabe von Finanzkapital einzusetzen?
Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um im Rahmen der Überarbeitung der Safeguard Policies der Weltbank für die Entwicklung von verbindlichen Tierhaltungsstandards zu werben, die sich an den in der EU geltenden Standards orientieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?