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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - Standardisierung im Wasserstraßenbau

Konzentration der Ressourcensteuerung (Aufgaben, Erledigungstiefe, Standardisierung von Technik und Prozessen, Ausbaustandards, Standards für Betrieb und Unterhaltung, Stellen und Planstellenbewirtschaftungen, Personalbewirtschaftung, Ausbildung, Weiterbildung), rechtliche Grundlage, Überwachung und Steuerung der Standardisierung; Effekte und Kosteneinsparungen der bisher erreichten Standardisierungslösungen, vorgeschlagene Projekte und Projektrealisierung, zentrale Steuerung von Schleusen bzw. Schiffshebewerken<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

26.06.2013

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1385610. 06. 2013

Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – Standardisierung im Wasserstraßenbau

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Mai 2013 befindet sich die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in der Umsetzung. Diese beinhaltet als Ziel eine straffere Verwaltungsstruktur, eine Einteilung der Bundeswasserstraßen in den Ausbaukategorien nach transportierter Gütermenge sowie eine Reduzierung der Mitarbeiter um rund 20 Prozent bis 2020. Grund der Reform ist vor allem der effizientere Einsatz von Ressourcen. Die Mittel im Bundeshaushalt für den Bau von Verkehrswegen, insbesondere der Bundeswasserstraßen für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen sind begrenzt. Dieser Zustand wird auch in den folgenden Jahren anhalten. Die Konzentration von Ressourcensteuerungen, also unter anderem die Standardisierung von Technik und Prozessen im Rahmen der WSV-Reform, ist daher ein wichtiges Thema, um Kosten zu sparen und die knappen Mittel sinnvoll einzusetzen.

Ein Großteil der Bauwerke an Bundeswasserstraßen ist älter als 80 Jahre und damit teilweise dringend erneuerungsbedürftig. In den folgenden Jahren kommt demnach ein großer Aufwand an Ersatzinvestitionen auf den Bundeshaushalt zu. Es wird also darauf ankommen, für die folgenden Jahre die durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel effizient einzusetzen.

Ein Vorschlag ist daher, neben einer Geschäftsprozessoptimierung der Verwaltung auch beim Bau von Anlagen standardisierte Lösungen zu erreichen und anzuwenden. Im „5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“ (sog. 5. Bericht) heißt es daher: „Die zielgerichtete Verteilung der Ressourcen, die notwendige Standardisierung von Technik und Prozessen sowie die ebenfalls notwendige Strukturierung von Vergaben können nur durch eine Zentralisierung der wesentlichen Entscheidungen realisiert werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welchen aktuellen Stand hat die im sogenannten 5. Bericht angekündigte Konzentration der Ressourcensteuerung (Aufgaben, Erledigungstiefe, Art und Weise der Aufgabenerledigung, Standardisierung von Technik und Prozessen, Ausbaustandards, Standards für Betrieb und Unterhaltung, Stellen- und Planstellenbewirtschaftungen, Personalbewirtschaftung, Organisation der Aus-, Fort- und Weiterbildung)?

2

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist der Prozess der Standardisierung in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes organisiert, durch wen wird dieser Prozess überwacht bzw. gesteuert, und welche Ergebnisse können diese Gremien bzw. Expertengruppen bisher vorweisen?

3

Seit wann läuft der in Frage 2 angesprochene Prozess, und bis wann wird er voraussichtlich abgeschlossen sein?

4

Welche Effekte werden die bisher erreichten Standardisierungslösungen auf den Haushalt des Bundes haben, und welche weiteren Effekte sind für die Zukunft geplant (bitte pro Jahr angeben, ab 2010 bis 2020)?

5

Welche Kosten können durch die einzelnen Standardisierungsmaßnahmen von Bauwerken, Geräten und Fahrzeugen jeweils eingespart werden (bitte nach Teilbereichen getrennt aufführen)?

6

Welche Projekte wurden durch die Gremien bzw. Expertengruppen vorgeschlagen, deren Realisierung machbar erscheint bzw. die bereits realisiert werden?

7

Bei welchen der in Frage 6 vorgeschlagenen Projekte ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Standardisierung von Bauwerken, Geräten und Fahrzeugen nicht bzw. nur bedingt möglich (bitte Begründung aufführen sowie nach Teilbereichen trennen)?

8

Welche Überlegungen gibt es bereits, die Standardisierung auf weitere Bereiche als auf Bauwerke, Geräte und Fahrzeuge bzw. auf weitere Verwaltungsbereiche auf Bundesebene auszuweiten?

9

An welchen Investitionsprojekten im Wasserbau wird es voraussichtlich zum Einsatz erprobter Standardisierung kommen, bzw. wo kommen diese Standardisierungslösungen bereits zum Einsatz?

10

Welche Rolle spielt das Ergebnis des Einsatzes standardisierter Lösungen bei der aktuellen Aus- und Neubaumaßnahme am Neckar (Erweiterung der Schleusen), und inwieweit sind die Ergebnisse aus der Ausbaumaßnahme auf weitere Baumaßnahmen übertragbar?

11

Ist es zutreffend, dass die Bedienung von Schleusen, Schiffshebewerken etc. zukünftig zentral in wenigen Regionen gesteuert werden soll, und wenn ja, wie viele Schleusen, Schiffshebewerke etc. sollen von einem Bedienplatz gesteuert werden?

12

Welche Einsparungen bzw. welche Synergien erhofft sich die Bundesregierung mit der in Frage 11 angesprochenen Maßnahme?

13

Von welchen Orten aus sollen die Schleusen bzw. Schiffshebewerke etc. zukünftig zentral gesteuert werden, und wie viele Mitarbeiter sollen dafür ab wann zuständig sein (bitte jeweils nach Fernsteuerzentralen auflisten)?

Berlin, den 5. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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