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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sachstand beim Bedarfsplanvorhaben B 2 Ortsumfahrung Wellaune/Bad Düben

Planungsstand, Zeitplan zur Erlangung des Baurechts und Realisierung des Vorhabens, Finanzierung, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung nach Fertigstellung; Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf der B 2, B 107 und B 183a sowie Lkw-Anteil, Verkehrsbelegung nach Fertigstellung auf der neuen Verkehrsanlage, Ergebnisse der Lärmkartierung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

27.06.2013

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1386010. 06. 2013

Sachstand beim Bedarfsplanvorhaben B 2 Ortsumfahrung Wellaune/Bad Düben

der Abgeordneten Stephan Kühn, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Ortsteil Wellaune der Stadt Bad Düben im Landkreis Nordsachsen treffen die Bundesstraßen B 2, B 107 und B 183a aufeinander. Um Anwohnerinnen und Anwohner von den Auswirkungen des überörtlichen Verkehrs zu entlasten, wurde das Vorhaben „B 2 Ortsumfahrung Wellaune/Bad Düben“ als neues Bedarfsplanvorhaben im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht in den Bundesverkehrswegeplan 2003 aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Bedarfsplanmaßnahme? Wie sieht der Zeitplan für die Erlangung des Baurechts aus?

2

Wieso sind gegebenenfalls zehn Jahre nach Einordnung des Vorhabens „als neues Vorhaben mit Planungsrecht“ in den Bundesverkehrswegeplan und trotz Planungsbeschleunigungsgesetz die Planungen noch nicht abgeschlossen?

3

Wie sieht der Zeitplan für die Realisierung des Vorhabens aus? Ist die Finanzierung für das Projekt gesichert?

4

Wie kann von einer zeitnahen Realisierung des Vorhabens ab 2015 ausgegangen werden, wenn Sachsen in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ab 2015 nur noch 12 bzw. 13 Mio. Euro für Bedarfsplanprojekte erhalten soll (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/11283 des Abgeordneten Stephan Kühn), aber für die Vollendung laufender Vorhaben sachsenweit noch 189 Mio. Euro erforderlich sind (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 114 auf Bundestagsdrucksache 17/11787 des Abgeordneten Stephan Kühn)?

5

Von welchen Kosten wird für die Realisierung des Verkehrsbauvorhabens ausgegangen, und welches Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt sich daraus?

6

Welche Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung fallen voraussichtlich nach Fertigstellung des Vorhabens jährlich für die neue Verkehrsanlage an?

7

Werden nach Fertigstellung der Ortsumfahrung die „alten“ Streckenabschnitte der B 2, B 107 und B 183a zurückgestuft?

8

Wenn ja, wer ist dann für Betrieb, Wartung und Unterhaltung der Verkehrsanlagen zuständig, und welche Kosten entstehen dabei voraussichtlich jährlich?

9

Wie hoch ist die Verkehrsbelegung heute auf der B 2, B 107 und B 183a in und um Wellaune? Wie hat sich das Verkehrsaufkommen in den letzten zehn Jahren auf dem Streckenzug entwickelt?

10

Wie hoch ist heute auf der B 2, B 107 und B 183a der Lkw-Anteil? Wie hat sich der Lkw-Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt?

11

Von welcher Verkehrsbelegung wird nach Fertigstellung der Verkehrsbaumaßnahme auf der neuen Verkehrsanlage ausgegangen? Wie hoch ist nach der Prognose der Lkw-Anteil?

12

Zu welchen Ergebnissen ist die Lärmkartierung entlang der B 2, B 107 und B 183a in Wellaune gekommen? In welchem Umfang werden Lärmwerte von 65 d(BA) tags und 55 (d(BA) nachts überschritten?

Berlin, den 3. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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