Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich: Umsetzung des Protokolls von Nagoya durch eine EU-Verordnung
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Thilo Hoppe, Ute Koczy und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde im Rahmen der Rio-Konferenz 1992 beschlossen und hat den Schutz der biologischen Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile zum Ziel.
Letzteres Ziel konnte mit dem „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ (Nagoya-Protokoll) erst nach jahrelangen Verzögerungen in den Verhandlungen auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD im japanischen Nagoya verabschiedet werden. Damit ist ein Protokoll mit sowohl gesetzlich verbindlichen als auch unverbindlichen Vorschriften beschlossen worden. Deutschland hat das Protokoll bereits unterzeichnet. Die Ratifizierung steht noch aus.
In der Europäischen Union liegt nun ein Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu genetischen Ressourcen und ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Europäischen Union“ (COM(2012) 576 final – 2012/0278 COD) vor. Dieser Vorschlag soll der Umsetzung der Bestimmungen des Nagoya-Protokolls dienen und innerhalb der Europäischen Union einheitliche, klare und harmonisierte Regelungen und Rechtsgrundlagen für alle Nutzer genetischer Ressourcen schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie beurteilt die Bundesregierung den Entwurf der Verordnung in Bezug auf eine effektive Umsetzung des Nagoya-Protokolls?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlag enthaltenen Maßnahmen zum Zugang zu genetischen Ressourcen und dem damit zusammenhängenden traditionellen Wissen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese Maßnahmen ausreichen, um transparente und nachvollziehbare Prozeduren sicherzustellen, und wenn ja, wie begründet sie das?
a) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Nagoya-Protokoll in Bezug auf die Sicherstellung der gerechten Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung und Vermarktung genetischer Ressourcen und dem damit zusammenhängenden traditionellen Wissen in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission umgesetzt ist?
b) Wenn ja, inwiefern?
c) Wenn nein, welche Maßnahmen und konkreten Änderungsvorschläge wird die Bundesregierung vorschlagen, um die Umsetzung des Protokolls und seiner völkerrechtlichen Verbindlichkeit auf europäischer Ebene zu verbessern?
Wie bewertet die Bundesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln durch die Nutzer genetischer Ressourcen?
Welche Maßnahmen zum Aufbau eines effektiven nationalen Systems zur Überwachung vor allem der Erfüllung der Vorteilsaufteilung sind in dem Verordnungsvorschlag vorgesehen, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
a) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ausreichende Regeln für die Einhaltung der Eigenverantwortung – aufbauend auf dem Prinzip der Sorgfaltspflicht – der Nutzer festgelegt sind?
b) Wenn ja, welche sind das?
c) Wenn nein, wie und durch welche behördlichen Strukturen plant die Bundesregierung, die Überprüfung zu gewährleisten?
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Regeln auch für die Vorteilsaufteilung entworfen werden, die seit 1993 für die Nutzung und Vermarktung von genetischen Ressourcen und dem damit zusammenhängenden traditionellen Wissen gelten?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, mit welchen Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung dafür ein?
Welche Maßnahmen in der Verordnung setzen die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker um, die in Artikel 31 Absatz 1 das Recht auf „die Bewahrung, die Kontrolle, den Schutz und die Weiterentwicklung“ genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens indigener Völker einschließlich ihres geistigen Eigentums über dieses Wissen fordert?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der vorliegende Entwurf den Absatz 2 der VN-Erklärung umsetzt, der fordert, dass „wirksame Maßnahmen zur Anerkennung und zum Schutz der Ausübung dieser Rechte“ ergriffen werden sollen, und wenn ja, wie begründet sie diese?
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sichergestellt wird, dass die Entscheidung, ob ABS-Regeln (ABS: Access and Benefit Sharing) eines anderen Abkommens für bestimmte genetische Ressourcen gelten, von den relevanten internationalen Organisationen und EU-Institutionen getroffen wird?
b) Wenn nein, warum nicht?
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Nutzung genetischer Ressourcen auch die Anwendung von Biotechnologie im Sinne des Artikels 2 der CBD umfasst?
Wenn nein, warum nicht?
b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass „Derivate“ – wie im Nagoya-Protokoll in Artikel 2 definiert – in die Verordnung aufgenommen werden?
Wenn nein, warum nicht?
c) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Vorteile, die sich aus der Nutzung von Derivaten ergeben, auch ausgeglichen werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Wann muss nach Meinung der Bundesregierung die Meldung über die Nutzung genetischer Ressourcen erfolgen, und wie begründet sie diese Meinung?
a) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Forschung und Entwicklung eine Nutzung im Sinne des Nagoya-Protokolls sind?
b) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU-Verordnung eine Meldepflicht nicht erst zum Zeitpunkt der Marktzulassung bzw. Vermarktung vorsieht, sondern bereits im Stadium der Forschung und Entwicklung?
c) Wenn nein, warum nicht?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Nutzung von unrechtmäßig erworbenen genetischen Ressourcen oder von unrechtmäßig erworbenem Wissen über genetische Ressourcen in der Europäischen Union verhindert werden, wenn durch die Terminierung der Meldepflicht auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Forschungs- und Entwicklungsphase eine unrechtmäßige oder rechtswidrige Nutzung nicht mehr verhindert werden kann, und welche Sanktionsmechanismen schlägt sie vor?
a) Ist es die Absicht der Bundesregierung, privat finanzierte Nutzer von der Meldepflicht auszunehmen?
b) Wenn nein, wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Interpretationsspielraum in Artikel 7.1 des Verordnungsentwurfs nachgebessert wird, damit privat finanzierte Forschung und Entwicklung sowie eine sich daraus ergebende Kommerzialisierung auch der Meldepflicht unterliegt?
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die zuständigen Behörden begründeten Verdachtsfällen von Biopiraterie und Bedenken Dritter nachgehen müssen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung dann sichergestellt werden, dass Fälle von Biopiraterie verfolgt und geahndet werden?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht Strafen verhängt werden können, diese aber nicht in der Phase der Kommerzialisierung, sondern nur in der Phase der Forschung und Entwicklung greifen?
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Institutionen des Patent- und Sortenschutzrechts als zuständige Behörden für die Meldung genannt werden?
b) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, dann rechtswidrige Nutzungen zu überprüfen?
a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass umfassende Informationen über die Nutzung genetischer Ressourcen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?
b) Wenn nein, wie kann eine effektive Überwachung der Nutzung durch die Herkunftsländer sichergestellt werden?
Wie plant die Bundesregierung, mit Spezimen (Proben) außerhalb der zuverlässigen Sammlungen zu verfahren?
Wie plant die Bundesregierung, die Verpflichtung der Nutzer zum Vorteilsausgleich bei Ex-situ-Sammlungen zu regeln?