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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Städtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin

Städtebauliche Qualität des Regierungsviertels: öffentliche Erdgeschossnutzung (Bundesministerium für Bildung und Forschung, &quot;Haus der Zukunft&quot;), Entwicklung entsprechend Leipzig Charta, Bürgerbeteiligung bei Neubauten und Planungen, energetisches Gesamtkonzept; Berichtswesen/Monitoring/Datengrundlage Energieeffizienz: Termin für Berichtsvorlage, Zeitrahmen der Berichterstattung; Gebäudeenergieausweise und Datenbank zur Energieeffizienz von Bundesbauten: Einsatz erneuerbarer Energien, Investitionshöhe, veröffentlichte Projektberichte, Verbesserung der Vorbildrolle<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

27.06.2013

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1390610. 06. 2013

Städtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin

der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der LEIPZIG CHARTA zur nachhaltigen europäischen Stadt vereinbarten die für Stadtentwicklung zuständigen Minister der europäischen Mitgliedstaaten, die integrierte Stadtentwicklung voranzutreiben. Zentrale Punkte dabei sind die unabdingbare Einbeziehung der Öffentlichkeit und die Herstellung qualitätvoller öffentlicher Räume. Als besonders nachhaltig gelten Konzepte, die eine Mischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Versorgung und Freizeitgestaltung in den Stadtvierteln berücksichtigen. Im Sinne seiner Vorbildfunktion hat der Bund im Berliner Regierungsviertel einen besonderen Anspruch zu erfüllen.

Stattdessen existieren im Berliner Regierungsviertel kaum öffentlich zugängliche Nutzungen, eine Nutzungsmischung des Viertels ist so gut wie nicht vorhanden. Auch bei Neubaumaßnahmen werden bisher keine Anstrengungen unternommen, dies zu ändern. So wird beispielsweise am Kapelle-Ufer ein Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an städtebaulich zentraler Stelle entstehen, östlich des Berliner Hauptbahnhofs, unmittelbar am Spreebogen und gegenüber von Bundeskanzleramt und Reichstagsgebäude. Im Gegensatz zum Jakob-Kaiser-Haus (Abgeordnetenbüros) sind für den Neubau des BMBF keine Ladengeschäfte, wie z. B. ein Buchladen oder eine Bäckerei, geplant. Die Bundesregierung hat dazu auf die Schriftliche Frage 114 der Abgeordneten Bettina Herlitzius auf Bundestagsdrucksache 17/8538 erläutert, dass sicherheitstechnische Richtlinien öffentliche Nutzungen aufgrund der „aktuellen Bedrohungslage“ nicht mehr zulassen. So entsteht ein weiterer abgeschotteter Bürobau an einem Ort, der einen öffentlichen Charakter hatte. Durch die Besucherinnen und Besucher des Bundespressestrands und später durch das Camp der Occupy-Bewegung wurde der Ort von verschiedensten Gruppen genutzt.

Mit den jetzigen Planungen werden die Befürchtungen gestärkt, dass die ganze Spreelinie ein verschlossenes Areal sein wird. Öffentlich zugängliche Nutzungen im Regierungsviertel werden weiter zurückgedrängt.

Auch die Verbesserung von Energieeffizienz und ökologischer Nachhaltigkeit sind zentrale Aspekte, die mit der LEIPZIG CHARTA zur nachhaltigen europäischen Stadt vereinbart wurden. Und auch hier lässt der Bund seine Vorbildfunktion leider ungenutzt. Eine verlässliche, öffentlich zugängliche Datenbasis und ein Monitoring über die Energieeffizienz der Berliner Bundesbauten im Regierungsviertel fehlt bislang.

Dabei wurde im Rahmen des Projekts „Monitoring der Energieeffizienz der Berliner Bundesbauten“ die Energieeffizienz dieser Bauten erfasst. Der letzte Bericht wurde im Jahr 2008 vorgelegt. Seit 2009 wird für die Berliner Bundesbauten kein separater Monitoringbericht erstellt, stattdessen wird die Energieeffizienz dieser Gebäude im Energie- und CO2-Bericht der Bundesregierung erfasst.

Auch dieser Bericht ist zuletzt im Jahr 2009 erschienen und damit vom heutigen Standpunkt aus veraltet. Die dort veröffentlichten Daten zur Energieeffizienz der Liegenschaften des Bundes in Berlin sind weder aufgeschlüsselt noch vollständig.

So erlaubt der Bericht weder Rückschlüsse auf Ursachen (ergriffene Maßnahmen) und Wirkungen (Energieeinsparerfolge und Wirtschaftlichkeit) noch wertet er die Bundesbauten einzeln aus, wie dies noch 2008 der Fall war. Der Bericht gibt nur Ganzjahreswerte an, bei denen oft auch militärische Liegenschaften einbezogen werden. Weder positive noch negative Entwicklungen werden begründet oder aufgelistet. Dadurch ist keine akzeptable Analyse des aktuellen energetischen Standards und der Energieeffizienz möglich.

Auch im Bericht selbst wird die unzureichende Datengrundlage (S. 40) bemängelt. Es fehlt an Datenkompatibilität und an der Akzeptanz der Akteure.

Dabei könnte ein regelmäßiger, ausführlicher und nach Liegenschaften aufgeschlüsselter Monitoringbericht über die Bundesbauten hinaus eine wichtige Grundlage für energieeffizientes Sanieren und Bauen darstellen und der Vorbildfunktion des Bundes gerecht werden.

Am 21. März 2011 berichtete das Onlinemagazin „EnBauSa.de“, dass der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS) sich auf dem Deutschen Sachverständigentag in Berlin für ein Verbot des verbrauchsabhängigen Energieausweises ausgesprochen habe. In der Begründung hieß es, dieser lade zum Missbrauch ein und trage nicht zur Erreichung von Energieeinsparungen bei. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat die Einführung eines verbesserten, einheitlichen und verbraucherfreundlichen Energiebedarfsausweises gefordert (Bundestagsdrucksache 17/11664).

Mithilfe der Energiekennwerte der Energieausweise für Gebäude ließe sich ein Gebäudekataster erstellen (siehe auch entsprechende Forderung auf Bundestagsdrucksache 17/11664). Seine Aussagekraft würde von einheitlichen Gebäudeausweisen profitieren. Die Bundesregierung könnte hier als Vorbild tätig werden und ein Energiekataster für die Bundesbauten erstellen. Damit ließen sich Schwachstellen finden und Fortschritte zeigen. Eine auf nachvollziehbaren Kriterien und öffentlich einsichtigen Werten beruhende Strategie zur energetischen Modernisierung der Bundesbauten ließe sich auflegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Städtebauliche Qualität des Regierungsviertels

Fragen27

1

Wurden zwischenzeitlich Konzepte entwickelt, die unter Berücksichtigung der Sicherheitslage eine öffentliche Nutzung der Erdgeschosse in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bundesbauten erlauben?

Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, wieso nicht?

2

Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, mehr öffentlich zugängliche Nutzungen im Regierungsviertel zu ermöglichen?

Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, wieso nicht?

3

Gibt es Überlegungen, bei dem geplanten „Haus der Zukunft“, das neben dem BMBF-Neubau entstehen soll, eine öffentliche Nutzung umzusetzen?

Wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wieso nicht?

4

Wurde bei dem aktuellen Bau des BMBF eine öffentliche Erdgeschossnutzung geprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wieso nicht?

5

Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen, dass sich das Regierungsviertel, ohne weitere öffentlich zugängliche Nutzungen, immer mehr zu einem „Geisterviertel“ entwickelt (bitte begründen)?

6

Gibt es ein integriertes städtebauliches Gesamtkonzept für das Regierungsviertel, das den Ansprüchen der LEIPZIG CHARTA zur nachhaltigen europäischen Stadt genügt?

Wenn ja, wie sieht dieses aus, und wie passt das mit einer Abschottung vor der Öffentlichkeit zusammen, und wenn nein, wieso nicht?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihre Vorbildfunktion für die städtebauliche Entwicklung nach der LEIPZIG CHARTA zur nachhaltigen europäischen Stadt?

8

Gab es zu den aktuellen Neubauten und Planungen im Regierungsviertel eine Bürgerbeteiligung?

Wenn ja, wie sah diese aus, und wenn nein, warum nicht?

9

Gibt es für das Regierungsviertel vor dem Hintergrund der Energiewende ein energetisches Gesamtkonzept?

Wenn ja, wie sieht dieses aus?

10

Ist ein aktueller Bericht der Bundesregierung zur Energieeffizienz der Berliner Bundesbauten geplant, und wann wird dieser vorliegen?

Wenn kein weiterer Bericht geplant ist, warum nicht?

11

Ist eine Berichterstattung, die, um einer Vorbildrolle gerecht zu werden, ein einmal definiertes Berichtswesen nach vergleichbaren Kriterien, die nur bei besonderer Notwendigkeit verändert, und in regelmäßigen und kurzen Abständen durchgeführt wird, geplant?

Wenn ja, wie soll diese aussehen, und in welchem Zeitrahmen soll diese umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

12

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die genannten Probleme der möglicherweise unzureichenden Datengrundlage bzw. Kompatibilität der Daten anzugehen, und wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?

13

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die im Bericht beschriebene fehlende Akzeptanz der Akteure in Zukunft zu verbessern bzw. herzustellen, und wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?

14

Warum ist die Darstellung der Energieverbräuche der Berliner Liegenschaften des Bundes über die Jahre nur DENA-Zugangsberechtigten möglich?

15

Gibt es Pläne, dies zu ändern?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

16

Wie wirken sich die Erkenntnisse aus Berichten, z. B. für das Monitoring beim Neubau des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie für die anderen im Bau befindlichen Bundesministerien, aus?

17

Erwägt die Bundesregierung die Verbesserung, Vereinheitlichung und verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Gebäudeenergieausweise?

Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?

18

Erwägt die Bundesregierung die Vereinheitlichung des Gebäudeenergieausweises zu einem Energiebedarfsausweis, der Auskunft über bauliche und anlagentechnische Beschaffenheit und bauliche und anlagentechnische Verbesserungsmöglichkeiten sowie ergänzend Verbrauchskennzahlen und damit Hinweise zum Nutzerverhalten enthält?

Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?

19

Ist es geplant, die Kennzahlen der Energieausweise der Bundesbauten in einer Datenbank (Gebäudekataster) zu sammeln und zu veröffentlichen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Welche Maßnahmen gegen Mehrverbräuche und/oder Mehrkosten in energetisch auffallenden Liegenschaften des Bundes in Berlin wurden seit 2009 empfohlen und durchgeführt (bitte einzeln nach Liegenschaften aufschlüsseln)?

21

Inwieweit wurden dabei Anlagen der erneuerbaren Energien eingesetzt, z. B. Photovoltaik (bitte nach Umfang, Art und Liegenschaft aufschlüsseln), und inwieweit findet ein Controlling statt, dass diese Anlagen tatsächlich laufen?

22

Wie hoch waren die Investitionen (bitte einzeln nach Liegenschaften und Maßnahmen aufschlüsseln)?

23

Wie haben sich die Maßnahmen energetisch und wirtschaftlich ausgewirkt (bitte einzeln nach Liegenschaften, und wenn möglich, nach Maßnahmen aufschlüsseln)?

24

Liegen zu den durchgeführten Maßnahmen veröffentlichte Projektberichte vor?

Wenn nein, warum nicht?

25

Wenn den Berichten seit 2008 ein Trend zu steigendem Energieverbrauch, insbesondere beim Stromverbrauch, zu entnehmen ist, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen, und wie gedenkt die Bundesregierung, den gestiegenen Stromverbrauch wieder zu reduzieren?

26

Welche Konsequenzen für die Energieeffizienz sind für das im Bau befindliche Bundesministerium für Bildung und Forschung gezogen worden, das sogar nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) zertifiziert werden soll?

27

Wie kann die Vorbildrolle der Bundesbauten in der Energieeffizienz verbessert werden, vor dem Hintergrund, dass z. B. ein spezifischer Wärmeenergieverbrauch von 2002 bis 2007 von 91,5 kWh (qm NGF *a) für Verwaltungsgebäude (mit höherer technischer Ausstattung, in der auch Energie für Kälteerzeugung enthalten ist, siehe Bericht 228, S. 21) nicht schlecht ist, einer Vorbildrolle der Bundesbauten in der Energieeffizienz jedoch nach Auffassung der Fragesteller nicht gerecht wird?

Berlin, den 10. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und die Fraktion

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