Stellenwert von Lebensleistung und Gesundheit in der Nutztierzucht
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Züchtung landwirtschaftlicher Nutztiere wurde jahrzehntelang das Hauptaugenmerk auf Leistungssteigerungen gelegt. Höhere Milch- und Legeleistung oder schnelleres Fleischwachstum hatten Vorrang vor Lebensleistung und Gesundheit. In der Folge hat vor allem die Nutzungsdauer der landwirtschaftlich genutzten Tiere deutlich abgenommen. So wird fast die Hälfte der Milchkühe nicht mehr älter als vier Jahre, Sauen werden überwiegend nur noch eineinhalb bis zwei Jahre genutzt und 93 Prozent der Legehennen erleben nur noch eine Legeperiode. Hinzu kommen vielfältige Gesundheitsstörungen wie Beinschwächen bei den schweren Mastputen und Masthühnern, Herz-Kreislaufprobleme bei Schweinen, sowie Euterentzündungen bei Milchkühen. Obwohl diese Probleme hinlänglich bekannt sind, wurden die Zuchtziele bislang nicht maßgeblich verändert. Um Qualzuchten zu verhindern, fehlen wirkungsvolle gesetzliche Regelungen. Weder die bisherige Tierschutzgesetzgebung noch die im Frühjahr 2013 beschlossene Novelle des Tierschutzgesetzes bieten adäquate Instrumente, um einzugreifen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Milchkühe
Fragen23
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Klauengesundheit bei Milchkühen seit 1970 entwickelt, welchen Anteil haben Klauenerkrankungen an den Abgangsursachen (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Eutergesundheit bei Milchkühen seit 1970 entwickelt, welchen Anteil haben Eutererkrankungen an den Abgangsursachen (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungsdauer von Milchkühen seit 1970 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zucht auf Hornlosigkeit bei Rindern, und sieht sie ggf. Gefahren, und wenn ja, welche?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Hochleistungsrinder durch die allem nach dem Kalben durch Energiedefizite auftretende Ketose erheblichen Gesundheitsrisiken bis hin zur Todesfolge ausgesetzt werden?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gesundheit von Milchkühen nicht an der prophylaktischen Gabe von einem bis zu 100 Tage antibiotisch wirksamen Medikament hängen sollte?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das neu zugelassenen Medikament „Kexxtone“, das gegen die mit Hochleistungszucht assoziierte Erkrankung Ketose wirken soll und den antibiotischen Wirkstoff Monensin enthält?
Was waren die Hauptergebnisse des im Jahr 2011 abgeschlossenen Verbundprojektes FUGATO-plus, REMEDY, „Reproduktion und metabolische Probleme bei der Milchkuh“, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?
Sauen/Schweine
Teilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Züchter, dass das nur auf die Zahl der Ferkel ausgerichtete Zuchtziel beendet werden muss, insbesondere, da die Anzahl der Zitzen nicht züchterisch angepasst wurde?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind hier aus Sicht der Bundesregierung nötig?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass Sauen überwiegend sehr kurz, also nur eineinhalb bis zwei Jahre bzw. für drei bis vier Würfe (Hörning „Leistungssteigerungen bei Nutztieren unter Tierschutzgesichtspunkten“) eingesetzt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung von Wurfgrößen und Gewicht der Ferkel und das damit einhergehende Krankheits- und Mortalitätsrisiko?
Welche Schlüsse müssen nach Ansicht der Bundesregierung hieraus für die Weiterentwicklung der Zuchtziele gezogen werden?
Stimmt die Bundesregierung der Meinung vieler Züchter zu, die das sehr frühe Absetzen von Ferkeln für vermehrte Aggressionen zwischen den Ferkeln verantwortlich machen, und die insbesondere im Hinblick auf den diskutierten Verzicht auf des Kupieren der Ringelschwänze fordern, Ferkel eine Woche länger bei der Sau zu lassen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Hinweisen aus der Wissenschaft (z. B. Van Grevenhof et al., 2012) nach denen die Osteochondrose, die wichtigste Ursache für Beinschwächen bei Schweinen, direkt mit dem zu schnellen Wachstum der Ferkel zusammenhängt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?
Geflügel
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Hinweisen der Wissenschaft (z. B. Buchenwalter, T., B. Huber-Eicher, 2005) dass Hochleistungsputen wie B.U.T Big 6, die mit Schmerzmitteln behandelt werden, signifikant mehr gehen und stehen als Tiere ohne Schmerzmittelgaben, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Legehennen heute im Schnitt zwar 288 Eier im Jahr legen, aber 93 Prozent der Legehennen nur für eine Legeperiode eingesetzt werden (Hörning „Leistungssteigerungen bei Nutztieren unter Tierschutzgesichtspunkten“)?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Bedenken in Bezug auf den Tierschutz in der Elterntierhaltung bei Mastgeflügel, und wenn nein, warum nicht?
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Hinweisen aus der Wissenschaft, die feststellen, dass ad libitum gefütterte Zuchttiere stark verfetten und restriktiv gefütterte Tiere Verhaltensauffälligkeiten zeigen (Heyn et al. 2006)?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Autoren, dass vor diesem Hintergrund sowohl die restriktive wie auch die ad libitum Fütterung tierschutzrelevant sind, und wenn nein, warum nicht?
Gesetzliche Vorgaben
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung von Juristen (z. B. der DJGT zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 13. Februar 2012, www.djgt.de), die bemängeln, dass das in der Novelle des Tierschutzgesetzes verwendete Kriterium „züchterische Erkenntnisse“ zur Abgrenzung von Qualzuchten viel zu ungenau und aufgrund der fehlenden Bestimmbarkeit nicht verfassungskonform sei?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass Länder, wie z. B. das von CDU und FDP regierte Hessen, sich auch mit der Neuregelung des § 11b des Tierschutzgesetzes („Qualzuchtparagraph“) nicht in der Lage sehen, Qualzuchten wirkungsvoll zu bekämpfen, wie dies die hessische Landwirtschaftsministerin, Lucia Puttrich, im Bundesrat im Juli 2012 beklagte, da aus ihrer Sicht ein wirksamer Vollzug nur mit klaren Formulierungen möglich sei und die Einschätzung, ob es sich um Qualzuchten handelt, nicht allein dem Züchter überlassen werden dürfe?
Zuchtentwicklung
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung innerhalb der letzten Jahre in den in der Landwirtschaft verwendeten Züchtungen echte Verbesserungen bezüglich des Tierschutzes, und wenn ja, um welche konkreten Verbesserungen handelt es sich?
In welche Richtung muss sich die Zucht von Puten, Masthühnern, Milchkühen und Schweinen nach Auffassung der Bundesregierung in den nächsten Jahren weiterentwickeln?