Club der Energiewendestaaten
der Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf Einladung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben Vertreter von zehn Staaten am 1. Juni 2013 in Berlin den „Club der Energiewendestaaten“ gegründet. Gemeinsames Ziel, laut dem Gründungskommuniqué, sei es, den Ausbau der erneuerbaren Energien weltweit voranzutreiben. Der Bundesumweltminister Peter Altmaier hatte den Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages eine konzeptionelle Vorlage zur Planung und Umsetzung des „Clubs der Energiewendestaaten“ für Anfang dieses Jahres in Aussicht gestellt, jedoch nie vorgelegt. Neue Ansätze in der internationalen Klima- und Energiepolitik sind dringend notwendig. Wichtig dabei ist jedoch, dass ein Klima-Club Substanz aufweist, Bewegung in die internationale Klimapolitik bringt und für wirkliche klimapolitische Fortschritte sorgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Gibt es über das Gründungskommuniqué hinaus eine konzeptionelle Grundlage für den „Club der Energiewendestaaten“, und falls ja, wann plant die Bundesregierung, diese den Mitgliedern des Umweltausschusses wie angekündigt zur Verfügung zu stellen?
Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in dem „Club der Energiewendestaaten“ im Vergleich zu bestehenden Institutionen und Initiativen in diesem Bereich, insbesondere zur International Renewable Energy Agency (Internationale Organisation für erneuerbare Energien, IRENA)? Wie will sie einen solchen weiterentwickeln, und wie sollen Überschneidungen vermieden werden?
Könnte eine Vereinbarung über einen Kohleausstieg nach Ansicht der Bundesregierung ein solcher Mehrwert sein, und plant sie gegebenenfalls eine solche Initiative im Zusammenhang mit dem „Club der Energiewendestaaten“, und wenn nicht, warum nicht?
Könnte eine Vereinbarung über einen Atomausstieg nach Ansicht der Bundesregierung ein solcher Mehrwert sein, und plant sie gegebenenfalls eine solche Initiative im Zusammenhang mit dem „Club der Energiewendestaaten“, und wenn nicht, warum nicht?
Könnten Vereinbarungen über Exportbürgschaften für erneuerbare Energien, vertiefte Entwicklungszusammenarbeiten oder konkrete Unternehmenskooperationen nach Ansicht der Bundesregierung ein solcher Mehrwert sein, und plant sie gegebenenfalls solche Initiativen im Zusammenhang mit dem „Club der Energiewendestaaten“, und wenn nicht, warum nicht?
Soll sich der „Club der Energiewendestaaten“ nach Ansicht der Bundesregierung in Richtung einer stärkeren Verbindlichkeit hinsichtlich von Zielen und Maßnahmen entwickeln, und was tut die Bundesregierung dafür?
Besteht zwischen den Ländern des „Clubs der Energiewendestaaten“ grundsätzlich Einigkeit über konkrete globale Ausbauziele für erneuerbare Energien, oder ist geplant, dass die Länder sich zur Unterstreichung der Vorreiterrolle des Clubs auf Ausbauziele verpflichten, die über bestehende nationale oder internationale Ziele hinausgehen?
Gibt es für die Mitglieder des „Clubs der Energiewendestaaten“ gegebenenfalls bereits gemeinsame oder einzelne nationale Ziele oder zumindest Zeithorizonte für den Anteil der erneuerbaren Energien an der jeweiligen Energieversorgung?
Sollen Länder des Clubs darüber hinaus absehbar zusätzliche klimapolitische Verpflichtungen eingehen, etwa im Bereich der Emissionsreduktion?
Soll es für die Mitglieder des „Clubs der Energiewendestaaten“ darüber hinaus gemeinsame oder einzelne nationale Ziele sowie Zeithorizonte für eine Steigerung der Energieeffizienz geben?
Nach welchen Aufnahmekriterien wurden die Mitgliedstaaten des „Clubs der Energiewendestaaten“ ausgewählt, und mit welchen weiteren Staaten war und ist die Bundesregierung über eine mögliche Mitgliedschaft im Austausch?
In welchen Fällen wurden „Aufnahmekriterien“ nicht erfüllt, und aus welchen anderen Gründen kam eine Mitgliedschaft gegebenenfalls nicht zustande?
Inwieweit ist geplant, weitere Mitglieder in den „Club der Energiewendestaaten“ aufzunehmen, und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Staaten ist die Bundesregierung im Austausch?
Warum ist insbesondere bislang kein Land vom amerikanischen Kontinent im „Club der Energiewendestaaten“ vertreten, und was tut die Bundesregierung, um Mitglieder aus dieser Region der Erde zu werben?
Ist es geplant, dass Mitglieder im Bereich der Forschung oder der Förderpolitik für erneuerbare Energien zusammenarbeiten, und falls ja, welche Ressourcen stellt die Bundesregierung dafür für welche konkreten Projekte zur Verfügung?
Wird innerhalb des Clubs geplant, dass Entwicklungsländer finanziell beim Ausbau der erneuerbaren Energien durch Industrieländer unterstützt werden, und falls ja, wie will sich die Bundesregierung in diese Richtung mit welchen personellen und/oder finanziellen Mitteln engagieren?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung und Umsetzung des „Clubs der Energiewendestaaten“ nach der erfolgten Gründungsveranstaltung, und welche Überlegungen sprechen gegen ein frühzeitigeres Folgetreffen als das nächstgeplante Treffen im Januar 2014?
Welche Arbeitsschritte und Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der weiteren Entwicklung des „Clubs der Energiewendestaaten“ bis zu dem nächstgeplanten Treffen im Januar 2014, und was ist darüber hinaus geplant, um die Aktivitäten des Clubs auch langfristig zu sichern?
Gibt es für den „Club der Energiewendestaaten“ bereits Arbeitspläne, Aufgabenaufteilungen und/oder Zeitpläne für Treffen auf der Arbeitsebene und für die nächsten politischen Schritte, und kann die Bundesregierung diese zur Verfügung stellen?
Welche personellen und finanziellen Ressourcen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und gegebenenfalls anderen Bundesministerien oder Institutionen werden dem Projekt des „Club der Energiewendestaaten“ zugeordnet, und wie soll dies weiter fortgeführt werden?
Gibt es Formen der Zusammenarbeit mit anderen nationalen Bundesministerien oder Institutionen zum „Club der Energiewendestaaten“ (insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie), und falls ja, wie ist diese konkret ausgestaltet?
Wurde das Bundeswirtschaftsministerium und/oder andere Bundesministerien in die Überlegungen und Planungen des „Clubs der Energiewendestaaten“ einbezogen, und falls ja, wie ist dies konkret erfolgt?
Welche Ministerien oder Regierungsebenen sind bei den anderen Mitgliedern nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Prozess des „Clubs der Energiewendestaaten“ eingebunden?