Verantwortung des Bundes für die besondere Betroffenheit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld durch die Flutkatastrophe
der Abgeordneten Jan Korte, Roland Claus, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Harald Koch, Katrin Kunert, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Schäden für die Menschen, Städte, Natur und Wirtschaft durch die Flutkatastrophe sind noch längst nicht absehbar und längst nicht alles wird in Euro und Cent zu messen sein. Schnelle, unbürokratische finanzielle Hilfe wurde zugesagt und mit dem nach der Flut 2002 eingerichteten Europäischen Hilfsfonds steht auch auf dieser Ebene für die Länder ein hoffentlich wirksames Instrument zur Verfügung.
Neben diesen riesigen Aufgaben wird es aber immer dringender, Aufräumarbeiten einer anderen Art, nämlich eine genaue Analyse der menschengemachten Ursachen für die besonderen Folgen des Hochwassers vor Ort, in den jeweils betroffenen Regionen vorzunehmen.
Hier wiederum gibt es im Osten – Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt – einige Besonderheiten und dafür eine besondere Bundesverantwortung. Denn dort wurden riesige Landschaften, ehemalige Braunkohle- und andere Industriereviere, vollkommen umgestaltet. Aus stillgelegten Tagebauen wurden unter anderem Seenlandschaften, rechtlich gestützt auf das Bundesberggesetz. Im Mitteldeutschen und Lausitzer Braunkohlerevier sind dies rund 200 Seen.
Die unmittelbare Umgebung von Bitterfeld-Anhalt ist dafür ein anschauliches Beispiel, das eine ganze Reihe von Fragen aufwirft.
Im „Nachrichtenleser“, einer Art Pressemitteilung der „Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)“ heißt es am 7. Juni 2013: „Nach einem Mulde-Dammbruch am 3. Juni 2013 bei Roitzschjora suchten sich die Wassermassen der hochwasserführenden Mulde einen Zufluss in den Seelhausener See. Der Durchbruch in den Seelhausener weitete sich auf eine Breite von ca. 300 m auf und es wurde die Landesstraße und das Restloch- Böschungssystem weggespült. Am 6. Juni hatte sich ein Extremwasserstand von 84,3 m Normalhöhennull (NHN) eingestellt (normal sind 78 m NHN). Der Wasserstand liegt nun neun Meter über dem des angrenzenden Großen Goitzschesees. Damit lastet ein enormer Druck auf der Kippenböschung zur Goitzsche…“. „DIE ZEIT“ beschreibt zwei Tage später am 9. Juni 2013 unter Rückgriff auf die Flut im Jahr 2002 die Situation so:
Bei der Flut 2002 lief es (das ehemalige Tagebauloch) komplett mit Wasser voll. Seitdem liegt Bitterfeld direkt am Goitzschesee und hat einen eigenen Strand. Das Hochwasser der Mulde ließ den um einige Meter höher liegenden Seelhausener See anschwellen. Bricht der Damm zwischen den beiden Gewässern, würde eine gewaltige Flutwelle auf Bitterfeld zurasen“.
Die 1994 gegründete LMBV ist ein Unternehmen des Bundes, das die Flächen des stillgelegten Braunkohlebergbaus in den neuen Bundesländern saniert, wieder nutzbar macht und dann verkauft. Der Bund ist durch das Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei der LBMV vertreten und insofern in der jetzigen Situation nicht nur für humanitäre Hilfe und freiwillige Entschädigungen zuständig, sondern vermutlich auch für den Nachweis der umfassenden Vorgaben des Bundesbergbaugesetzes und der wasserrechtlichen Vorgaben. Sie schreiben nämlich für die Braunkohlesanierung neben der Wiedernutzbarmachung folgende Ziele vor:
- Gefahrenabwehr zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit,
- Wiederherstellung und Normalisierung des Wasserhaushaltes (Zwei Jahrzehnte Braunkohlesanierung. Eine Zwischenbilanz. Hrsg.: LMBV, Juli 2010).
Unklar ist, ob die Äußerung der Bundeskanzlerin, „dass die durch den Braunkohletagebau in der DDR entstandenen Seen rund um Bitterfeld-Wolfen Bundesliegenschaften seien und der Bund in der Verantwortung stehe“ mehr meint, als freiwillige Hilfe. Und die Frage ist auch, ob es dazu ausreicht, dass die LMBV in der Katastrophensituation „die regional Verantwortlichen mit Manpower und Informationen“ unterstützt und als „Sachverständige im Krisenstab in Bitterfeld beratend“ mitwirkt (Nachrichtenleser, 7. Juni 2013).
Auch Versäumnisse beim Hochwasserschutz scheint es gegeben zu haben: Obwohl es bereits unmittelbar nach dem Jahrhunderthochwasser 2002 Forderungen nach einem „Leine-Siel“, einer Art Rückschlagklappe, die die Innenstadt von Bitterfeld vor der Mulde schützen soll, gegeben habe, sei laut „Mitteldeutscher Zeitung“ (MZ) nicht gehandelt worden. Eine Reihe von Variantenuntersuchungen, Widerstände und Bedenken hätten das ganze Verfahren verzögert und den Bau des Siels bis heute verhindert (vgl. MZ, 11. Juni 2013).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welcher Form, mit welchen Mitteln und Kompetenzen hat die LMBV als eine Einrichtung des Bundes in den Katastrophenschutzstäben und Krisenstäben in der Region mitgewirkt?
Welche Schwachstellen- und Gefährdungsanalysen liegen der LMBV vor, und wann und in welcher Form wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung die für den Katastrophenschutz in der Region Verantwortlichen mit solchen Analysen befasst?
Waren die jetzt erfahrbaren besonderen Gefährdungspunkte vor Überschwemmungsbeginn der LMBV bzw. der Bundesregierung oder ihren nachgeordneten Behörden bekannt, und wann hat wer die Katastrophenschutz- und Krisenstäbe vor Ort auf diese Punkte hingewiesen?
Welche Alternativplanungen wurden für die jetzt besonders gefährdeten und gefährlichen Stellen bei den Wiedernutzungsplanungen diskutiert, und mit welchen Begründungen wurden sie verworfen?
Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die LBMV nach der Flutkatastrophe 2002 für weitere Sanierungsmaßnahmen gezogen, und in welcher Form wurden die bisherigen überprüft, um eine Mitverantwortung für die besondere Form der Gefährdung von Menschen, Gemeinden und Natur zukünftig auszuschließen?
Welche Widerstände und Bedenken haben nach Kenntnis der Bundesregierung den Bau des „Leine-Siels“ bis heute verhindert?
Welche Hochwasserschutzmaßnahmen hält die Bundesregierung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für erforderlich?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das „Leine-Siel“ realisiert, und wenn ja, wann wird dies geschehen, und in welcher Form wird sich die Bundesregierung daran beteiligen? Wenn nein, warum nicht?
Wie versteht die Bundesregierung das Zitat der Bundeskanzlerin, dass der „Bund in Verantwortung stehe“, und welche Schlussfolgerungen für eine Ursachenanalyse hat die Bundesregierung daraus bisher gezogen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Forderungen nach
einer Wiederherstellung und Ertüchtigung des Lober-Leine-Kanals als Schutzdeich,
einer dauerhaften Absenkung des Seelhausener Sees und
einem Ausbau des Strengbachs zum Schutz der Bitterfelder Innenstadt?
Welche Sachverständigen wurden zur Ursachenerforschung nach der Flutkatastrophe 2002 herangezogen, wo sind die Gutachten einsehbar, und wer wurde zu welchen Entschädigungen verpflichtet?
Welche unabhängigen Instanzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung der Region durch Überschwemmungen die Sanierungs- und Wiedernutzungsmaßnahmen überprüft, und welche Szenarien wurden dabei entwickelt?
Gab es nach der Flutkatastrophe 2002 Klagen gegen die LMBV bzw. die Bundesregierung? Wenn ja, in welcher Sache, und mit welchen Ergebnissen?
Welche Entschädigungen oder andere Zahlungen hat wer in der Region Bitterfeld nach der Überschwemmung im Jahr 2002 auf welcher Rechtsgrundlage gezahlt?