Verbesserung von Rentenansprüchen für Kindererziehungszeiten und andere Versprechen zur Rente im Koalitionsvertrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Katrin Göring-Eckardt, Birgitt Bender, Susanne Kieckbusch, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode haben sich CDU, CSU und FDP darauf verständigt zu prüfen, ob es finanziell möglich ist, Erziehungsleistungen in der Alterssicherung besser zu berücksichtigen.
Neben dieser Forderung wurden im Koalitionsvertrag unter anderem auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut, die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts von Ost und West, die Vereinfachung der Eigenheimrente und eine Vereinfachung der Rentenbesteuerung in Aussicht gestellt. Von diesen Maßnahmen wurde von der Bundesregierung bisher jedoch nichts umgesetzt.
Von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und im Wahlprogramm der CDU und CSU werden nun zum Teil die gleichen oder ähnliche Forderungen wieder aufgestellt, die im immer noch gültigen Koalitionsvertrag stehen. Zur immer noch ausstehenden Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Bundesregierung, zu den Forderungen der CDU und CSU zur kommenden Bundestagswahl und zur Finanzierung der geforderten Maßnahmen wollen wir die Bundesregierung befragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Was hat die Bundesregierung getan, um den Beschluss aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Erziehungsleistungen in der Alterssicherung umzusetzen?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Berücksichtigung von Erziehungsleistungen in der Alterssicherung geprüft, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung auch Maßnahmen zur Verbesserung der Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern geprüft?
Wenn ja, welche, und zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde das Ergebnis der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP beschlossenen Prüfung einer besseren Berücksichtigung von Erziehungsleistungen in der Alterssicherung der Öffentlichkeit durch die Bundesregierung zugänglich gemacht, und wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viel würde eine Anhebung der Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern auf drei Entgeltpunkte ab dem Jahr 2014 pro Jahr kosten, und wie hoch wären die jährlichen Kosten bis 2030?
Wie viel würde eine Anhebung der Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern um einen Entgeltpunkt ab dem Jahr 2014 pro Jahr kosten, und wie hoch wären die jährlichen Kosten bis 2030?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Anhebung der Rentenansprüche für Kindererziehung für Kinder, die vor 1992 geboren sind, durch die gute finanzielle Situation der Rentenversicherung und vorhandene Mittel aus dem Zuschuss des Bundes möglich ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird sich nach den Prognosen der Bundesregierung die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage
a) ohne eine Verbesserung der Kindererziehungszeiten,
b) bei Anhebung der Renten für Kindererziehung für Kinder, die vor 1992 geboren sind, um einen Entgeltpunkt ab dem Jahr 2014,
c) bei Anhebung der Renten für Kindererziehung für Kinder, die vor 1992 geboren sind, um zwei Entgeltpunkte entwickeln?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass höhere Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten dauerhaft aus den jetzigen Rücklagen der Rentenversicherung finanziert werden können?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten beitragsfinanziert oder steuerfinanziert sein sollten, und warum ist sie dieser Auffassung?
Wie hoch ist der derzeitige Zuschuss zur Rentenversicherung für Kindererziehung?
Welche Leistungen werden damit finanziert?
Angenommen, die Rentenansprüche für Kindererziehung für Kinder, die vor 1992 geboren sind, würden um einen Entgeltpunkt pro Kind erhöht, müssten dafür nach Meinung der Bundesregierung die Rentenbeiträge oder der steuerfinanzierte Zuschuss zur Rentenversicherung für Kindererziehung erhöht werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass höhere Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern aus dem Bundeszuschuss an die Rentenversicherung finanziert werden sollten, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um die dafür notwendige Summe erhöht werden müsste?
Wenn, ja, warum ist sie dieser Auffassung?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung zur Finanzierung höherer Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern erhöht werden müsste, wie sollte der höhere Bundeszuschuss zur Rentenversicherung finanziert werden?
Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung zur Finanzierung höherer Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern nicht erhöht werden müsste, welche Leistungen wurden bisher aus dem Bundeszuschuss finanziert, und wie könnten diese Leistungen zukünftig finanziert werden, wenn diese Mittel zu einem größeren Teil als bisher für Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten eingesetzt würden?
Welche Auswirkungen hätten höhere Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern auf die Höhe der Ausgaben bzw. der Leistungen für andere Renten und andere Sozialleistungen, und warum?
Wenn die Bundesregierung die Rentenansprüche von Eltern für Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern um einen Entgeltpunkt ab dem Jahr 2014 erhöhen würde, würden die Ausgaben für die Renten der Hinterbliebenen von verstorbenen Ehepartnern steigen oder sinken, und wenn ja, warum, und in welcher Höhe?
Wie viele Renten von Hinterbliebenen von verstorbenen Ehepartnern (absolut und prozentual) müssten nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Erhöhung der Erziehungsrenten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, um einen Entgeltpunkt neu berechnet werden?
Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag versprochen, eine Angleichung der Rentensysteme in Ost und West umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag versprochen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut ergriffen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag versprochen, eine Vereinfachung der Rentenbesteuerung umgesetzt?
Wenn nicht, warum nicht?
Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag versprochen, eine Vereinfachung der Eigenheimrente umgesetzt?
Wenn nicht, warum nicht?
Welche rentenpolitischen Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu realisieren, welche sind auch als Einzelmaßnahmen zu realisieren, und warum ist das jeweils der Fall?