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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erneute Zunahme der Anwendung von automatisierten Kontenabfragen im Jahr 2012

Anzahl der Abfragen durch Gerichtsvollzieher, BaFin und Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bzw. im Auftrag von Polizeien, Finanz-, Zoll- und Sozialbehörden, Staatsanwaltschaften, Familienkassen, Arbeitsagenturen, BAföG-Ämtern, Wohngeldstellen, Aufstiegsförderung, Bundesamt für Justiz sowie sonstigen Behörden und Institutionen, Interesse weiterer öffentlicher Stellen, Bewertung der erneuten Zunahme<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1438011. 07. 2013

Erneute Zunahme der Anwendung von automatisierten Kontenabfragen im Jahr 2012

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. April 2005 ist es Behörden sowie den Sozial- und Finanzämtern oder auch den Arbeitsagenturen möglich, Kontostammdaten von Bürgerinnen und Bürgern über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzurufen. Zu den Kontostammdaten zählen zum einen die Kontonummer, das Eröffnungs- bzw. Auflösungsdatum eines Kontos, zum anderen aber auch Name, Anschrift, Geburtsdaten, vorhandene Bausparverträge und Wertpapierdepots der Kontoinhaber. Alle deutschen Banken und Sparkassen sind verpflichtet, diese Informationen in einer Datenbank abzulegen und unter niedrigen datenschutzrechtlichen Standards den benannten Behörden bereitzustellen.

Ziel ist dabei die Aufdeckung bisher verschwiegener Kapitaleinkünfte, wobei der automatisierte Kontenabruf einerseits zur Förderung von Steuerehrlichkeit beitragen und andererseits Sozialleistungsmissbrauch, Wirtschaftskriminalität und Schwarzarbeit eindämmen soll. Daher geraten nicht nur sogenannte Besserverdiener, sondern auch Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltssicherung oder BAföG in das Kontrollraster der Behörden.

Bereits im Jahr 2012 wurde bekannt (Bundestagdrucksache 17/8715), dass Behörden den automatisierten Kontenabruf – welcher ursprünglich einmal als Instrument zur Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus gedacht war und dessen Anwendung vom Bundesverfassungsgericht auf Ausnahmefälle beschränkt wurde – immer häufiger durchführen. So wurden im Jahr 2011 die Kontostammdaten von rund 63 000 Bürgerinnen und Bürgern abgefragt, was einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2010 bedeutet. Im Vergleich zum Einführungsjahr 2005 ließ sich damit sogar eine Steigerung der Abfragen um circa 700 Prozent ausmachen.

Im Jahr 2012 kam es abermals zu einem Anstieg auf über 70 000 Abfragen durch die Behörden, das ist im Vergleich zu 2010 eine Steigerung von über 25 Prozent (Neue Osnabrücker Zeitung vom 14. Mai 2013 „Behörden fragen immer häufiger Kontodaten ab“).

Doch nicht nur die Zahl der Abfragen steigt kontinuierlich, auch der Kreis der zur Abfrage berechtigten Behörden wird kontinuierlich ausgeweitet. Gemeinden sind dazu gekommen und die Behörden, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe (Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB II und SGB XII), für Ausbildungsförderung, Wohngeld und anderes zuständig sind. Ab dem 1. Januar 2013 können auch Gerichtsvollzieher dieses Instrument nutzen.

Ganz offensichtlich ist aus einer ursprünglich zur Aufdeckung und Austrocknung der Geld- und Finanzströme im Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus eingeführten Befugnis, wie von Kritikerinnen und Kritikern befürchtet, ein alltäglich und standardmäßig angewandtes Instrument geworden. Behörden klären inzwischen auf für sie einfachste Weise Anspruchsvoraussetzungen aller Art. Darüber hinaus weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht (24. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2011 und 2012, S. 129) darauf hin, dass der Stammdatensatz bereits bei einer Kontoeröffnung automatisch gespeichert wird und damit einer Kontoabfrage zugänglich sei. Dies, so die Schlussfolgerung des BfDI, komme einer anlasslosen Speicherung aller Kontoinhaber in Deutschland gleich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Konten wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 durch die BaFin abgerufen?

2

Liegt bereits eine statistische Erfassung der von der BaFin durchgeführten Kontenabfragen für das Jahr 2013 vor?

Wenn ja, wie viele Abfragen wurden durchgeführt?

3

Wie viele Kontenabrufe wurden durch das BZSt im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 abgerufen?

4

Liegt bereits eine statistische Erfassung der vom BZSt durchgeführten Kontenabfragen für das Jahr 2013 vor?

Wenn ja, wie viele Abfragen wurden durchgeführt?

5

Wie oft haben folgende Behörden oder Institutionen über die BaFin im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Kontenabfragen vorgenommen (bitte jeweils die Gesamtzahl und aufgeschlüsselt nach den Bundesländern angeben)

a) die Bundespolizei und die Polizeien der einzelnen Bundesländer,

b) die Finanzbehörden,

c) die Staatsanwaltschaften,

d) die Zollbehörden,

e) sonstige (hier bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Behörden bzw. Institutionen)?

6

Wie oft haben die folgenden Behörden oder Institutionen über das BZSt im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Kontenabfragen vorgenommen (bitte jeweils die Gesamtzahl und aufgeschlüsselt nach den Bundesländern angeben)

a) die Finanzämter,

b) die Zollbehörden,

c) die Familienkassen,

d) die Arbeitsagenturen,

e) die Sozialbehörden,

f) die BAföG-Ämter,

g) die Wohngeldstellen,

h) die Aufstiegsförderung,

i) das Bundesamt für Justiz,

j) sonstige (hier bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Behörden bzw. Institutionen)?

7

Wie oft haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, Gerichtsvollzieher seit dem 1. Januar 2013 von der Möglichkeit des Kontoabrufs Gebrauch gemacht?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere öffentliche Stellen, gestützt auf die Öffnungsklausel in § 93 Absatz 8 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) und mögliche bundesgesetzliche Regelungen, das Instrument des Kontoabrufs für sich reklamieren werden?

Wenn nein, welche öffentlichen Stellen haben ihr Interesse daran bekundet, und auf welche Weise ist dieser Sachverhalt der Bundesregierung bekannt geworden?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die erneute Zunahme von automatisierten Kontenabfragen ein, und welche Faktoren betrachtet sie dafür als ursächlich?

10

Hat die Bundesregierung vor, dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 11. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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