Abfallimporte aus dem Vereinigten Königreich und der Republik Irland
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Derzeit wird in der niederländischen und bundesdeutschen Abfallwirtschaft von einer Vielzahl von Abfallimporten, unter anderem aus dem Vereinigten Königreich und der Republik Irland, berichtet (siehe auch eine Pressemitteilung des britischen Abfallwirtschaftsberufsverbandes CIWM vom 15. März 2013). Es handelt sich um so genannte Brennstoffe aus Abfall, also Fraktionen mit dem EWC-Code 191210, die vorrangig in Ersatzbrennstoffkraftwerken thermisch verwertet werden.
Es wurde berichtet, dass die britische Genehmigungsbehörde das Verpressen von gemischten Siedlungsabfällen mit dem EWC-Code 200301 als ausreichende Abfallbehandlung ansieht, um für diese derart behandelten Abfälle Ausfuhrgenehmigungen als „Brennstoff aus Abfall“ mit dem EWC-Code 191210 zu genehmigen.
In diesem Zusammenhang wird auch berichtet, dass durch ein „Preisdumping“ der deutschen Verbrennungsanlagen die Bemühungen um den Aufbau einer nachhaltigen Abfallwirtschaftsinfrastruktur in den Exportländern untergraben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Mengen an Abfällen der oben genannten Spezifizierung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Genehmigungsverfahren in den letzten fünf Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und Jahr)?
Welchen Einfluss hat die mögliche Zunahme der Importe von Abfällen auf die Verbrennungskapazität und damit Entsorgungssicherheit der bundesdeutschen Abfallverbrennungsanlagen?
Welche Auswirkungen hat nach Kenntniss der Bundesregierung die mögliche Zunahme dieser Importe auf die Entwicklung einer nachhaltigen Abfallverwertungsinfrastruktur in den Exportländern?
Stehen die Abfallimporte nach Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen, hier insbesondere Artikel 20?
Stehen die derzeitigen Abfallimporte nach Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit der Richtlinie 2006/12/EG, wonach alle Mitgliedstaaten ein integriertes und angemessenes Netz von Abfallbeseitigungsanlagen zu errichten haben?