Entwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Mai 2013 ist das Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der KfW Bankengruppe für Batteriespeichersysteme, welche zusammen mit Photovoltaik-Anlagen betrieben werden, gestartet. Hierbei werden Speicher von Solarstromanlagen, die ab dem 1. Januar 2013 installiert wurden und über eine installierte Leistung von maximal 30 kWp verfügen, gefördert. Der Tilgungszuschuss beträgt dabei maximal 30 Prozent an den Investitionskosten für das Batteriespeichersystem. Für die Förderung stehen in 2013 hauseigene KfW-Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro zur Verfügung. Ursprünglich hatte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, in der Protokollerklärung zum Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer 2012 jährliche Mittel von über 50 Mio. Euro für das Speicherprogramm zugesagt.
Mit dem Start des Programms setzt das BMU eine Forderung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Förderung von dezentralen Speichern um. Ein wesentliches Ziel des Programms ist es, die Investition in dezentrale Batteriespeichersysteme anzureizen und somit zur Kostensenkung und zur weiteren technologischen Entwicklung der Systeme beizutragen.
Zur KfW-Förderung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hoch sind die seit der Startphase des Programms eingegangenen Antragszahlen, und wie hoch sind dabei die jeweiligen Zuschüsse?
Wie viele Kreditanträge für dezentrale Batteriespeichersysteme mit einem Antragsvolumen von weniger als 10 000 Euro wurden bislang gestellt?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil des durchschnittlich beantragten KfW-Kredits für dezentrale Batteriespeichersysteme bezogen auf die Gesamtinvestitionssumme?
Wie viele Kreditanträge für dezentrale Batteriespeichersysteme haben dabei Privatpersonen und wie viele Anträge haben Unternehmen gestellt, und wie viele wurden dabei jeweils bewilligt?
Wie viele Förderanträge für dezentrale Batteriespeichersysteme wurden seit Beginn des Programms im Mai 2013 insgesamt bisher bewilligt?
Wie lange dauert im Durchschnitt die Bewilligung eines Förderantrags für dezentrale Batteriespeichersysteme ab Eingang bei der KfW Bankengruppe?
Wie viele Anträge zur Finanzierung von Kombisystemen (Photovoltaik- Anlage plus Solarstromspeicher) und wie viele Anträge für die Nachrüstung mit einem Speichersystem wurden bislang gestellt?
Wie ist das Verhältnis von Lithium- und Bleibatteriesystemen im Rahmen der Förderanträge für dezentrale Batteriespeichersysteme?
In welcher Höhe wird die Bundesregierung das Speicherförderprogramm gemäß der Richtlinie zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen des Bundesumweltministeriums in 2014 voraussichtlich ausstatten, und aus welchem Haushaltstitel sollen die Fördermittel zur Verfügung gestellt werden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Förderprogramm für dezentrale Batteriespeichersysteme in den kommenden Jahren nicht fortgeführt wird?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit künftig die Beantragung von Fördermitteln des KfW-Programms 275 nicht bereits bei den Hausbanken zum Erliegen kommt, so wie es das PV-Magazine in seiner Online-Ausgabe vom 1. Juli 2013 „Nicht jeder bekommt den Speicherkredit“ (www.pv-magazine.de) berichtete?
Sind der Bundesregierung im Kontext der Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen (Nummer 5 Fördervoraussetzungen) als Alternative zur Zeitwertersatzgarantie „geeignete Versicherungslösungen“ bekannt, und wenn nein, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, dass entsprechende Angebote bereitgestellt werden?
Wer konkret (Händler oder Hersteller) erteilt dem Käufer des Batteriesystems die Zeitwertgarantie von sieben Jahren, und welche Kosten sollen mit der Garantie abgedeckt werden?
Befürwortet die Bundesregierung die Umstellung der Förderung des KfW-Programms 275 von einem Kredit mit Tilgungszuschuss auf einen reinen Investitionskostenzuschuss, wie es im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien üblich ist, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchem Grund, muss der Förderantrag für das KfW-Programm 275 vor der Inbetriebnahme des Batteriesystems gestellt werden, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, hier die Regeln des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP) zu übernehmen, die es zulassen, bis zu sechs Monate nach Inbetriebnahme einen entsprechenden Förderantrag stellen zu können?
Beabsichtigt die Bundesregierung künftig die Abwicklung des Programms dahingehend zu verbessern, dass auch nach Inbetriebnahme Förderanträge gestellt werden können (bitte begründen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Inbetriebnahmezeitpunkt im Zuge der Antragsberechtigung für stationäre Batteriespeicher im Rahmen einer Nachrüstung vom 31. Dezember 2012 auf den 1. April 2012 zu verschieben, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchem Grund muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik- Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen, um die Bedingungen einer Nachrüstung im Sinne der Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen zu erfüllen?
Wie werden Speicher und gespeicherter Strom umsatz- und ertragsteuerlich behandelt?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um in einstrahlungsschwachen Perioden die Lebensdauer der Batteriesysteme nicht dadurch unnötig zu verringern, dass den Batteriesystemen eine sogenannte Wartungsladung aus dem Netz möglicherweise verwehrt wird?
Wie und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung Batteriespeichersysteme, die in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen größer 30 kWp neu installiert oder nachgerüstet werden?
Plant die Bundesregierung eine Förderung von elektrischen Quartierspeichern, und wenn ja, ab welcher Kapazitätsgröße, ab wann, und in welchem Umfang?
Falls nein, wieso wird hierfür keine Notwendigkeit gesehen?
Was unternimmt die Bundesregierung im Hinblick auf energierechtliche Restriktionen (unbundling) für die künftigen Betreiber von Quartiersspeichern?
Welche Speichertechnologien haben nach Ansicht der Bundesregierung noch ein hohes Entwicklungspotential, und wie will sie diese konkret fördern?