Anträge auf Gewährung der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Jahr 2014
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Dorothea Steiner, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begünstigt energieintensive Unternehmen mit einer Teilbefreiung von der Zahlung der EEG-Umlage. Durch diese Begünstigung steigt die Umlage für die nicht privilegierten Letztverbraucher an. In der Novelle des EEG zum 1. Januar 2012 sind vom Gesetzgeber die Eingangsgrenzwerte für den Stromverbrauch von 10 auf 1 GWh und des Verhältnisses der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 15 auf 14 Prozent gesenkt worden. Dies führte für das Antragsjahr 2013 zu mehr als einer Verdoppelung der privilegierten Letztverbraucher. Zum 1. Juli 2013 endete die Frist für das Antragsjahr 2014.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Anträge (nach Unternehmen und Abnahmestellen und inklusive postalischem Eingang) sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr (bis Fristende zum 1. Juli 2013) und in den letzten sieben Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) nach §§ 40 ff. EEG eingegangen?
Wie viele der Befreiungsanträge wurden in diesem Jahr (bis Eingang der Kleinen Anfrage) und in den letzten sieben Jahren stattgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf welche Summe in Gigawattstunden summieren sich dabei die Anträge für die Befreiung im nächsten Jahr? Wie sehen ggf. hier die Schätzungen der BAFA aus?
Wie viele Gigawattstunden sind dabei auf die EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 zurückzuführen?
Wie viele Gigawattstunden sind jeweils in den unterschiedlichen Entlastungsstufen für das nächste Jahr beantragt?
Welche Entlastungssumme fällt rein rechnerisch durch die bis zum 1. Juli 2013 eingegangenen Anträge für das Jahr 2014 an (bitte nach Gesetzeslage vor EEG 2012 und nach EEG 2012 differenzieren), wenn die EEG-Umlage in 2014 bei
a) 7 Cent pro Kilowattstunde (obere Bandbreite der von Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier im Interview mit der Frankfurter Rundschau am 31. Mai 2013 genannten Spannweite, auf welche die EEG-Umlage in 2014 steigen könnte, vgl. www.fr-online.de/politik/peter-altmaier-ueber-die-energiewende--es-kann-teurerals-eine-billion-werden-,1472596,23075860.html),
b) 6,1 Cent pro Kilowattstunde (Prognose des Öko-Instituts aus einer von Greenpeace beauftragten Studie; vgl. http://issuu.com/greenpeacede/docs/oeko-institut__2013__-_greenpeace_p/) liegt?
Mit wie viel privilegierter Strommenge (in Gigawattstunden) rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2013 und 2014, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Entlastungssumme jeweils in Euro ein?
Ist zu erwarten, dass aufgrund der Ausweitung des §§ 40 ff. EEG in der EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 Unternehmen aus weiteren Branchen Anspruch auf Entlastung haben und deshalb vermehrt Anträge gestellt werden? Wenn ja, um welche Branchen handelt es sich dabei mit welcher Höhe?
Wie hoch lag die finanzielle Belastung der nicht-privilegierten Letztverbraucher aufgrund der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG in den letzten sieben Jahren pro Kilowattstunde (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Unternehmen aus jeweils welchen Branchen können eine Zertifizierung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 EEG derzeit nachweisen?
Liegen inzwischen die Ergebnisse der Studien von der Ecofys Germany GmbH mit dem Titel „Überprüfung der aktuellen Ausnahmeregelungen für die Industrie im Bereich des EEG im Hinblick auf Treffsicherheit und Konsistenz mit anderen Ausnahmeregelungen im Energiebereich unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Strompreissituation“ und vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme gGmbH mit dem Titel „Evaluierung und mögliche Weiterentwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Umlagebefreiung von eigenerzeugtem und -genutztem Strom im EEG“, welche das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/12031, Frage 7) in Auftrag gegeben hatte, vor? Wenn ja, welche Ergebnisse beinhalten diese Studien? Wenn nein, warum liegen diese Ergebnisse noch nicht vor, und wann werden sie vorliegen?
Ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse der genannten Studien die Zielgenauigkeit des Kriteriums „internationale Wettbewerbsfähigkeit“ durch die Vorschriften im EEG nach Auffassung der Bundesregierung gegeben?
Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Studienergebnisse ausschließen, dass es Unternehmen oder Unternehmensbranchen gibt, die von der EEG-Umlage entlastet sind, aber nicht im internationalen Wettbewerb stehen?
Liegen inzwischen Ergebnisse der Prüfung, die das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/10509, Frage 15) in Auftrag gegeben hat, auf die Frage, wie das Zielkriterium „Internationale Wettbewerbsfähigkeit“ sachgerecht und vollzugspraktisch zu definieren ist, vor? Wenn ja, welche Ergebnisse beinhaltet die Prüfung? Wenn nein, warum liegen diese Ergebnisse noch nicht vor, und wann werden sie vorliegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der genannten Prüfung an der Entlastung von der EEG-Umlage für Teile der Braunkohlewirtschaft festzuhalten, obwohl diese, nach Auffassung der Fragesteller, nicht im internationalen Wettbewerb steht und heute bereits große Gewinne für die Energieversorger erwirtschaftet, und wenn ja, warum?
Liegen inzwischen Ergebnisse der Prüfung, die das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/10509, Frage 20) in Auftrag gegeben hat, um die Frage der Anforderungen an die Energieeffizienz im Zusammenhang mit § 40 ff. EEG, vor? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor? Wenn nein, warum liegen diese Ergebnisse noch nicht vor, und wann werden sie vorliegen?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der genannten Studie die Ausgleichregelung in Zukunft an schärfere Bedingungen bei der Energieeffizienz zu knüpfen, um die Mitnahmeeffekte einzuschränken?