Entschädigung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern polnischer Herkunft wegen Verfolgung im Nationalsozialismus
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Thomas Nord, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den Jahren 2009 bis 2011 fanden im Umfeld des 20. Jahrestages des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ von 1991 umfangreiche bilaterale Gespräche zwischen Regierungsvertretern der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland statt, an denen in Form des deutsch-polnischen Runden Tisches u. a. auch polnische Organisationen aus Deutschland eingebunden waren.
Ein wichtiges Thema dieser bilateralen Gespräche war aufgrund der Forderungen der polnischen Organisationen die Verfolgung der polnischen Minderheit während der NS-Zeit. Im Ergebnis wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von Seiten offizieller Vertreter der Bundesrepublik Deutschland die Tatsache der Verfolgung und Ermordung polnischer Personen deutscher Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer ethnischen Herkunft während der NS-Zeit anerkannt. Das wurde in der Bundestagsdebatte am 10. Juni 2011 ausdrücklich unterstrichen. So stellte der Bundestagsabgeordnete Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) mit dem Hinweis auf die zum Schluss der Debatte verabschiedete Entschließung „Deutschland und Polen – Verantwortung aus der Geschichte, Zukunft in Europa“ (Bundestagsdrucksache 17/6145) fest: „Erstmals wird [in dem Bundestagsbeschluss – Anm. der Verf.] die in der NS-Zeit enteignete und verfolgte polnische Minderheit genannt und geehrt. Das betrifft vor allen Dingen diejenigen, die wegen ihrer Tätigkeit für diese Minderheit ins KZ kamen und ermordet wurden. Das sind weit über 1 000. Es war überfällig, dass wir diese Opfer ehren.“ (Plenarprotokoll 17/115).
Wenn auch die genannte Bundestagsentschließung in ihrem Kern bilaterale Beziehungen zweier Staaten, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, zum Inhalt hat, so ist doch festzuhalten, dass hier das erste Mal das höchste politische Gremium der Bundesrepublik Deutschland, der Deutsche Bundestag als direkt gewähltes Organ der deutschen Bevölkerung, die Verfolgung der polnischen Minderheit deutscher Staatsangehörigkeit während der NS-Zeit anerkannt hat: „Der Deutsche Bundestag will diese Opfer ehren und rehabilitieren. Er spricht sich deshalb für die Einrichtung einer Dokumentationsstelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland aus.“.
Drucksache 17/14549 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Einrichtung dieser Dokumentationsstelle wurde zum Bestandteil der aus diesen bilateralen Gesprächen resultierenden Dokumenten:
- Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnisch-stämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991; Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum 20. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit: Nachbarn und Partner 20 Jahre gute Nachbarschaft vom 21. Juni 2011; Programm der Zusammenarbeit anlässlich des 20. Jahrestags der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vereinbart, 21. Juni 2011.
Im Gegensatz zur Benennung der „Dokumentationsstelle“ finden sich in diesen Dokumenten keine Hinweise darauf, wie die Rehabilitation der verfolgten Polinnen und Polen deutscher Staatsangehörigkeit vollzogen werden soll. Es gibt auch keinerlei Hinweise auf eine mögliche materielle Entschädigung dieses Personenkreises, wie auch darauf, ob es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen darüber gibt, was mit den 1939/1940 beschlagnahmten Immobilien und anderen Gütern der polnischen Minderheit bzw. den erzielten Erlösen daraus in Zukunft zu geschehen hat.
Anlässlich ihrer Hauptversammlung vom 11. November 2012 hat die Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland auf ihrer in einer Resolution kritisiert, dass das Eingeständnis der politischen Verfolgung und teilweise Ermordung der polnischen Minderheit während der NS-Zeit wie auch die Schlussfolgerungen daraus von Seiten der Bundesrepublik Deutschland während bilateraler Verhandlungen erfolgt ist. Die Deutsch-Polnische Gesellschaft stellte fest, dass die Diskussion über die Verfolgung deutscher Staatsbürger anderer ethnischer Herkunft während der NS-Zeit und die entsprechend daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in erster Linie eine Angelegenheit der innerdeutschen Gesellschaft zu sein hat und nicht in bilaterale Gespräche ausgelagert werden darf. Im Zuge der 1939/1940 erfolgten Auflösung und des Verbotes der polnischen Organisationen wurde deren gesamtes Eigentum beschlagnahmt und in Staatsbesitz überführt. Die Erlöse aus dem Verkauf wurden dem deutschen Staatshaushalt zugeführt. Durch die Übernahme der Vermögen des Deutschen Reiches durch die Bundesrepublik Deutschland sind so diese Erlöse in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergegangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufarbeitung der Verfolgung und Ermordung polnischer Staatsangehöriger während der NS-Zeit unabhängig von bilateralen Gesprächen in erster Linie eine Aufgabe der bundesdeutschen Gesellschaft zu sein hat?
Welche Schritte gedenkt sie zu tun, damit die bundesdeutsche Gesellschaft dieser Aufgabe gerecht wird?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass mit der Einrichtung einer „Dokumentationsstelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland“, für die sich der Deutsche Bundestag in seiner Entschließung „Deutschland und Polen – Verantwortung aus der Geschichte, Zukunft in Europa“ (Bundestagsdrucksache 17/6145) ausgesprochen hat, die Rehabilitierung der polnischen Minderheit noch nicht abgeschlossen ist, vor dem Hintergrund, dass die dortige Passage „Der Deutsche Bundestag will diese Opfer ehren und rehabilitieren. Er spricht sich deshalb für die Einrichtung einer Dokumentationsstelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland aus.“, die mit Bezug auf die polnische Minderheit erfolgte, so verstanden werden könnte, dass mit der Einrichtung dieser „Dokumentationsstelle“ die Rehabilitierung der polnischen Minderheit abgeschlossen sei, und welche weiteren entsprechenden Maßnahmen werden von ihr gegenwärtig erwogen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, gesetzliche oder andere Maßnahmen zu ergreifen, damit der genannte Personenkreis, wie auch seine Familienangehörigen neben der moralischen Rehabilitation auch eine materielle Entschädigung für die erlittenen Haft- und Verfolgungszeiten erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei der 1939/1940 erfolgten Auflösung und der dem Verbot der polnischen Organisationen anschließenden Beschlagnahmung ihres gesamten Eigentums im Grunde genommen um das den polnischen Organisationen geraubte Vermögen handelt?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit diesem vom NS-Staat den polnischen Organisationen im Grunde geraubten Vermögen in Zukunft umzugehen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Ursachen für die Verhinderung der Rehabilitierung, die erst 2011 durch den Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht wurde und die bisher keinen Niederschlag in der Arbeit von politischen Gremien auf Bundes- wie auf Landesebene sowie in gerichtlichen Prozessen, wo Anträge polnischer NS-Verfolgter deutscher Staatsangehörigkeit auf Rehabilitierung und Entschädigung immer wieder abgelehnt wurden, gefunden hat, als Teil der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen schnellstmöglich aufgearbeitet und dokumentiert werden muss?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht und welche Schritte plant die Bundesregierung, um die entsprechenden, die Rehabilitation verhindernden juristischen Urteile und Beschlüsse auf Bundes- wie auf Landesebene aufheben zu können?