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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Polizeiliche Datensysteme zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität - rechts

Dateien/Datenverbünde beim Bundeskriminalamt (BKA) mit personenbezogenen Datensätzen zu politisch rechts motivierten Straftaten: jeweilige Rechtsgrundlage, zahlreiche Detailfragen; Kohärenz der sechs bestehenden Datenverbünde: Unterscheidung, Mehrwert, angestrebte Synergieeffekte, zusätzliche Recherchemöglichkeiten, tatbezogene- bzw. täterbezogene Erfassungskriterien, Interoperabilität, Vernetzung, Schulungen für Zugriffsberechtige, Zugang für Polizeibehörden anderer Staaten<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.09.2013

Antwortdauer

38 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1454509. 08. 2013

Polizeiliche Datensysteme zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität – rechts

der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundeskriminalamt (BKA) verfügt bereits heute über zahlreiche Dateien zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität – rechts. Und jetzt kommen neue hinzu:

1. 2001 wurde der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) eingerichtet. Ziel dessen war es u. a., Tat-, Täter- und Opfermerkmale „mehrdimensional erfassen und auswerten“ zu können. So sollten z. B. einzelne Sachverhalte unter verschiedenen Gesichtspunkten (wie z. B. Deliktsqualität, subjektiver Tathintergrund, die objektive thematische Zuordnung einer Tat bzw. deren mögliche internationale Dimension oder extremistische Ausprägung) analysiert werden können.

Den KPMD-PMK-Richtlinien zufolge werden PMK-Vorgänge vom jeweiligen Landeskriminalamt an das BKA weitergeleitet. Beim BKA wiederum werden diese Vorgänge in unterschiedlichen Dateisystemen abgelegt:

  • Zum einen werden die wichtigsten Informationen (incl. einer kurzen Sachverhaltsbeschreibung z. B. über Deliktform oder Anschlagsziele etc.) beim BKA in der Zentraldatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten) erfasst (Bundestagsdrucksache 17/9523, S. 2 f. und 17/10293, S. 2).
  • Zusätzlich werden die jeweiligen Tatverdächtigen
  • in der Verbunddatei INPOL Fall – Innere Sicherheit erfasst. Diese enthielt im Jahr 2011 bereits 86 955 Datensätze (Bundestagsdrucksache 17/7307, S. 7).
  • Zumindest für zwei PMK-Phänomenbereiche (PMK-rechts und PMK-links) hat das BKA zudem sog. Zentralstellendateien eingerichtet. 2011 waren in der Datei PMK-links-Z 1 710 Personen gespeichert. Die Datei PMK-rechts-Z umfasste hingegen nur 610 Personen (Bundestagsdrucksache 17/7307, S. 6.) Auch stieg die Erfassung der Datei PMK-links-Z übrigens schon wenige Wochen später auf über 2 900 Personen an (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8089, S. 5).
  • Darüber hinaus existieren zusätzlich spezielle Datensysteme für diverse Gewalttätergruppen. In der Datei Gewalttäter rechts waren 2011 insgesamt 1 013 Personen erfasst (und damit übrigens 400 Personen mehr als in der Datei PMK-rechts), wohingegen zum selben Zeitpunkt in die Datei Gewalttäter links mehr als doppelt so viele personenbezogene Datensätze (2 285) eingestellt worden waren (ebd.).

2. Ebenfalls beim BKA angesiedelt ist die 2012 geschaffene Rechtsextremismusdatei (RED). Diese soll – nach dem Vorbild der Antiterrordatei (ATD) – den Informationsaustausch zwischen den mit der Aufklärung und Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus befassten Polizei- und Nachrichtendienste verbessern.

Anders als die ATD soll die RED nach § 7 des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G) auch über eine erweiterte Auswerte- und Analysefunktionen verfügen. Das Bundesministerium des Innern hat diese Besonderheit der RED gegenüber dem Portal „netzpolitik.org“ wie folgt beschrieben: Es ginge hierbei um die „Herstellung von Zusammenhängen zwischen Personen, Orten und Sachen, die Aggregierung und die Verknüpfung der Daten sowie die statistische Auswertung. Das könnte zum Beispiel heißen, dass Tatorte oder Aufenthaltsorte von Verdächtigen kartenmäßig, grafisch oder auf andere Weise dargestellt und damit räumliche Verteilungen ersichtlich werden, dass Beziehungsgeflechte von Verdächtigen visualisiert oder dass Reiseaktivitäten des rechtsextremistischen Personenpotenzial in der Datei nachvollziehbar werden.“ Die Analysefähigkeit der RED solle „spätestens bis Frühjahr 2013 einsatzbereit“ sein. Ob dieses Ziel erreicht wurde ist unklar.

Bestätigt wurde aber, dass in der RED zum 4. April 2013 insgesamt 31 244 Datensätze enthalten waren – davon 11 464 personenbezogene Datensätze. Alle beteiligten 36 Sicherheitsbehörden hätten Daten in die RED eingespeist (siehe Bundestagsdrucksache 17/13375).

3. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat auf ihrer Herbstsitzung 2012 die Errichtung einer weiteren Datenbank beschlossen, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV). Auch der PIAV soll dazu dienen, kriminalpolizeiliche Daten bundesweit (auf der Grundlage eines einheitlichen technischen Austauschstandards, XPolizei) „mehrfach“ bzw. „mehrdimensional“ auszuwerten (z. B. zur Aufklärung nicht nur länder-, sondern auch phänomen- und dateiübergreifender Tat-Täter- bzw. Tat-Tat-Zusammenhänge).

Der Arbeitskreis (AK) II der IMK hatte auf seiner Herbsttagung 2012 die Erforderlichkeit des PIAV mit dem Ermittlungsverfahren gegen den NSU begründet. Diese Begründung ist aus zwei Gründen überraschend:

  • Zum einen arbeiten Bund und Länder schon seit fast zehn Jahren daran, den bisherigen Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) durch den Aufbau des PIAV fortzuentwickeln bzw. zu ersetzen.
  • Zum anderen hatte die AG Kripo der IMK 2006 ausdrücklich beschlossen, den Bereich Politisch motivierte Straftaten (respektive den o. g. Sondermeldedienst KPMD-PMK) von der Entwicklung des PIAV auszunehmen (vgl. BKA „Fortentwicklung des KPMD“ vom 23. Mai 2007). Man wolle den PIAV vielmehr auf den Deliktbereich der Organisierten Kriminalität (OK) fokussieren. Und tatsächlich: Im Jahr 2010 versuchte das BKA, die Effektivität des geplanten PIAV anhand diverser realistischer Fallbeispiele zu illustrieren – und dies ausgerechnet anhand der „Mordserie unter Verwendung einer Schussaffe Ceska 83“ –, also anhand der damals noch fälschlicherweise als OK-Verbrechen eingeschätzten Tötungsverbrechen des NSU (vgl. BKA: „Grundlage und Relevanz meldepflichtiger Informationen für die Auswertung unter besonderer Berücksichtigung der Zentralstellen“ vom 18. Januar 2010, S. 19 ff.).

Der PIAV soll nun – in einem ersten Schritt – für den „rechts“-affinen Kriminalitätsbereich der Waffen- und Sprengstoffdelikte eingeführt werden. Die diesbezüglichen Entwicklungsarbeiten in Bund und Ländern sollen Mitte 2013 beginnen und im Jahr 2014 abgeschlossen sein (vgl. hierzu: „Bericht der Bundesregierung über die nach dem 4. November 2011 als Konsequenz aus dem Aufdecken der Terrorgruppe NSU sowie der nachfolgend erkennbar gewordenen Fehler und Versäumnisse ergriffenen Maßnahmen“ vom 26. April 2013, S. 6 f.).

Im Frühjahr 2011 lehnte die Bundesregierung eine Stellungnahme zum Planungsstand des PIAV noch ab, weil „eine Entscheidung zur Realisierung [des PIAV] bisher nicht erfolgt“ und der Zeitpunkt für eine Entscheidung „nicht absehbar“ sei (Bundestagsdrucksache 17/5328). Diese Ausflucht dürfte der Bundesregierung heute so nicht mehr möglich sein.

4. Ende 2012 hat nun ein weiteres Datenverarbeitungssystem, die Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen Terrorismus (GED) ihren „Wirkbetrieb“ aufgenommen. Die IMK hofft, die GED im Bereich bundesweiter bzw. länderübergreifender Ermittlungen einzusetzen – und dies nicht nur im PMK- Deliktsbereich Terrorismus, sondern auch in dem Deliktbereich Politisch motivierte Gewaltkriminalität (und zwar unabhängig vom jeweiligen PMK- Phänomenbereich: links/rechts/Ausländer). Die IMK empfiehlt ausdrücklich, für die Ausgestaltung des Wirkbetriebs der GED auch und gerade die Erfahrungen der BAO Trio – also die nachträgliche Aufklärung der NSU-Mordserie – zu berücksichtigen. Vor einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der GED möchte die IMK u. a. die Evaluierung „des ersten PIAV-Piloten“ (also „rechts“- affine Waffen- und Sprengstoffdelikte) abwarten.

Vor dem Hintergrund, dass die Polizei nicht nur bereits eine Reihe von Dateisystemen zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität – rechts besitzt bzw. weitere aufbaut, stellt sich die Frage: Wird hier tatsächlich ein „Mehr an Sicherheit“ – oder nicht doch (erneut) ein „Mehr an Chaos“ geschaffen?

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Gibt es beim BKA, neben den in der Vormerkung der Fragesteller erwähnten, weitere Dateien/Datenverbünde, in denen personenbezogene Datensätze im Hinblick auf politisch rechts motivierte Straftaten enthalten sind, und wenn ja, welche?

2

Wie lautet die jeweilige Rechtsgrundlage

für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK),

für die BKA-Zentraldatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten),

für INPOL Fall – Innere Sicherheit,

für die BKA-Zentrastellendateien PMK-links/PMK-rechts,

für die Gewalttäterdateien rechts/links (und evtl. Ausländer) des BKA,

für die Rechtsextremismusdatei (RED),

für den künftigen Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) bzw.

für die zukünftige Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen Terrorismus (GED),

für Dateien, die sich ggf. aus der Antwort zu Frage 1 ergeben?

2

a) Von wann stammt die Errichtungsanordnung dieser Dateien?

2

b) Wann haben diese Dateien ihren Wirkbetrieb aufgenommen?

2

c) Welche Behörden sind bei diesen Dateien eingabe- und welche zugriffsberechtigt?

2

d) Welche Datenkategorien werden in diesen Dateien erhoben?

2

e) Welche dieser Dateien verfügt auch über ein sog. Freitextfeld, in das Informationen welcher Art und Qualität eingestellt werden dürfen?

2

f) Wie viele Datensätze umfassen diese Dateien?

2

g) Wie viele Personen sind in diesen Dateien nach welchen Kategorien erfasst (bitte aufschlüsseln z. B. nach Täter, Tatverdächtiger, Kontaktperson, Tatopfer, Zeuge, weitere Personengruppen)?

2

h) In welcher Weise werden in denjenigen dieser Dateien, die auf eine mehrdimensionale Erfassung und Auswertung ausgerichtet sind,

welche personenbezogenen Tat-, Täter- und Opfermerkmale ausgewiesen (wie z. B. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wie z. B. Jüdinnen und Juden oder Muslime bzw. Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen, wie Sinti oder Roma) bzw.

was für Sachverhaltsmomente registriert (bitte jeweils aufschlüsseln für LAPOS, KPMD-PMK, INPOL Fall – Innere Sicherheit, RED, PIAV und GED sowie für die BKA- Zentrastellendateien PMK-links/PMK-rechts und die Gewalttäterdateirechts/Gewalttäterdatei-links des BKA sowie die Dateien, die sich ggf. aus der Antwort zu Frage 1 ergeben)?

3

Wie viele personenbezogenen Datensätze

der LAPOS,

des KPMD-PMK,

von INPOL Fall – Innere Sicherheit,

der RED,

der GED,

der PMK-Zentrastellendateien und

der Gewalttäterdateien rechts/links (und evtl. Ausländer) bzw.

der Dateien, die sich ggf. aus der Antwort zu Frage 1 ergeben, sind

a) den vier Deliktqualitäten (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte)

b) den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/ rechts/Ausländer) zuordnet (bitte für jede Datei jeweils als Tabelle darstellen)?

4

Zentraldatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten)

Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise von LAPOS beschreiben?

Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die LAPOS auszeichnen?

5

Wie viele Straftaten/Datensätze in der Zentraldatei LAPOS sind dem Oberbegriff Hasskriminalität bzw. den entsprechenden Unterthemen

sexuelle Orientierung,

Behinderung,

gesellschaftlicher Status

zugeordnet (bitte aufschlüsseln)?

6

Wie viele islam- bzw. muslimfeindliche Straftaten sind in der Datei LAPOS dem (Unter-)Thema Fremdenfeindlich und wie viele dem (Unter-)Thema Religion zugeordnet?

7

Wie werden die in den Fragen 5 und 6 erfassten Hassdelikte den vier Deliktqualitäten (Terrorismus, Politisch motivierte Gewaltkriminalität, Politisch motivierte Straftaten und Propagandadelikte) bzw. den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK (links/rechts/Ausländer) zugeordnet (bitte als Tabelle darstellen)?

8

Wie viele Tötungsverbrechen aus dem Phänomenbereich PMK-rechts sind derzeit in der Datei LAPOS enthalten (bitte aufschlüsseln nach vollendetem und versuchtem Tötungsdelikt)?

9

INPOL Fall – Innere Sicherheit

Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise von INPOL Fall – Innere Sicherheit beschreiben?

Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die die Datei INPOL Fall – Innere Sicherheit auszeichnen?

10

Sieht die Bundesregierung – im Hinblick auf die Fragen, die sich bezüglich des unentdeckt gebliebenen NSU an die Effektivität und Zuverlässigkeit des polizeilichen Lagebildes stellen – Änderungs-, Korrektur- oder Weiterentwicklungsbedarf hinsichtlich von INPOL Fall – Innere Sicherheit, und wenn ja, welchen?

11

Zentrastellendateien PMK

Existiert eine analoge Zentralstellendatei auch für den Phänomenbereich PMK-Ausländer?

Wenn ja, seit wann?

Wie viele Personen sind aktuell in dieser Zentralstellendatei gespeichert?

12

Gewalttäterdateien

Ist es zutreffend, dass – zumindest 2011 – rund 400 Personen mehr in der Datei Gewalttäter-rechts erfasst waren als in der Zentralstellendatei PMK-rechts?

Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diesen Umstand?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext die Kohärenz/ Aussagekraft dieser Dateien?

13

Existiert auch eine analoge Datei Gewalttäter-Ausländer?

Wenn ja, seit wann?

Wie viele Personen sind aktuell in dieser Datei gespeichert?

14

Rechtsextremismusdatei (RED)

Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise der RED beschreiben?

Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die die RED auszeichnen?

15

Wie viele der 11 464 personenbezogenen Datensätze der RED stammen ursprünglich

vom BKA,

von der Bundespolizei bzw.

von Seiten der Länderpolizeien (bitte aufschlüsseln)?

16

Was bedeuten die „erweiterten Auswerte- und Analysefunktionen“ der RED (von denen die Bundesregierung auf Seite 6 ihres in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Berichts vom 26. April 2013 spricht), und worin besteht der von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang betonte wichtige Fortschritt gegenüber der Antiterrordatei?

17

Ist die Analysefähigkeit des RED inzwischen einsatzbereit?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, wann ist hiermit zu rechnen?

18

Hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) zum Antiterrordateigesetz auch Auswirkungen auf die RED?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

19

Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)

Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise des KPMD-PMK beschreiben?

Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die den KPMD-PMK auszeichnen?

20

Wie viele Personen sind im KPMD-PMK erfasst (bitte nach den drei Phänomenbereichen des Definitionssystems PMK aufschlüsseln)?

21

Sieht die Bundesregierung – im Hinblick auf die Fragen, die sich bezüglich der unentdeckt gebliebenen NSU an die Effektivität und Zuverlässigkeit auch des polizeilichen Lagebildes stellen – Änderungs-, Korrektur- oder Weiterentwicklungsbedarf hinsichtlich des KPMD-PMK, und wenn ja, welchen?

22

Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV)

Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise des PIAV beschreiben?

Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die den PIAV auszeichnen?

23

Worin bestehen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die „Risiken [des] Großprojektes PIAV“, von denen die IMK auf ihrer Herbstsitzung 2012 sprach?

24

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb des PIAV (bitte aufschlüsseln)?

a) Wie sollen diese Kosten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden?

b) Ist es – nach Kenntnis der Bundesregierung – zutreffend, dass (so die IMK) „derzeit noch nicht bei allen PIAV-Teilnehmern die Finanzierung gesichert“ ist, und wenn ja, bei welchen?

25

Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen Terrorismus (GED)

Wie würde die Bundesregierung die Funktionsweise der GED beschreiben?

Worin liegen die Besonderheiten/die Spezifika, die die GED auszeichnen?

26

Wie viele Datensätze der GED stammen ursprünglich

vom BKA,

von der Bundespolizei bzw.

von Seiten der Länderpolizeien (bitte aufschlüsseln)?

27

Welche Erfahrungen der BAO Trio sollten nach Ansicht der Bundesregierung für die Arbeit der GED berücksichtigt werden?

28

Ist es realistisch anzunehmen, dass eine Straftat, deren Art der Durchführung (modus operandi) aus sich heraus keinen Bezug zur PMK bzw. PMK- rechts erkennen lässt, tatsächlich in die GED eingestellt wird?

Wenn nein, welchen Mehrwehrt (also welche zusätzlichen Möglichkeiten, z. B. welche zusätzlichen Recherchemöglichkeiten) hätte die Polizei gehabt, wenn sie bei ihren Versuchen, die Mordserie des NSU aufzuklären, bereits über die GED hätte verfügen können (bitte anhand einiger konkreter Beispiele nachvollziehbar darstellen)?

29

Kohärenz von LAPOS, KPMD-PMK, INPOL Fall – Innere Sicherheit, RED, PIAV und GED

Braucht die deutsche Polizei zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität – rechts wirklich sechs Datenverbünde, und wenn ja, warum?

30

Worin unterscheiden sich diese sechs Datenverbünde voneinander im Hinblick auf die Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität – rechts?

a) Worin besteht der jeweilige Mehrwert im Vergleich dieser Dateisysteme untereinander?

b) Worin bestehen die – vermutlich angestrebten – Synergieeffekte zwischen diesen Datenverbünden?

31

Ist es realistisch anzunehmen, dass eine Straftat, deren Art der Durchführung (modus operandi) aus sich heraus (noch) keinen Bezug zur PMK- rechts erkennen lässt, tatsächlich in eine der sechs Dateien eingestellt würde, und wenn ja, in welche?

32

Hätten sich zusätzliche Möglichkeiten (z. B. zusätzliche Recherchemöglichkeiten) für die Polizei ergeben, wenn sie bei ihren Versuchen, die Mordserie des NSU aufzuklären, bereits über diese Datenverbünde hätte verfügen können, und wenn ja, welche (bitte anhand einiger konkreter Beispiele nachvollziehbar darstellen)?

33

Sind die tat- bzw. täterbezogenen Erfassungskriterien dieser sechs Datenverbünde identisch, und wenn nein, warum nicht?

34

Sind diese sechs Datenverbünde interoperabel, und wenn nein, warum nicht?

35

Sind diese sechs Datenverbünde untereinander vernetzt?

Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

36

Ist es vorgesehen, die Funktionsfähigkeit (Erforderlichkeit, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit, Effektivität und Datenschutzfreundlichkeit) der hier in Rede stehenden Dateien wissenschaftlich – durch unabhängige Sachverständige – untersuchen zu lassen?

Wenn ja, welche Dateien sollen wann und durch wen evaluiert werden?

Wenn nein, warum nicht?

37

Werden die Beamtinnen und Beamten des Bundes bzw. der Länder, die Zugang zu diesen hier in Rede stehenden Dateien haben, auch in deren Umgang geschult, um folgenschwere Pannen (im Hinblick auf die fehlerhafte Nutzung einer BKA-Datei durch Beamte eines Landeskriminalamtes), wie sie im PUA-NSU offenkundig wurden, in Zukunft zu vermeiden?

Wenn ja, zu welchen Aspekten (Funktionalität, Datenschutz etc.) werden die entsprechenden Beamtinnen und Beamten durch wen und wie lange geschult?

38

Sind Informationen aus den hier in Rede stehenden Dateien auch für Polizeibehörden anderer Staaten bzw. für Europol zugänglich?

Wie (auf welcher Rechtsgrundlage) und innerhalb welcher Grenzen erfolgt der internationale Austausch in Bezug auf Daten aus diesen Dateien?

Berlin, den 9. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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