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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung und -prävention

Ergebnisse geheimdienstlicher Aktivitäten, Risiko- und Gefahrenpotential des Online- und Offline-Glücksspiels, Einschätzung des BND zu Gefährdungslage und Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Geldwäsche und islamisch geprägtem Terrorismus, aufgedeckte Fälle, Verdachtsanzeigen, Umsetzung und Vollzug des Geldwäschegesetzes und der kommenden EU-Richtlinie, Regelungen zu verdächtigen grenzüberschreitenden Sachverhalten im Finanzsektor<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.09.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1461322. 08. 2013

Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung und -prävention

der Abgeordneten Richard Pitterle, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der Geldwäsche wird Schwarzgeld aus illegalen Geschäften in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Hauptsächlich wird dabei schwarzes Geld innerhalb des Sektors der Organisierten Kriminalität produziert, z. B. über Drogen-, Menschenhandel, Prostitution, Autoschieberei oder Anlagebetrug. Daneben sind auch Steuerdelikte Vortaten für Geldwäsche, wenn beispielsweise hinterzogenes Einkommen in den offiziellen Geldkreislauf zurückgebracht und gereinigt wird, um es gefahrlos einsetzen zu können. Geldwäsche bedroht die Wirtschaft, Gesellschaften, Staaten und fördert die Organisierte Kriminalität.

Bei einer vergleichenden Bewertung der 17-Euro-Länder hinsichtlich der Einhaltung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung der Geldwäsche schnitt Deutschland, wie Anfang des Jahres 2013 bekannt wurde, mit Platz 14 ausgesprochen schlecht ab (vgl. EurActiv vom 14. Februar 2013, „Geldwäsche: Das Dilemma mit der EU-Kommission“). Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, sagte dem „Handelsblatt“ schon im April 2012, dass Geldwäsche in Deutschland zu einfach sei (Handelsblatt, 12. April 2012, S. 14). Problematisch ist die weiterhin zersplitterte Zuständigkeit für die Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, die von der Ebene der Stadtverwaltung, in einigen Ländern und einzelnen Branchen, über Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien, mit je nach Gewerbe ebenfalls unterschiedlicher Zuständigkeit, bis hin zu entweder Innen-, Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsministerien in verschiedenen Bundesländern reicht. Es stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung angesichts dieser Bedingungen auch mit Blick auf die bevorstehenden Harmonisierungsprozesse im Zuge der vierten EU-Geldwäscherichtlinie eine wirksame Geldwäscheprävention und -bekämpfung, die ihren Namen verdient, gewährleisten will.

Nicht zuletzt ist die Prioritätensetzung der Bundesregierung bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und der Ausrichtung von Geheimdienstaktivitäten von Interesse. Im Zusammenhang der gegenwärtigen Debatte um die Verstrickungen mit dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA und der Nutzung des Spähprogramms PRISM ist diese Auseinandersetzung gegenwärtig Gegenstand von Zeitungsberichten (stern Online, 24. Juli 2013, URL www.stern.de/politik/deutschland/rolle-der-deutschen-in-der-nsa-affaere-schaeubles-musterschueler-beschnueffeln-die-buerger-2042159.html). Dabei stellt sich grundlegend die Frage, ob für eine zielführende Bekämpfung der Geldwäsche geheimdienstliche Kollaborationen überhaupt notwendig sind oder zur Schaffung eines breiten Bewusstseins und Compliance im Sinne einer zielführenden Geldwäschebekämpfung in Bereichen der Wirtschaft, des Finanz- und Nichtfinanzsektors mit kontraproduktiven Wirkungen verbunden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Fälle von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche konnten durch PRISM aufgedeckt werden (vgl. Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich im ZDF-Interview am 12. Juli 2013, www.heute.de/Friedrich-US-Sp%C3%A4hprogramm-hat-edlen-Zweck-28807084.html)?

Bitte aufschlüsseln

a) zu welchen Beträgen,

b) in welchen Ländern,

c) Vortat – Geldwäsche mit welchem dahinterstehenden Verbrechen?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten, wonach Online-Glücksspiel-Internetseiten in Deutschland (bzw. in Deutschland registrierte Seiten) gezielt zur Gelwäsche von mafiösen Organisationsstrukturen genutzt werden, Onlinespielbörsen (etwa von der italienischen Mafia) zu diesem Zweck teilweise gezielt aufgekauft oder genutzt werden?

3

Mit welchen Konsequenzen ist die Bundesregierung dahingehenden Hinweisen beispielsweise seitens des Bundeskriminalamtes (Deutsche Welle vom 27. Januar 2013, „Wie die Mafia Geld wäscht“) oder anderweitigen Hinweisgebern nachgegangen (vgl. Testimony of Chuck Canterbury, National President, Fraternal Order of Police on „The Expansion of Internet Gambling: Assessing Consumer Protection Concerns“ before the Subcommittee on Consumer Protection, Product Safety and Insurance, Committee on Commerce, Science and Transportation, United States Senate, 17 July 2013, S. 6 f.)?

4

Inwieweit und auf welche Art und Weise wird das Risiko- und Gefahrenpotential des Onlineglücksspiels innerhalb der internationalen Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche thematisiert und operationalisiert, und sieht die Bundesregierung hier Nachholbedarf?

5

Welche Vorschläge werden auf Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppe in Konkretisierung der vierten Anti-Geldwäscherichtlinie zur Beseitigung von Schlupflöchern und Unzulänglichkeiten in den derzeitigen EU-Vorschriften insbesondere in Hinblick auf den Bereich des Onlineglücksspiels gegenwärtig diskutiert, und welche Position nimmt die Bundesregierung ein?

6

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung angesichts dem für die jüngere Vergangenheit, bis einschließlich 2009 durch die FATF dokumentierten mangelhaften Abschneiden Deutschlands bei der Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie (FATF-Bericht vom 19. Februar 2010) aus dem bisherigen Wirken des Leiters der im Bundesministerium des Innern bis 2011 (u. a. für Geldwäschebekämpfung und -prävention bis 2011) zuständigen Abteilung Öffentliche Sicherheit, Gerhard Schindler, nunmehr Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), und welche Erwartungen und Ziele werden an seine künftige Tätigkeit im BND geknüpft?

7

Hat sich unter der Präsidentschaft von Gerhard Schindler die Einschätzung des BND zu der Gefährdungslage durch Organisierte Kriminalität und Geldwäsche für Deutschland, Europa und die Welt seit 2012 geändert?

8

Aus welchen Gründen stehen vor allem die Gefahren eines islamistisch geprägten internationalen Terrorismus, wie es auf der Internetseite des BND heißt, im Fokus des Bundesnachrichtendienstes?

9

Haben sich seit 2013 die Gefahren eines islamistisch geprägten internationalen Terrorismus absolut und in Relation zur Organisierten Kriminalität und Geldwäsche verändert?

10

Wie ist die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche im Verhältnis zu Bekämpfung und Abwehr von internationalem Terrorismus innerhalb des BND aufgestellt (bitte unter Angabe der zur Verfügung stehenden Sach- und Personalmittel, Anzahl der Mitarbeitenden)?

11

Was sind die konkreten Deliktfelder der internationalen Organisierten Kriminalität, welche der Bundesnachrichtendienst verfolgt?

12

Was beinhaltet der „geheimdienstliche“ Zuschnitt von Geldwäschebekämpfung und -prävention, im Besonderen für sich genommen und im Vergleich zur polizeilichen, kriminologischen Arbeit des Bundeskriminalamtes?

13

Wie viele Fälle von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche konnten durch den Beitrag des Bundesnachrichtendienstes aufgedeckt werden, in welcher betraglichen Größenordnung und in welchen Ländern?

14

Wie haben sich die bei der Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamtes eingegangenen Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche seit Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) (2008) mit Blick auf die jeweiligen Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 GwG nach aktuellsten Zahlen bis heute entwickelt (bitte einzeln aufschlüsseln für die jeweiligen Verpflichteten unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die weiteren Verpflichteten für den Nichtfinanzsektor, für Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel im Internet bitte die Zahlen ab Beginn der Erhebung)?

15

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, im April 2013 und damit rund zwei Monate nach Inkrafttreten der letzten GwG-Novellierung im Rahmen einer Ausschreibung für ein Vergabeverfahren festzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages des Geldwäschegesetzes notwendigen Informationen nicht vorliegen?

(In einer am 11. April 2013 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Ausschreibung stellt das Bundesministerium der Finanzen fest, „dass das Geldwäschegesetz bereits nach jetziger Rechtslage vorsieht, dass Verpflichtete bei der Erfüllung bestimmter Sorgfaltspflichten den konkreten Umfang ihrer Maßnahmen entsprechend dem Risiko des Vertragspartners, der jeweiligen Geschäftsbeziehung oder der jeweiligen Transaktion zu bestimmen haben (§ 3 Absatz 4 GwG). Dieser risikoorientierte Ansatz wird mit den neuen europarechtlichen Vorgaben ausgebaut und auf weitere Maßnahmen der Geldwäscheprävention übertragen. […] Bislang lassen sich hinsichtlich des Umfangs der Geldwäsche in Deutschland und der Nutzung einzelner Wirtschaftsbereiche im Nicht-Finanzsektor kaum belastbaren Aussagen treffen. Solche Erkenntnisse sind jedoch erforderlich, um die präventiven Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche nach dem Geldwäschegesetz (GwG) risikoorientiert aussteuern zu lassen,“ Ausschreibung abrufbar unter http://ausschreibungen-deutschland.de/105264_1_Forschungsauftrag_2013_Berlin).

16

Bis wann sind Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für den Nichtfinanzsektor zu erwarten?

17

Wenn nach der Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen (gemäß Ausschreibungstext) keine Aussagen getroffen werden können und keine Erkenntnisse vorliegen, wie sollen die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten ihrer Aufgabe nachkommen?

18

Obwohl die notwendigen Informationen für die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten nach der Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen nicht vorliegen, werden nach Pressemitteilungen einiger Aufsichtsbehörden die Verpflichteten bereits geprüft (Stellungnahme des BMF an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. März 2013, „Vollzug des Geldwäschegesetzes in den Ländern“, Anlage 1, na presseportal, Meldung vom 25. Juli 2012, URL www.presseportal.de/pm/8327/2295012/schaerfere-kontrollen-auf-geldwaesche-erste-kontrollen-in-hessen-undbaden-wuerttemberg), was ist dann der Maßstab der Prüfung, und wie ist dies mit Grundsätzen der Rechtssicherheit in Einklang zu bringen?

19

Welche Risikoannahmen lagen den GwG-Novellierungen zugrunde, wenn keine belastbaren Informationen vorlagen?

20

Welche Schritte werden von der Bundesregierung erwogen bzw. sind inzwischen in die Wege geleitet, um auf Ebene der Gesetzgebung, Aufsicht und verpflichteten Unternehmen dem künftig weiter auszubauenden risikoorientierten Ansatz einer kommenden EU-Richtlinie zu genügen?

Wie ist dabei der Stand der in diesem Rahmen vorzunehmenden umfassenden Risikoanalysen für alle betroffenen Branchen, d. h. wie steht es um die Auswertung verlässlicher statistischer Aussagen, um, wie angestrebt, „maßgeschneiderte“ und fallgruppenorientierte Maßnahmen ergreifen zu können?

21

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die neue Anti-Geldwäscherichtlinie und dem Vorschlag, den Kreis der Verpflichteten auf das Offlineglückspiel zu erweitern, d. h. Spielhallen in den Kreis der Verpflichteten einzubeziehen?

22

Wie verhalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesrat und die Länder in der Frage der Erweiterung des Kreises der Verpflichteten um das Offlineglücksspiel, und welches sind die Fortschritte in Hinsicht der Bemühungen der Bundesregierung, einschließlich die Ergebnisse des hierzu tagenden Bund-Länder-Arbeitskreises zu einer einheitlichen Position zu gelangen (bitte auch einzelne Treffen des Bund-Länder-Arbeitskreises mit jeweiligen Tagungsergebnissen aufführen)?

23

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen des Normtextes der Richtlinie in punkto Einbezug der Spielhallen in den Kreis der Verpflichteten, und welcher weitere Handlungs- und Regelungsbedarf ergibt sich hierdurch für die Bundesregierung?

24

Welche Erkenntnisse hat die BaFin inzwischen aus der Prüfung von Fällen bei der Deutschen Bank AG erlangt, wonach die Bank verdächtige Transaktionen zu spät an die Polizei gemeldet habe („Waschtag bei der Deutschen Bank“, WELT am SONNTAG vom 18. August 2013)?

25

Wie ist für den sog. Finanzsektor bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Praxis zur Meldung und weiteren Prüfung von Geldwäsche-Verdachtsfällen gegenwärtig geregelt, bzw. an welche Meldestelle für Geldwäsche-Verdachtsfälle (sog. FIUs – Financial Intelligence Units) ist eine Verdachtsanzeige von grenzüberschreitenden Sachverhalten zu richten?

26

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Zusammenhang der Abstimmungen auf europäischer Ebene in der Frage, zur Meldung von Verdachtsfällen bei Cross-border-Sachverhalten (im Finanzsektor), grenzüberschreitend Sanktionen zu ermöglichen, und wie ist der aktuelle Stand in Anbetracht der Errichtung von dahingehenden Verfahren?

27

Wird Geldwäscheprävention im Finanzsektor auf Ebene der ESAS (europäischen Aufsichtsbehörden) im Zuge des europäischen Aufsichtsmechanismus künftig auch bei den Aufgaben, die der Europäischen Zentralbank übertragen werden, eine Rolle spielen?

Sofern ja, welche Überlegungen wurden hier getroffen, welche Position vertritt die Bundesregierung, und wie ist der Stand der Umsetzung?

Berlin, den 22. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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