Bundeseigene Flächen für den Hochwasserschutz an der Donau
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das diesjährige Hochwasser an der Donau hat Abflussmengen und Wasserspiegelhöhen erreicht, die zu einer Überlastung und zu einem Versagen des jahrzehntelang bekanntermaßen unzureichenden und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Schutzsystems führten. Das Hochwasser ist nicht zuletzt begründet durch den massiven Verlust von Überschwemmungsflächen entlang der Flüsse und Folge der allgemeinen Abflussbeschleunigung in der Landschaft. Die an zwei Stellen auftretenden Deichbrüche (Isardeich kurz oberhalb der Mündung der Isar in die Donau bei Fischerdorf und Donaudeich bei Auterwörth) führten zu enormen Schäden in den Ortsteilen Fischerdorf, Altholz und Natternberg-Siedlung (alle Stadt Deggendorf), in Niederalteich (Gemeinde Niederalteich) sowie in weiteren Weilern und Einzelanwesen in den genannten Gemeinden.
Politische und gesellschaftliche Akteure sind sich in der Bewertung einig, dass große Hochwasserabflüsse nicht allein mit technischen Schutzeinrichtungen beherrscht werden können; Mittel der Wahl muss sein, den Flüssen soweit wie möglich den erforderlichen (früheren) Überschwemmungs- und Rückhalteraum zu geben.
An dem im Juni 2013 besonders betroffenen Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen bestehen grundsätzlich günstige Voraussetzungen, um die Bereitstellung von zusätzlichem Überschwemmungsraum rasch und verträglich zu bewerkstelligen, da sich hier große Flächen bereits im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Seit vielen Jahrzehnten wurden und werden hier Flächen auf Vorrat (für den Ausbau der Wasserstraße und den Ausbau des Hochwasserschutzes) durch die Rhein-Main-Donau AG im Auftrag und auf Rechnung der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) erworben.
In einer Antwort auf Fragen der damaligen Bundestagsabgeordneten Bruni Irber und der Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter erklärte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Juli 2009 u. a., dass in Summe bis zu diesem Datum in dem betroffenen Raum über 26 km2 Fläche im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen. In der damaligen Antwort wurde allerdings auch eine Bereitstellung dieser Flächen selbst für untergeordnete Maßnahmen wie die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Bestehenlassen von Alt- und Totholz auf geeigneten Grundstücken) durch den Bund kategorisch abgelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Fläche umfasst aktuell das Grundeigentum der Bundesrepublik Deutschland entlang der Donau zwischen Straubing und Vilshofen (bitte nach den Donau-Anliegergemeinden Straubing, Parkstetten, Aiterhofen, Bogen, Straßkirchen, Irlbach, Niederwinkling, Stephansposching, Mariaposching, Offenberg, Metten, Plattling, Deggendorf, Moos, Osterhofen, Niederalteich, Hengersberg, Winzer, Künzing, Hofkirchen, Vilshofen sowie nach Deichvor- und Deichhinterland, für das Deichhinterland wiederum jeweils getrennte Angaben für die Bereiche rechts und links der Donau aufschlüsseln und nach
a) von Flusskilometer 2330 bis km 2301 (früher geplanter Stauraum Waltendorf),
b) von km 2301 bis km 2267 (früher geplaner Stauraum Aicha),
c) von km 2267 bis km 2250 (früher geplanter Stauraum Vilshofen-Einöd) unterscheiden)?
Welchen Flächenumfang haben die im Rahmen der sog. EU-Studie geplanten Deichrückverlegungen einerseits und Flutpolderflächen andererseits, wiederum aufgeschlüsselt nach den Donau-Anliegergemeinden und nach Flächen rechts- und linksseitig der Donau?
Wie hoch wird der finanzielle Aufwand für den Erwerb der in Frage 2 genannten Grundstücke geschätzt, und wie stellen sich die Kosten für diesen Grunderwerb dar im Verhältnis zu den Kosten für die Beseitigung der Schäden durch das Juni-Hochwasser an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen?
Stehen die Grundstücke im Eigentum des Bundes nunmehr – im Lichte der letzten Hochwasserkatatstrophe – für den vorgezogenen Hochwasserschutz zur Verfügung, z. B. als Tauschflächen für Grundstücke, die mit neuen Deichtrassen überbaut werden müssen, oder als Tauschfläche für Grundstücke, die im Zuge von Deichrückverlegungen neu in das Hochwassermanagement des Flusses einbezogen werden und daher in der Regel durch die öffentliche Hand erworben werden müssen?
Falls Grundstücke des Bundes in der in Frage 3 beschriebenen Weise für den Hochwasserschutz zur Verfügung stehen, gilt dies auch für die Bereiche, in denen von Seiten des Bundes (derzeit) keine Maßnahmen zur Planfeststellung beantragt werden sollen, und in denen der Freistaat Bayern die Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgezogen bzw. abgetrennt vom Ausbau der Wasserstraße vorantreiben will (d. h. entlang der Donau zwischen Deggendorf und Vilshofen)?
Falls die Grundstücke des Bundes nicht oder auch nur in Teilbereichen nicht zur Verfügung stehen, wie begründet die Bundesregierung dies? Welche Gründe gehen der Verbesserung des Hochwasserschutzes nach Ansicht der Bundesregierung in der Abwägung im Einzelnen vor?
Welche konkreten Belange des Betriebes und der Unterhaltung der Wasserstraße werden auf Grundstücken des Bundes im Deichhinterland umgesetzt (bitte aufschlüsseln wo und mit welchen Maßnahmen)?
Welche konkreten Belange des Naturschutzes werden auf Grundstücken des Bundes im Deichvor- und -hinterland umgesetzt (bitte aufschlüsseln wo und mit welchen Maßnahmen)?
Hält die Bundesregierung die Maßgabe für realistisch, dass ein Deichbruch ausgeschlossen und stattdessen ein kontinuierliches Überströmen der Deiche über viele Stunden angesetzt wurde, so wie es in der sog. EU-Studie (erstellt im Auftrag des BMVBS) den hydraulischen Berechnungen zur Überprüfung der Hochwasserneutralität für den sog. Vergleichszustand 2010 zugrunde gelegt wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die in Frage 9 genannten Berechnungen angesichts der Tatsache, dass im Juni 2013 die dem „Ausgangszustand 2010“ entsprechenden Deiche an zwei Stellen gebrochen sind, nicht jedoch, wie in der EU-Studie angenommen wurde, über viele Stunden überströmt wurden?
Sieht die Bundesregierung in dieser Hinsicht Bedarf für die Durchführung weiterer Berechnungen unter aktuellen Annahmen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen für das Hochwassergeschehen auf dem Abschnitt Straubing-Vilshofen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der offensichtlich ungenügenden Annahme (siehe Fragen 9 und 10) insbesondere für die Größe des wirksam werdenden Retentionsraumes?
Welche Konsequenzen sind nach Einschätzung der Bundesregierung zu erwarten, wenn aktuelle Bedingungen (Deichbrüche statt Deichüberströmung) zugrunde gelegt werden?
Mit welchen Maßnahmen kann nach Einschätzung der Bundesregierung die in den letzten Jahrzehnten maßgeblich beschleunigte Hochwasserwelle der Donau wieder gebremst bzw. verringert werden, um so das vollständige oder teilweise Zusammentreffen von Donau- und Inn-Hochwasserwelle in Passau zu entschärfen?
Welche Effekte haben für diesen konkreten Einzugsbereich
a) Flutpolder (= Aufbau einer zweiten Deichlinie im Hinterland, Beibehaltung der ersten flussnahen Deichlinie auf heutiger Höhe) und
b) Deichrückverlegungen (= Aufbau einer zweiten Deichlinie im Hinterland und Beseitigung der früheren, flussnahen Deichlinie)?
Welchen Beitrag leisten die auf dem Abschnitt Straubing-Vilshofen geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Einzelnen, um das Zusammentreffen von Hochwasserwellen von Donau und Inn in Passau zu entschärfen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung entlang der gesamten Donau (ggf. auch an Zuflüssen), um die u. a. durch Ausbaumaßnahmen des Bundes (Bau von Staustufen ab Straubing flussaufwärts) beschleunigte Hochwasserwelle abzubremsen?