Personalpolitik der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Ute Koczy, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Uwe Kekeritz, Birgitt Bender, Katja Dörner, Susanne Kieckbusch, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist am 1. Januar 2011 aus der Fusion der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ), der Internationalen Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) und dem Deutschen Entwicklungsdienst gGmbH (DED) hervorgegangen.
Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Sie trägt daher auch die Verantwortung für das Handeln der GIZ und für deren Personalpolitik.
Die GTZ und die Nachfolgeorganisation GIZ haben in den vergangenen Jahren Personal in zahlreiche Bundesministerien verliehen, wie das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Auf diese Weise wurde der knappe Personalbestand in den jeweiligen Bundesministerien aufgestockt, um die Handlungsfähigkeit der Bundesministerien sicherzustellen.
Die in Bundesministerien verliehenen Beschäftigten sind in vielen Fällen befristet bei der GIZ angestellt. Viele verlieren ihre Stelle, wenn eine Befristung nach den Bedingungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht mehr möglich ist.
Diese Personalpolitik zahlreicher Bundesministerien führt bei den Beschäftigten zu Unsicherheit und erheblichen Problemen bei der Lebensplanung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemeine Fragen
Fragen32
Wie hat sich die Zahl der befristet sowie unbefristet Beschäftigten von DED, InWEnt, GTZ und GIZ sowie deren Tochterorganisationen von 2005 bis heute jährlich entwickelt (bitte nach Standorten, Eingruppierung und „Bändern“ aufschlüsseln)?
Wie wird sich die Zahl der befristet sowie unbefristet Beschäftigten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 voraussichtlich entwickeln (bitte nach Standorten, Eingruppierung und „Bändern“ aufschlüsseln)?
Wie viele freie Consultants wurden vom DED, InWEnt, GTZ und deren Tochterorganisationen von 2005 bis zur Fusion bzw. seit 2011 in der GIZ und deren Tochtergesellschaften jährlich beschäftigt (bitte nach den genannten Organisationen differenzieren)?
Wie viele der verliehenen bzw. abgeordneten Beschäftigten der GIZ nehmen oder haben von 2011 bis heute hoheitliche Aufgaben in Bundesministerien wahrgenommen, und wurde dies in der Zusammenarbeit mit den Ressorts (z. B. im Rahmen von Abstimmungen, Teilnahme an Sitzungen etc.) entsprechend kenntlich gemacht?
Inwiefern ist es rechtlich zulässig, dass Beschäftigte, die von einem Unternehmen mit privatrechtlichem Status in ein Bundesministerium verliehen bzw. abgeordnet werden oder die befristet beschäftigt sind, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen?
Waren der DED, die GTZ und InWEnt im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?
Wenn ja, wie viele Verleihvorgänge in welche Bundesministerien hatten diese Organisationen ab 2005 jährlich zu verzeichnen?
Ist die GIZ bzw. sind Tochterunternehmen der GIZ im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?
Wenn ja, welche und wie viele Verleihvorgänge wurden von welcher Gesellschaft von 2011 bis heute jährlich in welche Bundesministerien verzeichnet?
Werden die von der GIZ in Bundesministerien verliehenen Leiharbeitskräfte und Consultants wie Stammbelegschaften bezahlt?
Wenn nein, welche tariflichen Regelungen finden in wie vielen Fällen Anwendung?
Für wie viele der verliehenen bzw. abgeordneten Beschäftigten wurden von 2011 bis heute variable Vergütungen bei Erreichen von „Zielvereinbarungen“ vereinbart, die in Zusammenhang mit den wahrgenommen Aufgaben in den Bundesministerien stehen?
Wie viele Zielvereinbarungen gibt es seit 2011, die sich auf die Erhöhung des Volumens der durch die GIZ durchgeführten Projekte innerhalb der Bundesministerien beziehen?
Wie viele von der GIZ verliehene bzw. abgeordnete Beschäftigte betreuen in welchen Bundesministerien derzeit GIZ-Projekte und haben Einfluss auf deren Vergabe, Ausweitung und Verlängerung?
Wie hoch ist der Anteil der Projektfinanzierung am Gesamthaushalt der GTZ/GIZ, und wie hat sich dieser Anteil seit 2005 jährlich verändert (bitte pro Jahr und Gesellschaft)?
Wie hoch ist der Anteil der Projektfinanzierung der GTZ/GIZ, deren Auftraggeber ein Bundesministerium oder eine nachgeordnete Behörde ist, und wie hat sich dieser Anteil seit 2005 entwickelt (bitte pro Jahr und Gesellschaft)?
Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass die GIZ in ihrer Doppelrolle als Bereitstellerin von Programmbüros/Sekretariaten einzelner Initiativen der Bundesregierung einerseits und Projektbewerberstatus andererseits gegenüber ihren Wettbewerbern keinen signifikanten Wissens- und damit Wettbewerbsvorteil hat?
Wie viele GIZ-Beschäftigte verfügen über Visitenkarten bzw. benutzen E-Mail-Signaturen von Bundesministerien, und inwiefern werden sie als GIZ-Beschäftigte kenntlich gemacht (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte wurden von 2009 bis heute jährlich in der GIZ angestellt, haben weniger als vier Wochen bei der GIZ gearbeitet und wurden anschließend wieder an die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU oder FDP zurückverliehen (bitte nach Fraktionen differenzieren)?
Wie viele ehemalige Beschäftigte von DED und InWEnt haben infolge der Fusion in das Tarifmodell der GTZ gewechselt und wurden letztlich in das Tarifsystem der GIZ eingruppiert (bitte gegenüberstellen)?
Welche Probleme gab es bei der Eingruppierung von ehemaligen Beschäftigten von DED und InWEnt in die Tarifstrukturen der GIZ, und wie viele der Eingruppierungsprobleme wurden vor Gericht ausgetragen?
Inwiefern haben die Bundesregierung und die GIZ die Praxis verändert, dass im Ausland eingesetzte GIZ-Beschäftigte weder in Deutschland noch im Einsatzland Steuern bezahlen bzw. bezahlt haben (vgl. Handelsblatt vom 12. April 2013), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der bisher geltenden Praxis?
Inwiefern hat die GIZ mit Merkblättern ihren Beschäftigten Hilfestellung geleistet respektive Empfehlungen ausgesprochen, wie Steuerzahlungen im Auslandseinsatz vermieden werden können, und sind bzw. werden Beschäftigte nach Einschätzung der Bundesregierung mit Nachforderungen durch Finanzämter konfrontiert sein?
Falls ja, in welcher Gesamthöhe ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit Nachforderungen zu rechnen, und mit welcher durchschnittlichen Nachforderung müssen die betroffenen Beschäftigten rechnen?
Inwiefern plant die GIZ die betroffenen Beschäftigten zu unterstützen?
Mit welchem Prozentsatz an Steuern und Sozialabgaben müssen im Ausland eingesetzte Beschäftigte der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung rechnen, wenn ihr Einkommen besteuert wird, und wird die GIZ die Gehaltsstruktur entsprechend anpassen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Besteuerung von Beschäftigten der KfW Bankengruppe, die im Ausland eingesetzt werden, und wie ist die Besteuerung von Beschäftigen der staatlichen Entwicklungsagenturen in anderen OECD-Mitgliedstaaten (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) geregelt?
Wie viele Beschäftigte wurden seit 2011 jährlich in der GIZ und deren Tochtergesellschaften befristet bzw. unbefristet eingestellt?
Wie viele Arbeitsverträge wurden von der GTZ/GIZ, ihren Tochtergesellschaften sowie DED und InWEnt von 2005 bis heute jährlich
befristet verlängert,
entfristet oder
endeten mit Vertragsablauf?
Wie hoch ist derzeitig der Anteil der in Bundesministerien entsandten, befristet angestellten GIZ-Beschäftigten, die mit einer Entfristung rechnen können, nach durchschnittlich vielen Jahren Beschäftigung?
Inwiefern wird die Arbeit in einem Bundesministerium bei dem Screening zur Entfristung von Beschäftigten der GIZ als Kriterium berücksichtigt, verglichen etwa mit Auslandsaufenthalten?
Wie viele Gerichtsverfahren mit arbeitsrechtlichem Bezug wurden von der GTZ/GIZ, deren Tochterorganisationen sowie DED und InWEnt von 2005 bis heute jährlich geführt, und wie viele der Verfahren
hatten die Entfristung oder Wiedereinstellung zum Gegenstand,
wurden zu Gunsten der GIZ bzw. der Vorgängerorganisationen,
zu Gunsten der Beschäftigten oder
mit einem Vergleich entschieden, und wie hoch waren insgesamt die Zahlungen, auf die sich die Konfliktparteien von 2005 bis heute jährlich geeinigt haben?
Wie viele Gerichtsverfahren wurden gegen Arbeitnehmervertretungen der GTZ/GIZ, deren Tochtergesellschaften bzw. DED und InWEnt von 2005 bis heute jährlich geführt und endeten
zu Gunsten der GIZ bzw. der Vorgängerorganisationen,
zu Gunsten der Beschäftigten oder
mit einem Vergleich?
Wie oft wurden die GIZ sowie deren Tochtergesellschaften durch die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit von 2011 bis heute jährlich kontrolliert?
Wie viele und welche Verstöße wurden von den in der Frage 29 genannten Kontrollbehörden von 2011 bis heute jährlich festgestellt, und wie hoch waren die jährlich verhängten Bußgelder?
Wie hoch waren die gegen die GIZ von 2011 bis heute jährlich vor Gericht verhängten Geld-, Bewährungs- und Freiheitsstrafen?
Wie viel Geld wurde von 2005 bis heute jährlich aufgrund von Vergleichen in Gerichtsverfahren, die die Entfristung oder Wiedereinstellung zum Gegenstand hatten, in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden an Kläger gezahlt (bitte nach Bundesministerien und nachgeordneten Behörden differenzieren)?