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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geheime Kooperationsprojekte zwischen deutschen und US-Geheimdiensten

Einheit &quot;Projekt 6&quot; (P6) und Datenbank &quot;PX&quot; für mutmaßliche Dschihadisten und Terrorunterstützer in Kooperation von Verfassungsschutz, BND und CIA von 2005 bis 2010: Hintergrund, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise, Mitarbeiter und Verantwortlichkeiten, Umstände der Beendigung; Modalitäten der Datenauswahl, -eingabe und -speicherung, Zugriffsmöglichkeiten, Übermittlung und weitere Verarbeitung, datenschutzrechtliche Kontrolle, Anzahl der Personendatensätze<br /> (insgesamt 47 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1475916. 09. 2013

Geheime Kooperationsprojekte zwischen deutschen und US-Geheimdiensten

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten (CIA) sollen in einem gemeinsamen Projekt mit dem Namen „PX“ zusammengearbeitet haben (DER SPIEGEL, Heft 37/2013, S. 44 f.; SPIEGEL ONLINE vom 8. September 2013; tagesthemen.de vom 9. September 2013). Das Projekt, das im Zeitraum von 2005 bis 2010 durchgeführt wurde, soll im Schwerpunkt die gemeinsame Führung einer Datenbank beinhaltet haben, in welcher die Namen von mutmaßlichen Dschihadisten und Terrorunterstützern gesammelt wurden. Ziel sei es gewesen, mehr über das Umfeld der Verdächtigen zu erfahren und Informanten zu finden, die man anwerben wollte. Den Medienberichten nach gehörte zu den in der Datenbank eingemeldeten Personen auch der NDR-Journalist Stefan Buchen. Eine geheime US-Anfrage an das „Projekt 6“ (P6) nenne neben seinem Namen die Passnummer und das Geburtsdatum. Stefan Buchen habe sich auf „investigativen Journalismus“ spezialisiert und einen islamistischen Prediger im Jemen angerufen. Außerdem habe er mehrfach Afghanistan besucht, habe die CIA berichtet. Der Bundesnachrichtendienst soll bestätigt haben, dass es die Einheit „Projekt 6“ sowie eine Datenbank mit dem Namen „PX“ gab. Die Kooperation sei nach Angaben des BND aber 2010 beendet worden. Das BfV soll mitgeteilt haben, man habe bei diesem Projekt „ausschließlich auf Grundlage der deutschen Rechtsbestimmungen“ gehandelt. Zu Einzelfällen in der internationalen Zusammenarbeit wollte das BfV keine Auskunft geben. In einer Erklärung teilte das BfV zudem mit, das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages sei über das Projekt informiert worden; dies jedoch verneinten mehrere im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ erwähnte „langjährige“ Mitglieder. Das Projekt habe von 2005 bis 2010 bestanden und sei eine Kooperation von Verfassungsschutz, BND und CIA gewesen. Die Behörde des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kannte dieses Projekt nach eigenen Angaben bisher nicht und kritisiert die mangelnde Transparenz. Er wird im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ mit den Sätzen zitiert: „Wer ein solches Projekt betreibt, müsste auf jeden Fall gewährleisten, dass sämtliche Aktivitäten vollständig protokolliert werden und einer datenschutzrechtlichen Kontrolle unterworfen sind.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen47

1

Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die gemeinsam mit der CIA betriebene Gruppe Einheit „Projekt 6“ nach Auffassung der Bundesregierung betrieben?

2

a) Wer (USA oder Bundesrepublik Deutschland) schlug solche Kooperation in solcher gemeinsamen Gruppe vor?

b) Wann?

c) Was war konkret der Hintergrund dieser Kooperation?

3

a) Wie viele Mitarbeiter des CIA, des BfV und des BND waren mit „P6“ jeweils befasst (bitte aufschlüsseln)?

b) Gegebenenfalls welche weiteren Dienststellen?

c) Wie lange jeweils?

d) Welche davon nur zeitanteilig neben anderen Aufgaben?

e) Jeweils in welchem inhaltlichen Umfang?

4

Welchen Abteilungen und Referaten gehörten die an „P6“ beteiligten Mitarbeiter des BND und des BfV je an?

5

a) Wer entschied über die Gründung von „P6“?

b) Wann?

c) Ab wann arbeitete „P6“?

d) Wie votierten Bundeskanzleramt und Bundesministerium des Innern jeweils?

e) Jeweils durch wen (bitte zu vorstehenden Fragen je alle in- und ausländischen beteiligten Personen mit genauer Ressort- bzw. Abteilungszugehörigkeit konkret benennen)?

6

Wie lautete die genaue Aufgabenbeschreibung der beteiligten deutschen Mitarbeiter, und welche der drei Behörden hatte die Führung inne bzw. trug die maßgebliche Verantwortung für die zu treffenden Entscheidungen?

7

a) Nach welchen konkreten Verfahren und Kriterien übten die beteiligten Dienststellen und Mitarbeiter je ihre Führungsverantwortung aus?

b) Wer entschied z. B., ob Personendaten in die Datenbank „PX“ aufgenommen werden durften?

8

a) Über welche konkreten Befugnisse verfügten die deutschen Mitarbeiter der Einheit zur Ausführung ihrer Aufgaben?

b) Von welchen machten sie Gebrauch?

9

Wie viele Mitarbeiter des CIA operierten während des Projektes (bitte im Einzelnen aufschlüsseln) auf deutschem Boden, und auf welcher Rechtsgrundlage handelten sie nach Auffassung der Bundesregierung?

10

Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten die im Rahmen des Projektes tätigen CIA-Beamten, bzw. auf welche Weise wurden sie gegenüber den deutschen Behörden gemeldet?

11

a) Aus welchem Grund bezog die Einheit zunächst Räumlichkeiten in der Neusser Innenstadt?

b) Wie lange blieb sie dort?

c) Warum zog „P6“ dann ins BfV?

12

a) Auf welcher Rechtsgrundlage errichtete „P6“ die Datenbank „PX“?

b) Wann?

13

Worauf beruhte die Erforderlichkeit der Führung einer gesonderten Datenbank neben den zum damaligen Zeitpunkt bereits errichteten Datenbanken der beteiligten Behörden?

14

Inwieweit trifft es zu, dass 2010

a) die Einheit „P6“ aufgelöst wurde,

b) die diesbezügliche Kooperation der beteiligten Behörden beendet wurde,

c) die Datenbank „PX“ geschlossen wurde (bitte jeweils genaue Enddaten angeben)?

15

Aus welchen Gründen wurde die „P6“-Kooperationseinheit eingestellt und die Datenbank außer Betrieb genommen, und wer trug dafür die politische Verantwortung?

16

Wurde die Entscheidung im Einvernehmen mit der CIA bzw. mit der US-Regierung getroffen, und wenn nein, weshalb nicht?

17

a) Gab es Widerstände der CIA bzw. der US-Regierung gegen die Beendigung der Kooperation in „P6“ und/oder gegen die Außerbetriebnahme der Datei?

b) Wenn ja, welche?

18

Wo wurde die Datenbank konkret gehostet, und verfügte die CIA über einen Onlinevollzugriff auf die Datenbank?

19

Nach welchen besonderen Verfahren bzw. wie wurde technisch konkret sichergestellt, dass die CIA keinen Zugriff auf Daten von Grundrechtsträgern bzw. Datensätzen erhält, für die keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung in die USA vorlag, bzw. wo wurde intern die Grenze der zulässigen Übermittlung gezogen?

20

a) Welches Reglement galt für die Einmeldung sowie die weitere Verarbeitung der dort eingemeldeten Daten?

b) Welche Behörde erstellte diese Regeln?

21

Welche Definitionen wurden für Terrorverdächtige und welche für Kontaktpersonen jeweils zugrunde gelegt?

22

Erfolgte die Speicherung in Gestalt einer durchgehenden Referenzdatei oder als Volldatei mit Freitextfunktionalitäten?

23

Gab es zur datenschutzrechtlichen Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung eine Protokollierung der Datenbankeingaben, und wenn nein, weshalb nicht?

24

a) Wie viele Personendatensätze enthielt „PX“ während des Betriebs insgesamt jemals (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

b) Wie viele davon je aa) Fotos, bb) Kfz-Kennzeichen, cc) Internetrecherchen, dd) Telekommunikationsverbindungsdaten, ee) Telekommunikationsinhaltsdaten?

c) Welche sonstige Datenkategorien?

d) Wie viele Datensätze dieser Kategorien jeweils?

25

Wurden sämtliche Daten der in die Datenbank „PX“ eingemeldeten Personen zwischenzeitlich gelöscht, und wenn nein, warum nicht?

26

a) Welchen Empfängern wurden Datensätze aus „PX“ übermittelt?

b) Je wie viele?

c) An welche Datenbanken der Empfänger?

d) Wie viele dieser Daten sind bei jeweils welchen Empfängern noch gespeichert?

27

a) Welche Behörden hatten während der Betriebszeit Zugriff auf die Datenbank?

b) Mit jeweils welchen Zugriffsrechten?

28

a) Wer trug die datenschutzrechtliche Verantwortung für „PX“?

b) Wer gewährleistete eine unabhängige Aufsicht darüber?

c) Sofern die Bundesregierung keine entsprechende Aufsicht für erforderlich hielt und hält, wie begründet sie diese Auffassung?

29

Wie viele Datensätze stellten die beteiligten Dienststellen jeweils in „PX“ ein?

30

Wer prüfte wie bzw. in welchem Verfahren, ob Einmeldungen der CIA zulässig seien?

31

a) Nach welchen Gruppen und Kriterien (z. B. Terrorverdächtige, Terrorunterstützer, Kontaktpersonen, mögliche Informanten etc.) wurden die einzumeldenden Personen bzw. die über sie einzumeldenden Tatsachen unterschieden?

b) Jeweils wie viele Personen wurden zu den angewendeten Kriterien in „PX“ erfasst?

c) Welcher Nationalität waren diese Personen jeweils?

32

a) Auf welche Weise wurde sichergestellt, dass keine willkürlichen Einmeldungen erfolgten?

b) Welche Kriterien wurden für die Zulässigkeit der Einmeldung in die gebildeten Kategorien etwa als Tatverdächtiger, Unterstützer oder z. B. potentieller Informant jeweils festgelegt?

33

a) Wie viele Personen durften Daten in „PX“ eingeben?

b) Jeweils welcher Behörden?

c) Wonach wurden diese festgelegt?

34

a) Welchen Nutzen erbrachten „P6“ und „PX“ konkret?

b) Wieviel kostete dies die beteiligten Stellen jeweils (bitte nach Jahren und Kostenarten aufschlüsseln)?

c) Welche Misserfolge und Schäden traten ein?

35

Wann genau und unter Zugrundelegung welcher konkreten gesetzlichen Norm wurden die Einheit „Projekt 6“ und die Existenz der Datenbank „PX“ an das Parlamentarische Kontrollgremium gemeldet?

36

a) Aufgrund welcher konkreten rechtlichen Bewertung wurde von einer Information des BfDI über die Errichtung der genannten Datenbank „PX“ abgesehen?

b) Von wann datiert die Dateianordnung für „PX“?

c) Wer erließ diese?

d) Warum wurde – entgegen § 19 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – vor deren Inkrafttreten der BfDI nicht angehört?

e) Welche disziplinarischen Konsequenzen hat dieses Unterlassen?

37

Welche Rolle kam der Einheit „Projekt 6“ im Rahmen der Ermittlungen gegen die sog. Sauerlandgruppe zu?

38

a) Waren die Namen der später als Sauerlandgruppe angeklagten und verurteilten Personen in die Datenbank eingemeldet?

b) Wenn nein, warum nicht?

39

a) Hat die Bundesregierung auf die Nachfrage des CIA hin Informationen über den öffentlich bekannten Journalisten und Nahostexperten Stefan Buchen weitergegeben?

b) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage meinte sie, dies tun zu können?

40

Über wie viele weitere Journalisten enthielt „PX“ Daten?

41

Inwieweit trifft die Schilderung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ a. a. O. jeweils zu, wonach

a) die CIA am 6. Mai 2010 durch „P6“ 17 deutsche Telefonnummern überprüfen ließ und deutsche Behörden Auskünfte dazu lieferten,

b) das BfV 2012 an CIA, NSA und sieben weitere US-Dienste 864 Personendatensätze übermittelte,

c) diese US-Dienste (teils über den BND) 2012 dem BfV 1830 Personendatensätze lieferten,

d) das BfV so erhaltene Telekommunikationsdaten seit Juni 2012 in das IT-System „NADIS WN“ einspeist, zu dem auch 16 Landesverfassungsschutzämter und weitere Behörden Zugriff haben,

e) in dieses IT-System auch Funktionen der von „P6“ verwendeten „PX“-Software integriert sind?

42

Wie lauten zu vorstehenden Teilfragen jeweils die Details?

43

Auf welche Rechtsgrundlagen wurden diese Übermittlungen sowie Entgegennahmen von Daten jeweils gestützt?

44

Inwieweit treffen Kenntnisse der Fragesteller zu, dass

a) der BND u. a. von US-amerikanischen und britischen Geheimdiensten Personendaten anforderte und/oder erhielt, weil der BND diese nicht selbst erheben darf,

b) die langjährige stellvertretende Abteilungsleiterin der ehemaligen Abteilung 8 (nun „SI“) des BND, Dr. Melanie R., den ihrer Rechtsmeinung nach rechtswidrigen Datenübermittlungen an ausländische Dienststellen wiederholt nachdrücklich widersprach,

c) BND-Präsident Gerhard Schindler sie daher versetzen ließ,

d) die aufsichtsführende Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes – und insbesondere der dortige Abteilungsleiter sowie der vormalige dortige Referatsleiter G. M. – die in Buchstabe a genannte Praxis viele Jahre billigte,

e) die Beförderung von G. M. zum BND-Vizepräsidenten 2013 im Zusammenhang mit seiner Billigung jener Praxis stehe?

45

Wie lauten die Details der in Frage 44 erfragten Umstände?

46

a) Welchen ausländischen Nachrichtendiensten übermittelten BND und BfV seit 2009 jährlich jeweils wie viele Personendatensätze, v. a. Kommunikationsdaten?

b) Wie viele Datensätze waren jeweils darunter, welche die Empfänger nicht selbst hätten erheben dürfen?

c) Von welchen ausländischen Nachrichtendiensten – z. B. dem schwedischen FRA – erhielten BND und BfV seit 2009 jährlich jeweils wie viele Personendatensätze übermittelt, v. a. Kommunikationsdaten?

d) Wie viele Datensätze über wie viele Personen waren jährlich darunter, welche BND und BfV nicht selbst hätten erheben dürfen?

e) Wie viele Datensätze über jeweils wie viele deutsche Bürger sowie in Deutschland länger als drei Monate aufgehältige Personen waren jährlich darunter?

47

a) Wie viele aufgrund des § 12 des BND-Gesetzes (BNDG) vom BND erhaltene Personendatensätze haben Bundeskanzleramt sowie welche anderen Bundesministerien selbst oder durch nachgeordnete Behörden seit 2009 jeweils an ausländische Empfänger weiter übermittelt (bitte nach Jahren sowie übermittelnden und empfangenden Dienststellen aufschlüsseln)?

b) Wie viele personenbezogene Daten befanden sich jeweils darunter?

c) Wie viele G 10-Daten befanden sich darunter?

d) Wie viele vom BND durch strategische Fernmeldeüberwachung im Ausland (etwa in Afghanistan) erhobene Kommunikationsdaten befanden sich darunter, die nach Auffassung des BND nur dem BNDG statt dem G 10-Gesetz unterfallen?

Berlin, den 16. September 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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