Stand der Befreiungen der stromintensiven Industrie von den Netzentgelten
der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Britta Haßelmann, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften am 4. August 2011 wurde die bisherige Regelung des § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in verschiedenen Punkten einer grundlegenden Änderung unterzogen. Als Begründung dienen die zu erwartenden Mehrkosten durch die Energiewende, vor welchen die stromintensive Industrie geschützt werden müsse. Doch mittlerweile mehrt sich die Kritik, dass eine Vielzahl von Unternehmen von Vergünstigungen profitiert, die überhaupt nicht energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen. Einzig und allein klar ist, dass diese Regelung zu höheren Netzentgelten für Haushaltskunden und Gewerbe führt, wohingegen massiv steigende Strompreise für die Industrie bisher ausgeblieben sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Befreiungsanträge sind seit dem Jahr 2008 pro Jahr bezüglich des § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV gestellt worden?
Wie viele Befreiungsanträge sind seit dem Jahr 2008 pro Jahr bezüglich des § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV gestellt worden?
Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Anträge wurden genehmigt, abgelehnt bzw. sind noch in der Bearbeitung?
Wie viele der in der Antwort zu Frage 2 genannten Anträge wurden genehmigt, abgelehnt bzw. sind noch in der Bearbeitung?
Welches Entlastungsvolumen ergibt sich aufgrund der bisherigen Bewilligungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für die befreiten Unternehmen in Bezug auf die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung (bitte nach den Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber unterteilen)?
Welches Entlastungsvolumen ergibt sich aufgrund der bisherigen Bewilligungen nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV für die befreiten Unternehmen in Bezug auf die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung (bitte nach den Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber unterteilen)?
Wie verteilen sich die für das Jahr 2014 nach § 19 StromNEV entlasteten Unternehmen, die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer?
Weichen nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Genehmigungssummen der Bundesnetzagentur von den Werten der Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der Umlage nach § 19 StromNEV ab, und wenn ja, warum ist dies nach Auffassung der Bundesregierung der Fall?
Bei wie vielen der nach § 19 StromNEV befreiten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen des produzierenden Gewerbes (bitte nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 StromNEV aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die im Jahr 2013 entlasteten Unternehmen, die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer?
Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung die befreite Strommenge und der monetäre Nachzahlungsbetrag für das Jahr 2012 nach § 19 StromNEV?
Mit welchem Anstieg der Netzentgelte wird im Rahmen der Berechnung der Umlage nach § 19 StromNEV gerechnet?
Liegen momentan Klagen von Unternehmen gegen die Bundesnetzagentur bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesnetzagenturen bezüglich nicht bewilligter Anträge vor?
Wenn ja, wie viele?
Wie viele Klagen gegen die Bundesnetzagentur bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesnetzagenturen sind insgesamt wegen der Änderungen in § 19 StromNEV eingereicht?