Maßnahmen gegen steigende Heizkosten zur Bekämpfung der Energiearmut
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Oliver Krischer, Markus Kurth, Nicole Maisch, Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei Verbraucherorganisationen, Sozialverbänden und Mietervereinen sind auch in der diesjährigen Heizsaison wieder Tipps zum sparsamen Umgang mit Heizenergie gefragt. Verbraucherinnen und Verbraucher fürchten hohe Nachzahlungen, steigende Abschläge und teure Heizöllieferungen. Für fast 14 Prozent der Haushalte, die ohnehin schon mehr als 10 Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aufwenden müssen, gibt es dabei keinen Spielraum zur Deckung der Mehrkosten mehr. Die Wohnkosten werden in zahlreichen deutschen Städten durch die steigenden Kaltmieten zusätzlich verteuert. Und auch die Möglichkeiten zu Einsparungen durch Verhaltensänderungen sind bei den einkommensschwachen Haushalten oft schon ausgereizt. Doch anstatt einkommensschwache Haushalte bei ihren Heizkosten zu unterstützen, wurde im Jahr 2011 der erst 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss im Wohngeld abgeschafft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie haben sich seit 2002 die Preise für Heizöl, Gas, Fernwärme, Pellets, Brennholz, Strom (Nachtspeichertarife) und Steinkohle jährlich entwickelt?
Wie hat sich der durchschnittliche Verbrauch der genannten Energieträger pro Haushalt entwickelt und wie die jährlichen Kosten pro Haushalt, auch in Relation zum Verbrauch (seit 2002)?
In welchem Verhältnis standen die jährlichen Kostensteigerungen seit 2002 für die jeweiligen Brennstoffe im Vergleich zur Lohnentwicklung bzw. zur allgemeinen Inflationsrate?
Wie hoch waren in den letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Zunahmen der Heizkosten (Raumwärme und Warmwasser) für Privathaushalte?
Wie viel Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens gab ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt pro Jahr jeweils seit 2002 für Heizen bzw. Strom aus?
Wie viel Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens gaben die 15 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte jährlich jeweils seit 2002 für Heizen bzw. Strom aus?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Haushalte, die zur Begleichung ihrer Heizkosten auf die Inanspruchnahme von Transferleistungen (Kosten der Unterkunft, Wohngeld) seit 2002 angewiesen waren?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Ausgaben der Kommunen zur Übernahme von Heizkosten im Rahmen der Kosten der Unterkunft seit 2002 entwickelt?
Wie viele Empfängerinnen und Empfänger bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2010 Wohngeld und damit den Heizkostenzuschuss, und wie hoch war das Gesamtvolumen für den Heizkostenzuschuss in den jeweiligen Jahren?
Wie hoch war der durchschnittliche Betrag je Wohngeldempfängerin und Wohngeldempfänger in den jeweiligen Jahren?
Wie hat sich die Anzahl der Wohngeldempfänger nach Wegfall des Heizkostenzuschusses im Jahr 2011 entwickelt, und wie hoch waren die Einsparungen des Bundes aus der Streichung?
Wie hat sich die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von den Kosten der Unterkunft im Jahr 2011 entwickelt, und wie hoch waren die Mehrausgaben für den Bund?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Streichung der Heizkostenkomponente im Wohngeld und dem Anstieg der Bezieherinnen und Bezieher von den Kosten der Unterkunft?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Empfängerinnen und Empfänger des Heizkostenzuschusses aus dem Jahr 2010 nach dem Wegfall ihre Heizkosten bestritten haben?
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung zur unzureichenden Beheizung von Wohnungen auch bei Anwesenheit der Bewohnerinnen und Bewohner bekannt?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Wie viele Haushalte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren von Gassperren oder anderen Formen der Heizungsunterbrechung aufgrund von Zahlungsrückständen betroffen?
Über welchen Zeitraum wurden diese Sperren im Durchschnitt aufrechterhalten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren zur Vermeidung von Gassperren ergriffen?
Wie viel Prozent der Haushalte werden über Heizungsanlagen beheizt, die älter als 20 bzw. 30 Jahre sind?
Wie hoch ist die absolute Zahl der Heizkessel in Wohngebäuden, die bereits vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden und heute weiterhin in Betrieb sind?
Wie viele von diesen Heizungen hätten laut § 10 Absatz 1der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bereits seit 2007 außer Betrieb genommen werden müssen?
Welche Beratungs-, Informations- und Förderangebote zur energetischen Gebäudesanierung hat die Bundesregierung seit 2005 gefördert, und mit welchem Finanzvolumen (bitte nach Jahr, Programm und Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
Welche Programme mit welchem Volumen widmeten sich speziell der Modernisierung der Heizungsanlagen?
Wie hoch lag die Modernisierungsquote bei Heizungsanlagen seit 2005, und welche Einsparungen an Endenergie und an Importkosten für fossile Energieträger hätten durch eine 1 Prozent höhere Sanierungsquote erreicht werden können?
Welche Investitionssummen wären hierfür nötig gewesen?
Wie hoch lag die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand seit 2005, und wie viel Endenergieeinsparung wurde durchschnittlich erreicht?
Welche Faktoren tragen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu bei, besonders hohe Endenergieeinsparungen pro in die Gebäudesanierung investierten Euro zu erzielen?
Wie viel Energieeinsparung und Einsparung an Importkosten für fossile Energieträger hätte durch eine 1 Prozent höhere Sanierungsquote erreicht werden können?
Welche Investitionssummen wären für eine 1 Prozent höhere Sanierungsquote nötig gewesen?
Wie stellt sich die Sanierungsquote im privat genutzten Wohnungsbestand gegenüber den Mietwohnungen seit 2005 dar?
Wie war dieses Verhältnis jeweils beim Heizungsaustausch (Austausch der gesamten Anlage) bzw. Heizungspumpenaustausch?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2005 ergriffen, um insbesondere den Heizungsaustausch und die Sanierung von Mietwohnungen voranzubringen, um die Mieterinnen und Mieter vor einer Explosion der Nebenkosten zu schützen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, damit energetische Modernisierungen so effizient durchgeführt werden, dass die umlegbaren Modernisierungskosten so gering wie möglich gehalten werden, um einkommensschwache Haushalte nicht aus ihren Wohnungen zu verdrängen?
Bei wie vielen energetischen Sanierungsmaßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld eine Beratung durch jemand anderen als den Anbieter stattgefunden, und durch wen?
Wie unterstützt die Bundesregierung einkommens- und investitionsschwache Haushalte bei den energetischen Modernisierungen ihrer Wohngebäude?
Bei wie viel Prozent der Haushalte haben in den Jahren seit 2002 Solarkollektoren die Warmwassergewinnung und Wärmeversorgung unterstützt, und wie stellt sich hier das Verhältnis der Eigenheime zu den Mietwohnungen dar (bitte jährliche Darstellung)?