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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD definierten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien auf die Netzausbauplanungen

Infragestellung der Notwendigkeit der im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) enthaltenen Höchstspannungsleitungen durch die verringerten Ausbaupfade: Prüfung der Notwendigkeit des Ausbaus, Folgen für den Dialog mit den Bürgern, Gefährdung von Glaubwürdigkeit und Akzeptanz durch wiederholte Revisionen, rechtzeitige Aufnahme in den Netzentwicklungsplan 2015<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.01.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/26609.01.2014

Auswirkungen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD definierten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien auf die Netzausbauplanungen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Peter Meiwald, Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Es besteht politischer Konsens darüber, dass die Energiewende einen Ausbau der Höchstspannungsleitungen in Deutschland erfordert. Der Deutsche Bundestag hat am 25. April 2013 nach einem breiten Beteiligungsverfahren gemäß §12 des Energiewirtschaftsgesetzes das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) beschlossen, welches 51 Maßnahmen mit rund 2 800 Kilometern Neubautrasse und 2 900 Kilometern Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen vorsieht. Dieser Ausbauplanung lag das Leitszenario B des Szenariorahmens 2012 zugrunde, welches einen Anteil von 45 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch in 2022 und für das Jahr 2032 sogar einen Anteil von 63 Prozent vorsah.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht nun jedoch deutlich geringere Ausbauzahlen für erneuerbare Energien vor. Konkret ist im Koalitionsvertrag ein gesetzlich festgelegter Ausbaukorridor von 40 bis 45 Prozent erneuerbare Energien im Jahr 2025 und 55 bis 60 Prozent erneuerbare Energien im Jahr 2035 vorgesehen. Auch vor dem Hintergrund, dass das BBPlG nur 51 der ursprünglich 74 von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vorgeschlagenen Maßnahmen enthält, liegt es nahe, dass der von der großen Koalition vorgesehene deutlich geringere Ausbaupfad für erneuerbare Energien auch Auswirkungen auf den Bedarf an neuen Höchstspannungsleitungen haben wird. Die Notwendigkeit der im BBPlG enthaltenen Leitungen wird durch die verringerten Ausbaupfade für erneuerbare Energien faktisch in Frage gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Auswirkungen haben die verringerten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien nach Informationen der Bundesregierung auf die Netzausbauplanung für Höchstspannungsleitungen in Deutschland?

2

Ist der Ausbau sämtlicher im BBPlG vorgesehenen Höchstspannungsleitungen nach Informationen der Bundesregierung angesichts der verringerten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien überhaupt noch notwendig, und wenn ja, warum?

Wenn nein, bei welchen Leitungen prüft die Bundesregierung, ob deren Bau angesichts der geringeren Ausbaukorridore noch notwendig ist?

3

Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zu, dass angesichts der geringeren Ausbaukorridore für erneuerbare Energien nicht nur „die Ausbauszenarien neu berechnet werden müssten, sondern auch Rückzieher von im Dialog (mit Bürgern) angesprochenen Vorhaben erforderlich seien (siehe: www.zfk.de/politik/artikel/homann-kritisiert-koalitionsvertrag.html)?

Wenn nein, warum nicht?

4

Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zu, dass der Netzausbauplanung in Deutschland ein Glaubwürdigkeitsproblem „spätestens dann drohe“, wenn ein Ausbauvorhaben erst revidiert würde, „und dann später noch ein Rückzieher vom Rückzieher erfolge“ (siehe: www.zfk.de/politik/artikel/homann-kritisiert-koalitionsvertrag.html)?

Wenn nein, warum nicht?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Revision der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen die faktische Notwendigkeit einzelner neuer Höchstspannungsleitungen in Frage stellt und damit die Akzeptanz des Netzausbaus insgesamt gefährdet, und wenn nein, warum nicht?

6

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die neu definierten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien noch Eingang in den Netzentwicklungsplan 2015 finden werden, welcher die Grundlage für das zweite Bundesbedarfsplangesetz sein wird, angesichts der Tatsache, dass der erste Entwurf der ÜNB für den Szenariorahmen 2015 bereits im April 2014 vorgestellt werden wird?

Berlin, den 9. Januar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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