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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Emissionen aus Laserdruckgeräten (G-SIG: 16011538)

Schädigung der Atemwege durch ultrafeine Tonerstäube aus Laserdruckern und Kopierern, konkrete Schadensfälle durch Toner, Innenraumluftbelastung mit Feinstäuben angesichts der EU-Außenluftrichtlinie, Zuständigkeiten zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken, Pilotstudio des Bundesamtes für Risikobewertung, gesetzliche Meldepflichten gem. § 16e Chemikaliengesetz seitens der Berufsgenossenschaften, Verbraucheraufklärung, Einsatz von Filtern und Vergabe von Umweltzeichen für Laserdrucker und Toner, Einkauf von Geräten im öffentlichen Dienst <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

11.01.2007

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/391915. 12. 2006

Emissionen aus Laserdruckgeräten

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Renate Künast und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Erkrankungen der Atemwege und der Haut nehmen seit Jahren stark zu. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind obstruktive Atemwegserkrankungen die am stärksten steigende Todesursache weltweit. Nach Einschätzung der US-Umweltbehörde (Hetes R, Moore M, Northeim C (1995): Office Equipment: Design, Indoor air emissions and Pollution Prevention Opportunities. Environmental Protection Ageny (U.S.A.) EPA/600/SR-95/045 Project Summary, June 1995) gehen von der Innenraumluft die größten Risiken für die nationale Gesundheit aus. Zunehmend gerät die Belastung der Innenräume mit ultrafeinen Stäuben in die Diskussion.

Laserdruckgeräte haben in den letzten 15 Jahren eine enorme Verbreitung erfahren und werden aufgrund sinkender Preise zunehmend auch im privaten Bereich eingesetzt. Seit über zehn Jahren zeigen Veröffentlichungen, dass Toner z. T. mit Schwermetallen, flüchtigen organischen Verbindungen, Organozinnverbindungen und anderen Schadstoffen belastet sind und dass die Schadstoffe im Druckbetrieb emittiert werden. Gleichfalls gibt es in der wissenschaftlichen Literatur Hinweise auf Schädigungen der Atemwege durch Tonerstäube von Laserdruckgeräten und Kopiergeräten. Das Umweltbundesamt hat bei einer Untersuchung erhöhte Emissionen ultrafeiner Stäube durch Laserdrucker festgestellt (Bake D, Moriske H-J (2006): Untersuchungen zur Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel beim Betrieb von Laserdruckgeräten, Umweltbundesamt, Februar 2006).

Viele Menschen benutzen regelmäßig Laserdruckgeräte. Bisher ist nicht geklärt, ob die Emissionen der Laserdruckgeräte zu gesundheitlichen Beschwerden führen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung der Verbreitung und des Druckaufkommens von Laserdruckgeräten, Laserfax-, Multifunktions- und Kopiergeräten in den letzten 15 Jahren vor?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Schadstoffbelastungen von Tonern vor?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Emissionen von Schadstoffen und feinen sowie ultrafeinen Stäuben durch Laserdruckgeräte unter realen Bedingungen sowie bei Berücksichtigung der Ballung von Geräten und hoher Druckleistungen über Toner-Expositionen durch bedrucktes Papier und im Produktions- und Servicebereich vor?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der Emissionen auf den Menschen:

bei Langzeitexpositionen mit inhalativer Aufnahme,

von allergischen und pseudoallergischen Wirkungen,

von Kombinationswirkungen,

von möglichen Wirkungen im Niedrigdosisbereich?

Gibt es Besonderheiten bezüglich der Auswirkungen auf Kinder, Kranke oder Schwangere?

5

Liegen der Bundesregierung Ergebnisse zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Toner vor?

Wenn ja, welche, und ist mit weiteren Ergebnissen zu rechnen?

6

Gibt es eine Zusammenarbeit der beteiligten Behörden?

Wenn ja, in welcher Form?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über konkrete Schadensfälle durch Toner (Fälle, Fallzahlentwicklung) von der Vergiftungsstelle des Bundesinstitutes für Risikobewertung, den Berufsgenossenschaften oder aus sonstigen Quellen vor?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der EU-Außenluftrichtlinie die Belastungen der Innenraumluft mit feinen und ultrafeinen Stäuben hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Wirkungen, und welche Konsequenz zieht die Bundesregierung daraus?

9

Welche Ministerien und welche Bundesbehörden sind zuständig für die Überprüfung und Vermeidung von gesundheitlichen Risiken durch Feinstäube und Chemikalien aus Laserdruckgeräten?

10

Seit wann sind diese Stellen über mögliche Risiken durch Toner informiert, und wann wurden welche Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung getroffen?

11

Wurden weitere Behörden oder Experten beteiligt?

Wenn ja, welche und in welcher Form?

12

Wann kann mit Ergebnissen der angekündigten Pilotstudie (siehe ergänzte Stellungnahme 17/2005 vom 2. März 2005 des Bundesamtes für Risikobewertung) gerechnet werden?

Gibt es Zwischenergebnisse?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, welche weiteren Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung derzeit durchgeführt werden?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Rolle die Unfallversicherungsträger bei der Aufklärung möglicher Risiken gespielt haben?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die gesetzlichen Meldeverpflichtungen gemäß § 16e des Chemikaliengesetzes seitens der Berufsgenossenschaften erfüllt werden oder wurden?

16

Wer kontrolliert die Aufgabenwahrnehmung der Berufsgenossenschaften hinsichtlich des Arbeitsschutzes?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Hersteller bei der Sachverhaltsaufklärung beteiligt wurden?

Wenn die Hersteller beteiligt waren, welchen Beitrag haben sie bei der Sachverhaltsaufklärung geleistet?

18

Welche Vorschriften oder amtlichen Empfehlungen gibt es für die Aufstellung, Belüftung, den Betrieb und die Wartung von Laserdruckgeräten?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Bevölkerung bisher über mögliche Risiken durch Schadstoffe in Tonern und Emissionen von Schadstoffen und Feinstäuben aus Laserdruckgeräten informiert worden ist?

20

Gibt es Verbraucherinformationen über die Schadstoffe in Tonern und über die Emissionen von Schadstoffen und Feinstäuben aus Laserdruckgeräten von Seiten der Hersteller?

21

Wie sehen die Informationspflichten konkret bei Nickel und Benzol aus?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Filtern, um die Emissionsbelastung aus Laserdruckgeräten zu minimieren, und welche weiteren Möglichkeiten der Emissionsminimierung sind der Bundesregierung bekannt?

23

Werden die Emissionen von Schadstoffen und Feinstäuben beim Einkauf von Laserdruckgeräten im öffentlichen Dienst des Bundes berücksichtigt?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

24

Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei der Vergabe des Umweltzeichens für Laserdruckgeräte und Toner die Erkenntnisse über Schadstoff- und Feinstaubbelastungen und deren Wirkungen berücksichtigt werden?

Berlin, den 15. Dezember 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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