BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nutzung des Eigenstromprivilegs durch Unternehmen

Befreiung des für den Eigenverbrauch erzeugten Stroms von der EEG-Umlage: betroffene Unternehmen mit eigenen bzw. gepachteten Kraftwerkskapazitäten, Genehmigungsverfahren, Verteilung der nach dem Eigenstromprivileg verbrauchten Strommenge, Auswirkungen der geplanten EEG-Reform<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

24.04.2014

Aktualisiert

07.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/106004.04.2014

Nutzung des Eigenstromprivilegs durch Unternehmen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Anja Hajduk, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass keine EEG-Umlage für elektrische Energie erhoben wird, die in eigenen oder gepachteten Kraftwerken für den Eigenverbrauch erzeugt wird. Eine Voraussetzung für das Eigenstromprivileg ist, dass der betroffene Strom nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden darf. Besonders Industrieunternehmen, wie die Saarstahl AG, VOLKSWAGEN AG, Adam Opel AG etc., nutzen nach Pressemeldungen das Eigenstromprivileg.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Unternehmen verbrauchen nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Strom selbst (Eigenstrom, bitte nur Stromerzeugungsanlagen über 2 MW berücksichtigen)?

2

Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eigene Kraftwerke gebaut, um vom Eigenstromprivileg (bitte nur Stromerzeugungsanlagen über 2 MW berücksichtigen) zu profitieren, und mit welchem weiteren Anstieg von diesen Anlagen zum Eigenstromverbrauch rechnet die Bundesregierung unter der Annahme, dass sowohl Neu- und Bestandsanlagen in Zukunft von der EEG-Umlage befreit wären?

3

Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren – keine eigenen Kraftwerke gebaut –, sondern haben durch/von Drittfirmen Kapazitäten in Kraftwerken gepachtet (bitte in Unternehmen, deren Pachtverhältnisse bereits abgelaufen sind und aktuell gültige Pachtverhältnisse sowie den Standort des gepachteten Kraftwerks und den Standort der Abnahmestelle, über die der Eigenverbrauch angemeldet worden sind – größer 2 MW – unterteilen), und mit welchem weiteren Anstieg von diesen Anlagen zum Eigenstromverbrauch rechnet die Bundesregierung unter der Annahme, dass sowohl Neu- und Bestandsanlagen in Zukunft von der EEG-Umlage befreit wären?

4

Bei welchen Behörden müssen welche Genehmigungsschritte für die Eigenverbrauchprivilegierung – sowohl für eigene als auch gepachtete Kraftwerke – angemeldet werden, und wie genau läuft das Genehmigungsverfahren ab?

5

Wie verteilt sich in Deutschland nach Informationen der Bundesregierung die insgesamt nach dem Eigenstromprivileg verbrauchte Strommenge auf private Endverbraucher einerseits und Unternehmen andererseits (bitte auch aufschlüsseln nach fossilen Kraftwerken ohne hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), hocheffiziente KWK und Technologien der erneuerbaren Energien)?

6

Wie viel Strom wird in Deutschland nach dem Eigenstromprivileg von Stromkunden verbraucht, die nicht zu den Branchen gehören, die in Zukunft von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren können, unabhängig davon, ob sie das Unternehmenskriterium erfüllen (bitte auch nochmal aufschlüsseln nach Privatverbrauchern und Unternehmen), und welche Auswirkungen auf die Höhe der EEG-Umlage hätte eine Belastung dieser Strommengen mit 70 bzw. 90 Prozent der EEG-Umlage gemäß den Meseberger Beschlüssen zur EEG-Reform?

7

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich der Zubau von Photovoltaik- und hocheffizienten KWK-Anlagen durch die geplante Belastung mit 70 Prozent der EEG-Umlage verlangsamen wird, und wenn ja, wie viel geringer wird der Zubau nach Informationen der Bundesregierung ausfallen? Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Berechnungen legt die Bundesregierung bei ihren aktuellen Überlegungen, den Eigenstromverbrauch in die EEG-Umlage miteinzubeziehen, zugrunde, und welche Renditen können (je nach Anlagen-Typ) durch das Eigenstromprivileg bei einer Investition in eine entsprechende Anlage erzielt werden? Wie viel höher ist diese Rendite im Vergleich zur Förderhöhe, die bei Einspeisung gewährt wird?

9

Genießen Unternehmen, die in der Vergangenheit in Eigenstromerzeugungsanlagen investiert haben und nun Bestandsschutz genießen, nach Informationen der Bundesregierung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen derselben Branche, welche dies noch nicht getan haben, und wenn ja, wie groß ist nach Information der Bundesregierung dieser Wettbewerbsvorteil?

10

Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Fördersätze im EEG und/oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) als Kompensation für die Belastung des Eigenverbrauchs zu erhöhen, und wenn ja, welche konkreten Fördersätze müssen erhöht werden?

11

Mit welcher sachlichen Begründung soll der Kraftwerkseigenverbrauch laut den Meseberger Beschlüssen zur EEG-Reform weiterhin nicht mit der EEG-Umlage belastet werden, und welche Einnahmen würden sich nach Informationen der Bundesregierung aus einer Belastung des Kraftwerkseigenverbrauchs mit der EEG-Umlage für das EEG-Konto ergeben (bitte nach voller EEG-Umlage und Fortschreibung der EEG-Umlage des Jahres 2013 in Höhe von 5,28 Cent/kWh aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen