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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten und Nashörnern

Maßnahmen im Zuge der Deklaration der &quot;London Conference on Illegal Wildlife Trade&quot;, Zerstörung der deutschen Elfenbeinbestände, Gesamtmenge in Deutschland beschlagnahmten Elfenbeins, Erfüllung der Berichtspflicht im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, Einsatz für ein dauerhaftes Handelsverbot für Elfenbein, Auswirkungen der Anerkennung Chinas als Importland für Elfenbein 2008 auf die Wilderei, Einsatz für die Schließung des chinesischen Elfenbeinhandels, Positionierung gegen die Freigabe des Handels mit Nashorn-Horn in Südafrika, Förderung von Projekten zum Schutz von Elefanten und Nashörnern, Maßnahmen im Kampf gegen Wilderei<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

25.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/107204.04.2014

Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten und Nashörnern

der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, Katharina Dröge, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Jahren haben das illegale Töten von Wildtieren und der damit verbundene illegale Handel extrem zugenommen. Die Opfer der organisierten Wilderei waren letztes Jahr über 1 000 illegal getötete Nashörner in Südafrika alleine, während dort vor dem Jahr 2008 jährlich nur durchschnittlich 14 Nashörner getötet wurden.

Diese starke Zunahme an getöteten Tieren geht darauf zurück, dass das Horn des Nashorns auf Schwarzmärkten mehr wert ist als Gold. Der Markt des illegalen Handels mit wildlebenden Arten macht geschätzt 12 Mrd. Euro aus. Dafür wird auch vor Mord nicht Halt gemacht. Mehr als 1 000 Wildhüter wurden in den letzten zehn Jahren in 35 verschiedenen Ländern ermordet. Für viele vom Aussterben bedrohte Arten sind die Wildhüter das letzte schwache Schutzschild.

Beim Elfenbein lässt sich ein ähnliches Bild wie beim Nashorn beobachten. Der illegale Elfenbeinhandel und die Wilderei blühen. Laut eines Berichtes des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) aus dem Jahr 2013 hat sich seit dem Jahr 2007 die Zahl dieser Verbrechen verdoppelt (www.unep.org/newscentre/Default.aspx?DocumentID=2711&ArticleID=9436&l=en). Im Jahr 2013 wurde die größte Menge illegalen Elfenbeins seit 25 Jahren beschlagnahmt, zehntausende Elefanten werden jährlich gewildert.

Nach Meinung verschiedener Regierungen und Nichtregierungsorganisationen ist unter anderem der legale Handel mit Erzeugnissen von wildlebenden Tieren eine Ursache für die starke Zunahme der illegalen Wilderei. Seitdem im Jahr 2008 die Ausfuhr von 108 Tonnen Elfenbein aus Afrika nach China und Japan genehmigt wurde, ist die Wilderei deutlich eskaliert. Denn die legalen Absatzmärkte, insbesondere in China, werden auch für die illegalen Produkte benutzt. Die Schmuggler und Wilderer haben ihre Strukturen professionalisiert und verfügen über weitreichende Finanzierung. Die organisierte Kriminalität mit geschützten Tieren und Pflanzen steht mittlerweile auf einer Stufe mit Drogen-, Menschen- und Waffenhandel.

In diesem Jahr wurde zum ersten Mal am 3. März 2014 der „World Wildlife Day“ begangen, den die Vereinten Nationen im Dezember 2013 ausgerufen haben, um die Wichtigkeit unserer Wildnis zu unterstreichen – und auch um die Aufmerksamkeit darauf zu richten, wie sehr wildlebende Tiere und Pflanzen durch Umwelt- und Naturzerstörung sowie durch organisierten illegalen Wild-Tierhandel bedroht sind. Zudem hat die Europäische Kommission am 7. Februar 2014 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu klären, wie die Europäische Union (EU) wirkungsvoller gegen das wachsende Problem vorgehen kann. Die EU ist ein wichtiger Absatzmarkt für den illegalen Handel mit Erzeugnissen aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12065_de.htm).

Darüber hinaus fand am 13. Februar 2014 eine Konferenz in London statt, an deren Ende die Deklaration der „London Conference on Illegal Wildlife Trade“ (www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/281289/london-wildlife-conference-declaration-140213.pdf) gegen den illegalen Wildtierhandel stand, die auch von der Bundesregierung unterzeichnet wurde. In der Erklärung werden unter anderem alle teilnehmende Staaten mit Lagerbeständen illegaler Wildtierprodukte (besonders Elfenbein und Nashorn) aufgefordert, diese öffentlichkeitswirksam zu zerstören, um ein Zeichen gegen den illegalen Wildtierhandel zu setzen und das öffentliche Bewusstsein zu schärfen. Ein Dutzend Länder aus aller Welt haben ihre Elfenbeinbestände, unabhängig von deren Größe, bereits zerstört beziehungsweise angekündigt, dies zu tun. Die Bundesregierung hingegen hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 97 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 18/729 bereits mitgeteilt, dass sie diesem symbolischen Akt nicht nachkommen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wieso schließt sich die Bundesregierung nicht der weltweiten Bewegung gegen den Elfenbeinhandel an, sondern lehnt eine Zerstörung der deutschen Elfenbeinbestände ab, obwohl sie das in der Londoner Erklärung (Deklaration der „London Conference on Illegal Wildlife Trade“) unterstützt? Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung als Folge der Unterzeichnung der Londoner Deklaration?

2

Wie viel Elfenbein (Stoßzähne und Produkte aus Elfenbein) aus welchen Regionen wurde in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnungen insgesamt beschlagnahmt, welche Entwicklung zeichnet sich dabei ab, und wie ist diese zu begründen (in Stückzahlen und die Menge des geschätzten Gesamtgewichts)?

3

Wann ist die Bundesregierung im Rahmen der CITES Resolution 10.10 (CITES: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, Washingtoner Artenschutzübereinkommen) ihrer Berichtspflicht zuletzt nachgekommen, und welche Lagerbestände wurden dem CITES-Sekretariat konkret übermittelt?

4

Weshalb fordert die Bundesregierung kein umfassendes, dauerhaftes EU-weites Verbot für Elfenbeinhandel, sondern explizit nur für die Ausfuhr von Roh-Elfenbein und nur befristet, wie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 97 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 18/729 angekündigt? Wann und in welchem Umfang gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Ausfuhren von Roh-Elfenbein aus EU-Ländern, bzw. welche Exportanträge liegen der Bundesregierung vor oder sind ihr bekannt?

5

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass diverse internationale Beschlüsse immer wieder betonen, dass es essenziell sei, die Nachfrage nach Elfenbein zu reduzieren, den Ruf lediglich nach einer „Befristung“ von internationalen Handelsverboten und das Fortbestehen legaler Absatzmärkte? Wird sich die Bundesregierung für eine Eindämmung von Angebot und Nachfrage einsetzen? Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen wird sie das tun? Befürwortet die Bundesregierung ein dauerhaftes Handelsverbot für Elfenbein?

6

Welchen Einfluss auf die Wilderei hatte nach Auffassung der Bundesregierung die Genehmigung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens für den Verkauf von Elfenbein-Lagerbeständen aus Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe im Jahr 2007 und die Anerkennung von China als Importland im Jahr 2008?

7

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die in Frage 6 genannte Genehmigung und die Entscheidung, China als Importland anzuerkennen, mit ausgehandelt und als EU-Ratspräsidentschaft einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt hatte, wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidungen aus heutiger Sicht? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Verdoppelung des illegalen Elfenbeinhandels seit dem Jahr 2007 im Zusammenhang mit dieser Genehmigung steht?

8

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Juli 2014 der Ständige Ausschuss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens über einen Entscheidungsmechanismus für zukünftigen Elfenbeinhandel verhandelt, die aktuelle Wildereikrise? Wird die Bundesregierung die Problematik möglichst hochrangig mit bedeutenden Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern ansprechen?

9

Wird die Bundesregierung insbesondere mit China, als Hauptabsatzmarkt für legales und illegales Elfenbein (vgl. den UNEP-Bericht), in einen Dialog eintreten und sich dort für eine Schließung des Binnenmarktes einsetzen?

10

In welchen Ländern, mit welchen konkreten, laufenden Projekten und in welcher Höhe fördert die Bundesregierung den Schutz von Elefanten und Nashörnern (bitte nach konkreten Projekttiteln, Laufzeit und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Welche weiteren Maßnahmen in welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung im Kampf gegen Wilderei?

11

Welche konkreten Ziele hat sich die Bundesregierung im Kampf gegen die Wilderei für die „ ,Group of Friends’ against illegal wildlife trafficking“ der Vereinten Nationen, die auf Initiative von Deutschland und Gabun im September 2013 etabliert wurde, und einer geplanten Resolution auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen gesetzt? Mit welchen Maßnahmen will sie diese Ziele erreichen?

12

Wird sich die Bundesregierung gegen die Pläne Südafrikas, den Handel mit Nashorn-Horn freizugeben (www.prowildlife.de vom 4. Juli 2013 „Südafrika will Handel mit Nashorn freigeben“), positionieren und sich für eine solche Position auch auf EU-Ebene einsetzen? Hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits bilaterale Gespräche mit Südafrika aufgenommen, oder plant sie dies zu tun?

Berlin, den 4. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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