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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausgestaltung des Kalifusionsvertrages vom 13. Mai 1993

Vertrag zwischen Treuhandanstalt, Kali und Salz AG und Mitteldeutscher Kali (MDK) AG, u.a. zur Freistellung von ökologischen Altlasten: Beteiligung von Bundesbehörden und Vertretern der ostdeutschen Bundesländer, insbesondere des Freistaats Thüringen, Zustimmung und Genehmigungen, Rechtswirkungen, Ratifizierung, freistellungsrechtliche Regelungen, Rechtspositionen und Verfahrensablauf, Vertraulichkeitsvereinbarungen<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/114209.04.2014

Ausgestaltung des Kalifusionsvertrages vom 13. Mai 1993

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Wolfgang Gehrcke, Sigrid Hupach, Sabine Leidig, Martina Renner, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der so genannte Kalifusionsvertrag (Rahmenvertrag) vom 13. Mai 1993 zwischen der Treuhandanstalt, der Kali und Salz AG und der Mitteldeutschen Kali (MDK) AG regelt unter anderem die Freistellung der aus Kali und Salz AG und Mitteldeutscher Kali AG hervorgegangenen Kali und Salz GmbH von ökologischen Altlasten bzw. den Kosten für deren Beseitigung. Damit bildet er eine Grundlage des „Generalvertrages über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen“, mit dem der Bund und der Freistaat Thüringen abschließend die zukünftige Finanzierung der Sanierung von Altlasten aus DDR-Zeiten in Thüringen regelten. Der Freistaat Thüringen ist in der Sache und hinsichtlich der praktischen Auswirkungen des Kalifusionsvertrages nachweislich das am stärksten betroffene Bundesland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

In welcher Art und Weise waren und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Treuhandanstalt, Bundesbehörden und die Vertreter der betroffenen ostdeutschen Bundesländer, insbesondere der Freistaat Thüringen, an der Erarbeitung und dem Abschluss des Kalifusionsvertrages beteiligt?

2

In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt erteilten der Bund bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die beteiligten Bundesländer, insbesondere Thüringen, zum Rahmenvertrag (Kalifusionsvertrag) ihre Zustimmung zum Verhandlungsergebnis bzw. erteilten notwendige Genehmigungen, damit der Vertrag wirksam werden konnte?

3

Durch welche Funktionsträger (Ministerien, Minister usw.) bzw. Personen oder Beauftragte verhandelten der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder, insbesondere Thüringen, mit Blick auf diese Zustimmung bzw. Genehmigungen (bitte einzeln aufführen)?

4

Welche Rechtswirkung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Zustimmung zum Kalifusionsvertrag für die Beteiligten?

5

Wie erfolgte die Ratifizierung des Kalifusionsvertrages?

6

Wie konnten die freistellungsrechtlichen Regelungen des Rahmenvertrages, die – soweit ersichtlich – eine (Mit-)Finanzierungspflicht des Bundes und von Bundesländern, insbesondere Thüringen, an der Altlastenfreistellung nach sich zogen, rechtswirksam werden – vor allem mit Blick auf die Rechtsverbindlichkeit gegenüber den ostdeutschen Bundesländern, insbesondere Thüringen –, wenn keine Einbeziehung in die Erarbeitung bzw. den Abschluss/die Ratifizierung des Rahmenvertrages und/oder keine Zustimmung zum Rahmenvertrag durch den Bund und/oder die Bundesländer, insbesondere Thüringen, erfolgt sein sollte?

7

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Rechtsverbindlichkeit des Kalifusionsvertrages?

8

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eigene Interessen und Rechtspositionen des Bundes und/oder von ostdeutschen Bundesländern, die mit Blick auf die von den Vertragsparteien vereinbarte Geheimhaltungsklausel im Rahmenvertrag als gleich- bzw. höherrangig zu bewerten sein könnten, insbesondere mit Blick auf die Pflicht zum verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln und dem verfassungsrechtlich abgesicherten Budgetrecht des Deutschen Bundestages und der Landtage?

9

Welche Teile des Rahmenvertrages (Kalifusionsvertrages) – eingeschlossen ggf. auch „Komplettexemplare“ – wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Freistaat Thüringen im Zuge der Erarbeitung des Vertrages zur Erteilung der Zustimmung zu den freistellungsrechtlichen Regelungen in diesem Vertrag und im Zuge der Erarbeitung des „Generalvertrages Ökologische Altlasten“ – insbesondere von welchen Bundesministerien der Bundesregierung oder diesen nachgeordneten Bundesbehörden – zur Verfügung gestellt?

10

Wann haben Stellen des Bundes (vgl. Frage 9) Exemplare des Rahmenvertrages oder Teile dieses Vertrages auf welche Art und Weise an welche öffentlichen Stellen in Thüringen zu welchem Zweck gegeben (bitte einzeln aufführen)?

11

Welche Vertraulichkeit wurde zu welchen Exemplaren bzw. Auszügen dieses Vertrages mit welcher Begründung in den unter den Fragen 9 und 10 angesprochenen Punkten von wem mit welchen Stellen in Thüringen vereinbart (bitte einzeln aufführen)?

12

Inwiefern schlossen Festlegungen zur Vertraulichkeit (vgl. Frage 11) nach dem Willen der an der Vereinbarung Beteiligten Informationen an den Deutschen Bundestag bzw. den Thüringer Landtag durch die Bundes- bzw. Landesregierung über den Rahmenvertrag bzw. Auszüge davon – trotz ggf. bestehender Haushaltsrelevanz der inhaltlichen Festlegungen – aus?

13

Wie rechtfertigten die Beteiligten – abgesehen vom formalen Verweis auf die Geheimhaltungsklausel – nach Kenntnis der Bundesregierung den Informationsausschluss (vgl. Frage 12) gegenüber den genannten Parlamenten (bitte Rechtsauffassung begründen)?

Berlin, den 8. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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