Aktuelle Situation in der Zentralafrikanischen Republik
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, Dr. Franziska Brantner, Omid Nouripour, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Zentralafrikanische Republik (ZAR) belegte im Jahr 2012 Platz 180 von 187 des Human Development Index. Die ohnehin kritische Situation im Land hatte sich seit Anfang des Jahres 2013 noch einmal rapide verschlechtert. Von der derzeitigen Krise ist die gesamte Bevölkerung des Landes betroffen. Über 2,5 Millionen Menschen – und damit mehr als die Hälfte der Bevölkerung – sind derzeit auf humanitäre Hilfe angewiesen. Seit der gewaltsamen Machtübernahme der muslimischen Rebellenallianz der Séléka im Frühjahr 2013 kam es vermehrt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, die sich zunehmend religiös aufluden. Im Januar 2014 musste Michel Djotodia, selbsternannter Präsident aus den Reihen der Séléka, unter dem Druck der internationalen Gemeinschaft zurücktreten. Seitdem regiert die Interimspräsidentin Catherine Samba-Panza, ehemalige Bürgermeisterin der Hauptstadt Bangui.
Seit Ausbruch des Konflikts kommt es laut Angaben der Vereinten Nationen zu schweren Menschenrechtsverletzungen und einer bislang unbekannten Anzahl von Toten. Laut Schätzungen des UNHCR sind fast eine Million Menschen auf der Flucht – darunter über 700 000 Binnenflüchtlinge und beinahe 325 000 in den Nachbarländern. Die Situation in den Flüchtlingslagern innerhalb der ZAR und in den Nachbarstaaten wie Tschad, Kamerun und der Demokratischen Republik Kongo ist katastrophal. Nichtregierungsorganisationen, wie Ärzte ohne Grenzen, berichten von einer chronischen medizinischen Notlage. Laut dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) sind 1,25 Millionen Menschen akut auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen und fast eine Million Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Laut UN-Generalsekretär Ban Ki Moon handelt es sich bei der Situation in der ZAR um eine humanitäre Katastrophe „epischen Ausmaßes“. Er fügt hinzu, das Land befände sich „im freien Fall“ (www.un.org/sg/statements/?nid=7408).
Im Rahmen des im Jahr 2004 beschlossenen „Aktionsplanes Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ wurden die Prinzipien der Früherkennung (early warning) und des rechtzeitigen Handelns (early action) in der deutschen Außenpolitik festgeschrieben. Angesichts der dramatischen Lage vor Ort und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Mandates für eine deutsche Beteiligung an der europäischen Mission European Forces Republic of Central Africa (EUFOR RCA) stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die Situation vor Ort bewertet und welche Konsequenzen sie gegebenenfalls aus ihrer Bewertung zieht.
Drucksache 18/1208 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle politische Situation in der ZAR?
Welche Schlüsse zieht sie aus ihrer Bewertung, sowohl für die Beteiligung der Bundeswehr an EUFOR RCA als auch für den Bereich der humanitären Hilfe?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung über die Beteiligung an EUFOR RCA hinaus?
Wie beurteilt sie den Zustand der Verwaltung, besonders hinsichtlich der Bezahlung der Beamten, die im März 2014 nach Medienberichten („Faule Kredite, betrogene Staatsdiener“, taz vom 11. März 2014) noch nicht funktionierte, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie beurteilt sie den Zustand des Militärs, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwiefern sieht die Bundesregierung ein koordiniertes Vorgehen der bewaffneten Gruppen der Anti-Balaka bzw. der Séléka?
Welche Staaten der Region unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Gruppierungen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bewaffnung dieser Gruppen ein?
Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle Situation in der ZAR auf die Region auswirken?
Wie schätzt sie im Besonderen die Auswirkungen auf den Tschad ein, in den zahlreiche der muslimischen Vertriebenen, darunter viele bewaffnete Gruppen, geflohen sind (SWP-Aktuell 10, „Die zentralafrikanische Republik in der Krise“ der Stiftung Wissenschaft und Politik, März 2014)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeit der AU-Truppe MISCA (AU = Afrikanische Union) ein, und inwiefern sieht sie dabei Unterschiede in der Leistung der einzelnen Truppensteller?
Wie ist die humanitäre Lage in der ZAR nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einzuschätzen?
Wie viele Menschen sind laut Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putsch durch die Séléka im März 2013 ums Leben gekommen (bitte auf die Zeit vor und nach dem Rücktritt Michel Djotodias aufschlüsseln)?
Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen Nationalregierungen und der Europäischen Union zusammen, um Informationen über die Lage in der ZAR zu teilen und zu bewerten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Zivilgesellschaft in der ZAR, und wie unterstützt sie Organisationen, die sich in der gegenwärtigen Situation für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen?
Auf welche Höhe schätzt sie den Bedarf an humanitärer Unterstützung durch die internationale Geberschaft?
Inwieweit kennt die Bundesregierung die Berichte der Peace Mission Support and Rapid Response Section des Office of the High Commissioner for Human Rights, und wie bewertet sie die dort dargestellten massiven Menschenrechtsverletzungen sowie die Lage der intern Vertriebenen?
Welche Mittel hat die Bundesregierung für die ZAR bereits zugesagt (bitte nach Ressort, Höhe und Verwendungszweck auflisten)?
Welche nationalen Akteure werden durch die Bundesregierung mit welchen Mitteln unterstützt, und inwieweit handelt es sich dabei um die Unterstützung regierungsnaher oder regierungsferner Maßnahmen (bitte um Auflistung)?
Welche Mittel stellt die Bundesregierung den Nachbarländern für die Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der ZAR zur Verfügung (bitte nach Ländern, Höhe und Maßnahmen auflisten)?
Plant die Bundesregierung, darüber hinaus zusätzliche Mittel für die ZAR und ihre Nachbarstaaten zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln nach Ländern und gegebenenfalls Höhe auflisten)?
Existiert neben den notwendigen kurzfristigen Maßnahmen eine langfristige entwicklungspolitische Strategie der Bundesregierung, um das Land zu stabilisieren und nachhaltig zu unterstützen und dabei besonders den zerrütteten Staatsapparat wiederaufzubauen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Was bedeutet die Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, in seiner Bundestagsrede vom 21. März 2014, die ZAR als „Zielland“ der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen?
Soll die ZAR ein Partnerland nach Kategorie „A“, „B“ oder „C“ werden?
Wann und wie wurde diese Entscheidung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt?
Erhöht sich dadurch die Anzahl der Partnerländer Deutschlands?
Oder wird die Zusammenarbeit mit einem anderen Partnerland eingestellt?
Falls ja, mit welchem?
Sollte sich die Zahl erhöhen, bedeutet dies, dass die Bundesregierung sich von dem Ziel verabschiedet, entsprechend der Paris Declaration und der Accra Agenda for Action die Anzahl der Partnerländer zu reduzieren?
Was ist unter dem „neuen Ansatz“ zu verstehen, den Bundesminister Dr. Gerd Müller in eben dieser Rede angekündigt hat, und der zusammen mit Frankreich umgesetzt werden soll?
In welcher Form findet eine Abstimmung zwischen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und des Militärs statt?
Wie stellt die Bundesregierung angesichts des äußerst schwierigen Zugangs für humanitäre Hilfsmaßnahmen, vor allem außerhalb Banguis, die Unabhängigkeit der humanitären Hilfe sicher?
Was passiert derzeit mit den Mitteln aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), aus der African Peace Facility und dem Instrument für Stabilität und Frieden?
Inwiefern trifft es zu, dass die Bundesregierung die Mittel für die African Peace Facility auf 900 Mio. Euro erhöhen wird, wie es Bundesminister Dr. Gerd Müller in seiner Bundestagsrede vom 21. März 2014 angekündigt hat?
Wofür sollen diese Mittel eingesetzt werden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von dieser Erhöhung auch Militäreinsätze finanziert werden?
Wenn nein, wie passt diese Erhöhung mit dem Papier zur neuen Afrikapolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zusammen, in dem es heißt, „wir dürfen unseren militärischen Einfluss nicht überschätzen“?
Wie soll vor dem Hintergrund zahlreicher Medienberichte über Koordinationsprobleme (so beispielsweise die Tatsache, dass SANGARIS seine Lufttransportkapazitäten nicht den Truppen der AU MISCA zur Verfügung stellt, vgl. „Erst denken, dann handeln“, taz vom 6. März 2014) die Zusammenarbeit der verschiedenen Missionen in der ZAR, AU MISCA, SANGARIS und EUFOR RCA sichergestellt werden?
Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der EU für ein europäisches Gesamtkonzept zur Lösung der humanitären Krise und dem zivilen Wiederaufbau in der ZAR eingesetzt?
Wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet, und inwiefern sind die Zeitpläne für den militärischen Stabilisierung unter Mithilfe der EUFOR RCA und für den Aufbau eines funktionierenden Staatswesens aufeinander abgestimmt?
Wenn nein, warum nicht?
Und hat die Bundesregierung vor, sich in Zukunft für ein europäisches Gesamtkonzept einzusetzen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, sich im Anschluss an die europäische Überbrückungsmission EUFOR RCA an der UN-Friedensmission MINUSCA zubeteiligen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in diesem Falle dem Deutschen Bundestag ein neues Mandat zur Entsendung deutscher Streitkräfte vorgelegt werden müsste, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung, besonders vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich ein wichtiger Truppensteller wie der Tschad aus MISCA zurückgezogen hat, die Chancen, dass sich genügend Truppensteller für MINUSCA finden lassen?
Sieht die Bundesregierung Anzeichen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und/oder ethnische Säuberungen in der ZAR, und wenn ja, welche?
Wurde eine ressortübergreifende Ad-hoc-Task-Force zur ZAR im Auswärtigen Amt eingerichtet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist der „Focal Point“ für die Responsibility to Protect und der Beirat Zivile Krisenprävention im Auswärtigen Amt mit der ZAR befasst, und wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis?
Plant die Bundesregierung, einen Beitrag zu Dialog, Konfliktmediation und Versöhnung zwischen verfeindeten Gruppen zu leisten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?