Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Harald Ebner, Anja Hajduk, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 8. April 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Die weiteren Industrieausnahmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) hat sie aufgrund der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission vorerst nicht vom Bundeskabinett beschlossen, Eckpunkte einer mit der Europäischen Kommission erzielten Einigung wurden vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, jedoch der Presse vorgestellt.
Nur einen Tag später, am 9. April 2014, hat die Europäische Kommission die Beihilfeleitlinien für Umwelt und Energie für die Jahre 2014 bis 2020 verabschiedet. Damit können zukünftig 68 Branchen von der EEG-Umlage teilbefreit werden sowie alle weiteren Unternehmen, die eine Energieintensität von 20 Prozent und eine Handelsintensität mit Staaten inner- und außerhalb der Europäischen Union von mehr als 4 Prozent aufweisen.
Sowohl durch die Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers als auch auf Basis der EU-Beihilfeleitlinie zeichnet sich ab, dass künftig noch mehr Industriestrom im EEG begünstigt werden wird. Die BesAR würde damit Privathaushalte und Mittelstand zusätzlich belasten. Erste Schätzungen, etwa des Öko-Instituts e. V. (siehe http://t.co/AewipamZc9), sprechen von bis zu 2,5 Mrd. Euro Mehrbelastungen für Haushaltskunden und nichtprivilegierte Unternehmen. Auch der EU-Kommissar für Energie, Günther Oettinger, hat eine vergleichbare Mehrbelastung aufgezeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie sieht der weitere Zeitplan für die Novellierung der Besonderen Ausgleichsregelung im Rahmen der EEG-Novelle aus?
Anhand welcher konkreten Schwellenwerte (Strom- und Außenhandelsintensität) definiert die Bundesregierung „besonders energieintensive Industrien“ (siehe Pressekonferenz von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, abrufbar unter www.bmwi.de/DE/Mediathek/videos,did=634298.html)?
Wird die Bundesregierung die Möglichkeit nutzen, über die Beihilfeleitlinien hinaus weniger als die von der Europäischen Kommission beschlossenen 68 Branchen zu befreien, da sie nach Ansicht der Bundesregierung entweder nicht im internationalen Wettbewerb stehen oder nicht energieintensiv genug sind, und falls ja, um welche Branchen handelt es sich?
Wird die Bundesregierung die Möglichkeit nutzen, über die Beihilfeleitlinien hinaus weitere als die von der Europäischen Kommission beschlossenen 68 Branchen zu befreien, und falls ja, welche werden dies sein?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Braunkohletagebau zukünftig von der BesAR profitiert?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Schreiben der Ministerpräsidenten von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit der Aufforderung an die Bundeskanzlerin, sich für die Befreiung des Braunkohletagebaus von der EEG-Umlage einzusetzen (siehe dpa-Meldung „Protest aus dem Osten bei Merkel gegen Braunkohle-Benachteiligung“ vom 8. April 2014), und steht der Braunkohlentagebau nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb?
Wird die Bundesregierung der Forderung der vier ostdeutschen Ministerpräsidenten nachkommen und sich bei der Europäischen Kommission für eine Aufnahme des Braunkohletagebaus in die Liste der Branchen einsetzen, die gemäß der Beihilfeleitlinie von der EEG-Umlage befreit werden können, bzw. eigene Ausnahmeregelungen für die Braunkohle schaffen, und wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie haben sich die Industriestrompreise in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie ist vor diesem Hintergrund die Aussage von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu verstehen, wonach die Industrie am stärksten unter den steigenden Strompreisen leidet (siehe Äußerung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel „da wo die EEG-Umlage zum größten Problem geworden ist, nämlich bei der Belastung von Wirtschaft und Industrie“, abrufbar unter www.bmwi.de/DE/Mediathek/videos,did=634298.html)?
Welche Schlussfolgerungen zieht diesbezüglich die Bundesregierung aus dem VIK-Strompreisindex (abrufbar unter http://vik.de/tl_files/downloads/public/strompreisindex/VIK_Index_Daten_Version1.pdf), der ein günstiges Strompreisniveau für die Industrie, wie vor zehn Jahren, sieht?
Wie haben sich die Strompreise für Privathaushalte in den letzten zehn Jahren entwickelt, und schätzt die Bundesregierung die Kostensteigerungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern geringfügiger oder stärker ein, als bei der Industrie?
Auf welcher Berechnungsgrundlage (bitte konkret aufschlüsseln) kommt die Bundesregierung zum Ergebnis, dass zukünftig „ca. 1 600 Unternehmen“ weiter durch die BesAR befreit sein werden (siehe Pressekonferenz von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, abrufbar unter www.bmwi.de/DE/Mediathek/videos,did=634298.html)?
Auf welcher Berechnungsgrundlage (bitte konkret aufschlüsseln) kommt die Bundesregierung zum Ergebnis, dass die „Verbraucher mit 40 Euro im Jahr mehr belastet werden und dafür hundertausende Arbeitsplätze in der Industrie in Deutschland aufs Spiel gesetzt werden“ (siehe Pressekonferenz von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, abrufbar unter www.bmwi.de/DE/Mediathek/videos,did=634298.html)?
Wird es künftig noch einen Schwellenwert für den Mindeststromverbrauch geben, um von der BesAR zu profitieren, und wenn ja, wie hoch wird dieser sein?
Setzt das Kriterium der Stromkostenintensität von 20 Prozent an der Bruttowertschöpfung nach Auffassung der Bundesregierung den Anreiz, Arbeitsplätze abzubauen und ggf. durch Leiharbeiter zu ersetzen, um den höheren Schwellenwert zu erreichen?
Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass durch die Neuregelung der BesAR eine Reduktion der Industrieausnahmen und damit eine Entlastung für nichtprivilegierten Stromkunden von 1 Mrd. Euro erreicht wird (siehe www.tagesschau.de/wirtschaft/kritik-eeg-reform106.html), und falls nein, von welcher Entlastung für die nichtprivilegierten Stromkunden geht die Bundesregierung nun aus?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Klage gegen das laufende Beihilfeprüfverfahren aufrechtzuerhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn dies noch offen sein sollte, wann ist mit der Entscheidung zu rechnen?
Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Begünstigungen von Industrie (15 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage) und Schienenbahnen (20 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage) angesichts der Tatsache, dass die Schienenbahnen im intermodalen Wettbewerb zu Auto, Fernbus und Lkw stehen?