Renaturierung und Aufforstung Fliegerhorst Schortens/Upjever
der Abgeordneten Peter Meiwald, Steffi Lemke, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Agnieszka Brugger, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Fliegerhorst am Standort Schortens/Upjever in Niedersachsen wurde in den Jahren 1935 bis 1936 im Staatsforst Upjever angelegt und ab dem Jahr 1951 durch die dort stationierte Royal Air Force vergrößert. Zehn Jahre später erfolgte die Übergabe an die Bundeswehr. Im Zuge der Bundeswehrreform wurde der Fliegerhorst Upjever Ende September 2013 geschlossen und mit der Umstrukturierung des Standortes begonnen. Derzeit ist u. a. das Objektschutzregiment der Luftwaffe „Friesland“ am Standort Schortens/Upjever stationiert. Der Standort soll entsprechend des Stationierungskonzepts der Bundeswehr von Oktober 2011 von 1 630 auf dann 2 050 Dienstposten aufwachsen und künftig u. a. Teile der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung beheimaten.
Ein nachhaltiges Nachnutzungs- oder Renaturierungskonzept scheint für das rund 110 Hektar große Areal der nicht mehr benötigten Start- und Landebahn im Osten des Flughafens nicht vorzuliegen. Diese soll möglicherweise als Fläche für Sprengübungen zur Verfügung stehen, wie der ehemalige Bundesminister der Verteidigung, Thomas de Maizière, im Jahr 2013 angekündigt hatte (Jeversches Wochenblatt vom 23. August 2013 „Frevel an der Natur rückgängig machen“). Daneben ist die alte Tankanlage für Kerosin noch in Betrieb, die mittels einer Pipeline den cirka 15 km entfernten Flugplatz Wittmundhafen der Taktischen Luftwaffengruppe „Richthofen“ (ehemals Jagdgeschwader 71 „Richthofen“) mit Flugbenzin versorgt. Diese schon in die Jahre gekommene Anlage in Upjever steht nach Information der Fragesteller ausgerechnet in einem Vorranggebiet zur Grundwasserneubildung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welcher Form führt die Bundesregierung die militärische Entwidmung des Flugplatzes Schortens/Upjever oder eines Teilbereiches der Liegenschaft durch, und seit wann liegt eine Bestätigung der vom Kommando Luftwaffe beantragten Entwidmung des Fliegerhorstes vor?
Wenn die militärische Entwidmung des Flugplatzes Schortens/Upjever oder einer Teilfläche der Liegenschaft noch nicht abgeschlossen ist, wann wird diese nach derzeitigem Planungsstand der Bundesregierung abgeschlossen sein?
Inwiefern ist für die geplante Stationierung von Teilen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung der Erhalt der Start- und Landebahn bzw. eine weitere Infrastruktur für den Flugbetrieb nötig und vorgesehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Kontaminationen durch Umweltgifte und militärische Altlasten am Standort Schortens/Upjever, aufgrund der Nutzung durch die Royal Air Force, die Luftwaffe der Bundeswehr sowie die Firma BAE Systems, die im Auftrag der Bundeswehr auf dem Fliegerhorst Upjever tätig waren?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Konzept zur Dekontamination von Altlasten am Standort Schortens/Upjever, und was beinhaltet dieses (bitte detailliert aufschlüsseln und mit Zeitangaben und voraussichtlichen Kosten für die Durchführung angeben)?
Welche Liegenschaften und Flächen des Standortes Schortens/Upjever werden noch, bzw. sollen auch zukünftig durch die Bundeswehr genutzt werden (bitte mit Verwendungszwecken einzeln auflisten)?
Welche Liegenschaften und Flächen des Standortes Schortens/Upjever werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr durch die Bundeswehr genutzt oder werden aufgegeben?
Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Nachnutzungskonzept für die nicht mehr benötigten Liegenschaften und Flächen am Standort Schortens/Upjever vor, und wenn ja, was beinhaltet dieses?
Gehört dazu ein ökologisch und naturschutzfachlich nachhaltiger Renaturierungs- und Wiederaufforstungsplan?
Wenn nein, warum wurde kein Nachnutzungskonzept erstellt, und befindet sich eines in Planung?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Renaturierung und Ausdehnung des Waldgebietes einen Beitrag zur Erhöhung der biologischen Vielfalt leisten kann?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausdehnung des Waldgebietes ein Instrument zur Wiedervernässung ist, ein geschlossener Wald die Filterwirkung für Grundwasser erhöht und ein wichtiges Instrument zur Renaturierung von Ökosystemen ist?
Inwieweit sind der Bundesregierung Verunreinigung durch die Tankanlage für Kerosin am Standort Upjever bekannt, und wenn ja, wann ereigneten sich die Verunreinigungen, was wurde in welchem Umfang kontaminiert, und was wurde gegen die Kontamination unternommen?
Inwieweit geht aus umweltschutzfachlicher Sicht eine Gefährdung für das Vorranggebiet zur Grundwasserneubildung von der genannten Tankanlage aus?
Wenn ja, was ist aus umweltschutzfachlicher Sicht empfehlenswert, um eine Gefährdung für das Vorranggebiet zur Grundwasserneubildung auszuschließen?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Tankanlage in Upjever zu schließen und direkt am Standort Wittmundhafen eine entsprechende Anlage zu errichten?