Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe
der Abgeordneten Markus Tressel, Beate Müller-Gemmeke, Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
2,9 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der Tourismuswirtschaft. Ein erheblicher Teil hiervon ist im Hotel- und Gaststättengewerbe beschäftigt. Rund 1,7 Millionen Beschäftigte und 63 000 Auszubildende arbeiten derzeit in gastgewerblichen Betrieben. Sie tragen mit ihrer Arbeit entscheidend zum Erfolg der Tourismuswirtschaft in Deutschland bei. Insgesamt erwirtschaftete das Gastgewerbe im Jahr 2012 in den 224 000 gastgewerblichen Betrieben 70 Mrd. Euro Jahresumsatz (Quelle: DEHOGA, www.dehoga-bundesverband.de/ datenfakten-trends).
Trotz ansteigender Übernachtungszahlen in den Großstädten und stetiger Umsatzzuwächse (sog. Tourismusboom) steht die Branche bei der Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung vor großen Herausforderungen. Dies hat nicht nur partiell strukturelle Ursachen, wie rückläufige Geburtenraten, sondern liegt auch an den oft wenig attraktiven Arbeitsbedingungen der Branche.
Auffällig ist hierbei insbesondere das geringe Lohnniveau, welches weit unter dem Branchen-durchschnitt liegt. Hinzu kommt der hohe Anteil an geringfügiger und befristeter Beschäftigung, Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche oder weniger, mangelnder Einhaltung und Überprüfung des (Jugend-) Arbeitsschutzes und verbesserungswürdige Ausbildungsqualität. Mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeitet derzeit in sogenannten Minijobs (Quelle: NGG, www.ngg.net/branche_betrieb/gastgewerbe/ minijobsim-gastgewerbe).
Besonders auffällig und besorgniserregend sind seit Jahren die Vertragslösungsquoten in den Ausbildungsberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes. Sie lagen im Jahr 2009 bei durchschnittlich 37,8 Prozent (einbezogen wurden die Ausbildungsberufe: Fachkraft für Gastgewerbe, Fachkraft für Systemgastronomie, Hotelfachmann, Hotelkaufmann, Koch, Restaurantfachmann, vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Arbeits- und Ausbildungsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe“, Bundestagsdrucksache 17/9320, S. 8). Hinzu kommt eine stark rückläufige Tendenz an Ausbildungsverhältnissen insgesamt. 52 Prozent der Betriebe im Gastgewerbe hatten im Jahr 2011 Schwierigkeiten, Jugendliche für eine Ausbildung zu gewinnen (DIHK Unternehmensbefragung zur Ausbildung 2012).
Diese Umstände und der immer stärker werdende Wettbewerb um motivierte Fachkräfte erfordern verstärkte Aktivitäten vor allem von Seiten der Unternehmen, aber auch der Politik, um künftig Fachkräfte für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu gewinnen und sie in den Betrieben zu halten.
Drucksache 18/1389 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung betonte zuletzt in ihrem Tourismuspolitischen Bericht aus dem Jahre 2013 die Bedeutung der Fachkräftesicherung für den Tourismusstandort Deutschland. Dort heißt es: „Für die Wettbewerbsfähigkeit der vorwiegend mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft ist die qualifizierte Ausbildung der Fachkräfte von besonderer Bedeutung.“ (vgl. Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 17/13674, S. 21).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie hat sich das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt im Hotel- und Gaststättengewerbe nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte auch das branchenübergreifende durchschnittliche Bruttomonatsentgelt vergleichend darstellen)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Beschäftigte im Hotel- und Gaststättenbereich trotz abgeschlossener Berufsausbildung einen Stundenlohn unter 8,50 Euro brutto verdienen (bitte nach Bundesland oder Tarifgebiet darstellen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse (bitte differenziert in Vollzeit, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung angeben) und Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe vom Jahr 2005 bis heute pro Jahr entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die direkte und die indirekte Tarifbindung im Hotel- und Gaststättengewerbe vom Jahr 2005 bis heute pro Jahr entwickelt?
Wie viele Beschäftige des Hotel- und Gaststättengewerbes werden nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich absolut und prozentual im Hotel- und Gaststättengewerbe von dem derzeit angestrebten gesetzlichen Mindestlohn (ab dem Jahr 2015 bzw. 2017) profitieren können?
Wird die Einführung des Mindestlohns nach Einschätzung der Bundesregierung Auswirkungen auf das weitere Lohngefüge in den Unternehmen aus der Hotel- und Gaststättenbranche haben?
Wenn ja, mit welchen Entwicklungen rechnet die Bundesregierung diesbezüglich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die steigende Zahl tariflicher Mindestlöhne im Hotel- und Gaststättengewerbe (seit dem Jahr 2014 erstmals gültige Entgelttarifverträge in allen DEHOGA-Landesverbänden), eine verstärkte Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfordert, nicht zuletzt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten?
Wenn ja, wird die Bundesregierung die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass die FKS in bestimmten Branchen auch branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Tarifvertragsgesetz kontrollieren kann?
Wie viele Kontrollen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Hotel- und Gaststättengewerbe vom Jahr 2010 bis heute pro Jahr durchgeführt und wie viele Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Wie viele Bußgelder und Freiheitsstrafen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Hotel- und Gaststättengewerbe vom Jahr 2010 bis heute pro Jahr verhängt?
Wie viele Kontrollen plant die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Hotel- und Gaststättengewerbe vom Jahr 2015 bis 2020 pro Jahr, um den gesetzlichen Mindestlohn wirkungsvoll durchzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Minijobs im Hotel- und Gaststättengewerbe immer weiter zunehmen und lediglich 40 Prozent der sog. Minijobber klassische „Aushilfen“, nämlich Rentner, Studenten und Schüler, sind (Dehoga Jahrbuch 2013, S. 30)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Minijobs im Hotel- und Gaststättengewerbe zurückzudrängen?
Liegen der Bundesregierung Belege dafür vor, dass die Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe zu mehr Vollzeitbeschäftigung, besseren Arbeitsbedingungen oder einem Rückgang geringfügiger Beschäftigung in den Betrieben geführt hat?
Wie viele der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe sind zusätzlich auf Transferleistungen angewiesen, bzw. stocken mit Leistungen gemäß Arbeitslosengeld II auf, und wie hat sich diese Anzahl seit dem Jahr 2010 entwickelt?
Mit welchen weiteren Maßnahmen – abgesehen von der geplanten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns – will die Bundesregierung die Attraktivität des Hotel- und Gaststättengewerbes für Arbeitnehmende steigern, und welche Zielgruppen hat die Bundesregierung bei ihren Programmen zur Fachkräftesicherung im Blick?
Welche Erfahrungen macht die Bundesregierung im Dialog mit der Branche, wenn es um Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbildung und Personalentwicklung geht, und welche Fördermaßnahmen verfolgt die Bundesregierung?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquoten in der hotel- und gastgewerblichen Ausbildung seit dem Jahr 2009 bis heute pro Jahr entwickelt (bitte untergliedert nach Bundesländern darstellen)?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bei diesen Ausbildungsverhältnissen einen höheren Zufriedenheitsgrad zu schaffen?
b) Welche Maßnahmen (Beispiele) wurden hierzu von der Bundesregierung in den letzten Jahren ergriffen, und wie beurteilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der aktuellen Abbrecherquoten in der Hotel- und Gaststättenbranche aus dem Berufsbildungsbericht 2014, deren Erfolg?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe, die mindestens einen Ausbildungsplatz anbieten (Ausbildungsbetriebsquote), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftebedarfs in der Branche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Berufsbildungsberichts 2014, dass es sich bei Gaststätten und Hotels um eine „Problembranche mit schlechter Ausbildungsqualität“ (S. 160) handelt, in der „junge Menschen als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden und ihnen keine attraktiven Berufsperspektiven für die Zeit nach der Ausbildung angeboten werden“ (S. 161), und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Situation zu verändern?
Welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Ausbildung in der Hotellerie und Gastronomie, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für Ausbildungskooperationen ein?
Welche Auswirkungen eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns erwartet die Bundesregierung für die Ausbildungsbereitschaft junger Menschen in den Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes, und auf welche Weise, in welcher Regelmäßigkeit und durch welche Instrumentarien hält sie eine Evaluation dieser Auswirkungen für sinnvoll und möglich?
Welche eigenen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Gründung der im Koalitionsvertrag angekündigten „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes?
Liegen der Bundesregierung bereits Forderungen und Positionen der Verhandlungspartner aus diesem Bereich vor, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neben der betrieblichen Ausbildung auch den Fachhochschulen eine wichtige Schlüsselstellung bei der Gewinnung von innovativen und gut ausgebildeten Beschäftigten für die Branche zukommt, und wenn ja, wie unterstützt die Bundesregierung die Lehr- und Forschungstätigkeit der Fachhochschulen für Tourismus?