Rüstungsexporte – Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technologie zur Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen und von Munition
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Deutschland exportiert nicht nur Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter, sondern auch Ausrüstung zur Herstellung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Die Ausfuhr dieser Güter muss von der Bundesregierung genehmigt werden.
Im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Technologie und Herstellungsausrüstung erklärt die Bundesregierung in ihren jährlich erscheinenden Rüstungsexportberichten:
„Bei der Ausfuhr von Technologie und Herstellungsausrüstung werden grundsätzlich keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Eröffnung neuer Herstellungslinien für Kleinwaffen und Munition in Drittländer erteilt.“ (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2012, S. 13).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Ausfuhrlistenposition 0018 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils unter Angabe der Bezeichnung des Ausrüstungsgegenstandes bzw. „Bestandteiles“ gemäß Ausfuhrantrag bzw. gemäß Genehmigungsbescheides sowie der Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 18 Buchstabe a oder 18 Buchstabe b sowie Bezeichnung/Spezifikation der Waffe bzw. Munition, für die die Herstellungslinie geeignet ist, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., aufschlüsseln)?
Welche Reexportgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Ausfuhrlistenposition 0018 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Erstimporteur, Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils unter Angabe der Bezeichnung des Ausrüstungsgegenstandes bzw. „Bestandteiles“ gemäß Ausfuhrantrag bzw. gemäß Genehmigungsbescheides sowie der Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 18 Buchstabe a oder 18 Buchstabe b sowie Bezeichnung/Spezifikation der Waffe bzw. Munition, für die die Herstellungslinie geeignet ist, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., aufschlüsseln)?
Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Ausfuhrlistenposition 0016 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils unter Angabe der Bezeichnung des Gutes gemäß Ausfuhrantrag bzw. gemäß Genehmigungsbescheides, oder falls das nicht möglich ist, sonstige Spezifikation sowie Bezeichnung des Gutes, für das es konstruiert wurde, und wenn es sich um eine Kriegswaffe handelt, dann ebenfalls bitte dessen Zuordnung zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12. sowie unter Angabe der Ausfuhrlistenposition, für das es besonders konstruiert wurde, aufschlüsseln)?
Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Ausfuhrlistenposition Position 0021 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils unter Angabe der Beschreibung der Technologie sowie der Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 21 Buchstabe a bis 22 Buchstabe c sowie Bezeichnung der Waffe bzw. Munition, für die die Software geeignet ist/im Zusammenhang steht, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., falls diese Software im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. dem Betrieb einer Kriegswaffe steht, aufschlüsseln)?
Welche Reexportgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Ausfuhrlistenposition 0021 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Erstimporteur, Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils unter Angabe der Beschreibung der Software sowie der Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 21 Buchstabe a bis 22 Buchstabe c sowie Bezeichnung der Waffe bzw. Munition, für die die Software geeignet ist/im Zusammenhang steht, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., falls diese Software im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. dem Betrieb einer Kriegswaffe steht, aufschlüsseln)?
Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Ausfuhrlistenposition Position 0022 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils unter Angabe der Beschreibung der Technologie sowie der Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 22 Buchstabe a oder 22 Buchstabe b Nummer 1 bis 5 sowie Bezeichnung der Waffe bzw. Munition, für die die Technologie geeignet ist/im Zusammenhang steht, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., falls diese Technologie im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. dem Betrieb einer Kriegswaffe steht, aufschlüsseln)?
Welche Reexportgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Ausfuhrlistenposition 0022 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Erstimporteur, Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils unter Angabe der Beschreibung der Technologie sowie der Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 22 Buchstabe a oder 22 Buchstabe b Nummer 1 bis 5 sowie Bezeichnung der Kriegswaffe, für die die Technologie geeignet ist, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., falls diese Technologie im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. dem Betrieb einer Kriegswaffe steht, aufschlüsseln)?
Welche Reexportgenehmigungen für welche kleinen Waffen (i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie für Munition, die in Lizenzproduktion in anderen Ländern gefertigt wurden, hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland und unter Angabe Jahr, Stückzahl, Wert, ggf. Auflagen sowie ausführendes Land aufschlüsseln)?
Unter welchen weiteren Ausfuhrlistenpositionen werden Bestandteile/Komponenten zum Aufbau und Betrieb einer Herstellungslinie zur Produktion von Kriegswaffen und Rüstungsgütern ggf. noch erfasst?
Seit wann werden Reexportgenehmigungen für Kriegswaffen systematisch erfasst, und
a) welche Daten bzw. Merkmale sind Gegenstand der derzeitigen Erfassung, und
b) welches Erfassungssystem stand dem genehmigenden Bundesministerium in der Zeit davor zur Verfügung, und welche Daten bzw. Merkmale wurden wie archiviert?
Welche Herstellungslinien für Kleinwaffen und Kleinwaffenmunition gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen MENA-Staaten (MENA: Staaten Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens), und wie heißen die Unternehmen, die diese Fabriken betreiben/besitzen, und handelt es sich jeweils und staatseigene Betriebe oder privatwirtschaftlich tätige Unternehmen (bitte unter Angabe des Jahres und wann die Produktion aufgenommen wurde)?