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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Jugendgarantie in Europa und Deutschland

Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in den EU-Staaten seit Einführung der EU-Jugendgarantie, Umsetzungsstand, Abruf der Fördermittel der Jugendbeschäftigungsinitiative, Daten bzgl. der Schaffung qualitativ hochwertiger Beschäftigung, für EU-weite Umsetzung notwendige Finanzmittel, Unterstützung anderer EU-Staaten, Beitrag deutscher Unternehmen, Ausdehnung der Altersgrenze, Missbrauch Jugendlicher als kostenlose bzw. bezuschusste Arbeitskräfte (Praktika), Ausbildungsgarantie als Beitrag zur Jugendgarantie in Deutschland, Begrenzung des Programms MobiPro-EU, Beitrag zur Konferenz zu Jugendarbeitslosigkeit in Italien (11. Juli 2014)<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/151421.05.2014

Jugendgarantie in Europa und Deutschland

der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 22. April 2013 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie (2013/C 120/01). Dieses Papier wurde als Reaktion auf die teilweise dramatisch gestiegenen Jugendarbeitslosigkeitsquoten in einigen Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Notwendigkeit staatlichen Eingreifens ist vor allem durch die besondere Lebenssituation von jungen Menschen gegeben. Diese stehen in ihren Lebensläufen vor weitreichenden Entscheidungen und benötigen klare Perspektiven für den weiteren beruflichen Werdegang. Gerade in jungem Alter kann Arbeitslosigkeit zu bleibenden Problemen im weiteren Lebenslauf führen. Neben monetären Problemen müssen Jugendliche und junge Erwachsene gerade in einer Phase der Orientierung und persönlichen Entwicklung psychische und emotionale Belastungen tragen.

Zudem müssen die Betroffenen lebenslang mit geringeren Arbeitsplatzchancen und Einkommen und einem höheren Risiko, arbeitslos zu werden, rechnen. Es ist daher der Ansatz der europäischen Jugendgarantie, jungen Menschen binnen vier Monaten nach Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. weiterführende Ausbildung oder einen hochwertigen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz anzubieten.

Dabei sind unterschiedliche Ausgangslagen zu berücksichtigen: Arbeitslosigkeit trotz guter Qualifikation einerseits und Perspektivlosigkeit nach Verlassen der Schule andererseits. Während erstere die Suche nach qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten meint, geht es beim Zweiten um eine Qualifizierungsmöglichkeit, d. h. vorrangig um einen Studienplatz oder um eine berufliche Ausbildung, nachrangig um ein Praktikum. Diese Wege müssen sowohl vor Ort als auch durch innereuropäische Mobilität unterstützt werden.

Am 8. April 2014 legte die Bundesregierung den nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland vor (Bundestagsdrucksache 18/1108). Am 8. und 28. April 2014 führte die Europäische Kommission Konferenzen zur Umsetzung der Jugendgarantie bzw. zu den Beschäftigungsbedingungen in der EU durch. Für den Juli 2014 ist eine weitere Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in Turin geplant, bei der auch die Umsetzung der Jugendgarantie im Fokus stehen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jugendarbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedstaaten seit Einführung der Jugendgarantie entwickelt (bitte Darstellung der Veränderung in den einzelnen Mitgliedstaaten, jeweils absolut und prozentual und nach höchstem Bildungsabschluss aufgliedern)?

2

Inwieweit hält die Bundesregierung den aktuellen Umsetzungsstand der Jugendgarantie in Europa für ausreichend? Welches sind nach ihrer Ansicht die Ursachen dafür?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verteilung der Fördermittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative und aus weiteren Förderinstrumenten gegen die Jugendarbeitslosigkeit (bitte nach den einzelnen Empfängerländern und den jeweiligen Förderinstrumenten aufgliedern), und welche Mittel sind bisher tatsächlich abgeflossen?

4

Wie verläuft nach Wissen der Bundesregierung das Verfahren zum Abruf der Mittel (bitte einzelne Antrags- und ggf. Vorfinanzierungsschritte darstellen)? Wie bewertet die Bundesregierung das durch andere Mitgliedstaaten bereits früh artikulierte Problem der notwendigen Vor- und Mitfinanzierung der Mittel der Jugendbeschäftigungsinitiative durch die Empfängerländer, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung für eine Behebung dieses Problems eingesetzt?

5

Welche Erkenntnisse über diese Finanzströme und die Verwendung der Mittel haben die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bewogen, in ihrer Rede im Deutschen Bundestag am 9. April 2014 darzulegen, dass die Mittel bei genauerem Hinsehen gar nicht abgerufen würden? Worin sieht die Bundesregierung die Ursache hierfür, und welche Vorschläge hat sie, um diesen Zustand zu beheben?

6

Ist es nach Sichtung der vorliegenden Implementierungspläne der Mitgliedstaaten für die Bundesregierung ersichtlich, auf welche Bereiche des Arbeitsmarkts für Jugendliche in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Fokus der Instrumente gesetzt wird?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung belastbare Daten darüber, ob in den Staaten, die Finanzmittel erhalten, tatsächlich neue, qualitativ hochwertige Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen werden kann? Wenn ja, um welche Daten handelt es sich, und wie hoch sind die prognostizierten Beschäftigtengewinne? Und wenn nein, warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diese Daten nicht? Ist in letzterem Falle nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, diese Datenlücke zu schließen, und wenn nein, warum nicht?

8

Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die gegenwärtig zur Verfügung gestellten Mittel und Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa ausreichend? Welche Finanzmittel hält die Bundesregierung EU-weit für nötig, um es allen Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen, die Jugendgarantie umsetzen zu können?

9

In welchen Bereichen unterstützt die Bundesregierung die anderen europäischen Mitgliedstaaten – über die Mittelbereitstellung zur Umsetzung der europäischen Jugendgarantie und die inzwischen bekanntermaßen für das Jahr 2014 gestoppte Initiative MobiPro-EU hinausgehend – in ihrem Kampf gegen die dortige Jugendarbeitslosigkeit?

10

Gibt es eine Initiative der Bundesregierung, um deutsche Unternehmen an ihren Standorten in EU-Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit zum Aufbau zusätzlicher Ausbildungs- oder Trainee-Programme zu motivieren? Falls ja, wie ist diese Initiative ausgestaltet? Falls nein, warum nicht? Liegen der Bundesregierung Informationen über entsprechende Aktivitäten vonseiten der deutschen Wirtschaft und deren Verbänden und Organisationen vor? Wenn ja, welche sind diese?

11

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Teilnehmern der April-2014-Konferenzen zur Jugendgarantie, wonach diese auf junge Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 Jahren ausgedehnt werden soll?

12

Welche konkreten Beschlüsse und Erkenntnisse sind aus Sicht der Bundesregierung auf der Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit am 11. Juli 2014 in Italien zu erwarten? Mit welchen Positionen wird sich die Bundesregierung an dieser Konferenz beteiligen?

13

Wann sind nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht entlohnte Praktika als „hochwertige Praktika“ im Sinne der Jugendgarantie anzusehen? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um einen möglichen Missbrauch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als kostenlose und ggf. auch noch staatliche bezuschusste Arbeitskräfte zu verhindern?

14

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrem nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland davon spricht, die Empfehlungen der Jugendgarantie seien in Deutschland „bereits weitgehend erfüllt“, welche Aspekte der Jugendgarantie sieht die Bundesregierung in Deutschland als bisher nicht erfüllt an? Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die entsprechenden Probleme zu beheben?

15

Inwiefern sieht die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Ziel einer Ausbildungsgarantie als Beitrag zur Jugendgarantie in Deutschland an? Wie müsste aus Sicht der Bundesregierung eine solche Garantie ausgestaltet sein, um – wie in der Jugendgarantie vorgesehen – allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unabhängig von ihrem bisherigen Bildungsstand eine hochwertige Arbeitsstelle, eine weiterführende Ausbildung oder einen hochwertigen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz zu garantieren?

16

Inwiefern hält die Bundesregierung Maßnahmen im Übergangssektor zwischen Schule und Ausbildung, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene teils mehrere Jahre in Warteschleifen befinden, für geeignet, um dem Anspruch der Jugendgarantie gerecht zu werden, dass Schulungsangebote im Sinne der Jugendgarantie zu einer anerkannten Berufsqualifikation führen sollen?

17

Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung angesichts der bisherigen Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa für gerechtfertigt, das Programm MobiPro-EU – wie im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles angekündigt – ab dem Jahr 2015 auf maximal 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer jährlich zu begrenzen?

18

Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung eines Sprechers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verstehen, die weitere Planung von MobiPro-EU orientiere sich „vorrangig nicht an einem Bedarf bezüglich der ausbildungsinteressierten Menschen“, sondern „an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln“ (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobprogramm-fuer-jugendliche-regierung-kuerzt-programm-mobiproeu-a-968074.html), und umfasst dieses Statement auch die Haltung der Bundesregierung zur Jugendgarantie?

19

Spielt die europäische Jugendarbeitslosigkeit und das Ziel ihrer Senkung eine Rolle bei den Gesprächen der Bundesregierung zur Vereinbarung einer Allianz für Aus- und Weiterbildung, die im Koalitionsvertrag vereinbart ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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