Stand und Perspektiven des Steuervollzugs
der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Presseberichten (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 6. Februar 2007) liegt dem Bundesministerium der Finanzen ein Gutachten der Unternehmensberatung Kienbaum und der Steuerrechtler Roman Seer und Klaus-Dieter Drüen vor. Das Gutachten prognostiziert Effizienzgewinne von bis zu 11,5 Mrd. Euro, die durch eine Zentralisierung der Finanzverwaltung beim Bund erzielt werden könnten. Die Gutachter vergleichen vier verschiedene Modelle, die sich von einer verstärkten Zusammenarbeit bis hin zu einer zentralen Bundessteuerverwaltung erstrecken.
Damit bestätigt dieses Gutachten die schon mehrfach geäußerte Sicht des Bundesrechnungshofes, dass im Bereich des Steuervollzuges noch erhebliche Effizienzreserven liegen.
Mit der Föderalismusreform I wurden schon entsprechende Regelungen geschaffen, mit welchen die Zusammenarbeit und die Effizienz der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern verbessert werden sollen. Jetzt gilt es, diese Regelungen auch konkret in der Praxis anzuwenden und deren Wirkungen zu evaluieren.
Mit der Föderalismusreform II besteht eine weitere Chance, die unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung des Steuervollzugs weiter zusammenzubringen und den Steuervollzug insgesamt im Sinne einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung von Bürgern und Unternehmen sowie einer wirksamen Betrugsbekämpfung weiter zu verbessern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Verwaltungsgrundsätze zur Verbesserung und Erleichterung des Steuervollzugs hat das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder entsprechend § 21a Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes bereits bestimmt?
Welche Vollzugsziele zur Verbesserung und Erleichterung des Steuervollzugs hat das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder entsprechend § 21a Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes bereits bestimmt?
Für welche Zeiträume werden diese Vollzugsziele festgelegt?
Wie oft und auf welche Weise wird die Erreichung der Vollzugsziele durch die einzelnen Länder überprüft?
Welche konkreten Daten werden von den Ländern entsprechend § 21 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt?
Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Bund, wenn die Vollzugsziele nicht erreicht werden?
Welche Regelungen zur Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern zur Verbesserung und Erleichterung des Steuervollzugs hat das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder entsprechend § 21a Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes bereits bestimmt?
Wie oft und auf welche Weise wird geprüft, ob diese Regelungen von den einzelnen Ländern auch eingehalten werden?
Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Bund, wenn diese Regelungen nicht eingehalten werden?
Ist die Erteilung allgemeiner fachlicher Weisungen des Bundes an die Länder nach § 21a Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes nur mit oder auch ohne Zustimmung der Länder möglich?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des o. g. Gutachtens, dass eine Bundessteuerverwaltung erhebliche Effizienzreserven im Steuervollzug erschließen könnte, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Mit welchen Daten belegt die Bundesregierung, dass dem Fiskus durch die föderale Struktur der Finanzverwaltung tatsächlich Steuereinnahmen entgehen (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 6. Februar 2007)?
Wie ist der Prüfungsturnus in Jahren bei Betriebsprüfungen für Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe nach Bundesländern und im Bundesdurchschnitt, und wie hat er sich in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie hoch sind die Prüfungsquoten bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen nach Bundesländern und im Bundesdurchschnitt, und wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie ist die tatsächliche Personalausstattung der Betriebsprüfungsdienste und der Umsatzsteuer-Sonderprüfungsstellen nach Ländern, und wie stark differieren diese zu den jeweiligen Personalbedarfsberechnungen?
Wie haben sich die tatsächliche Personalausstattung der Betriebsprüfungsdienste und der Umsatzsteuer-Sonderprüfungsstellen in den Ländern sowie die Differenz zu den jeweiligen Personalbedarfsberechnungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie hoch sind die Fallergebnisse der Betriebsprüfer und der Umsatzsteuer-Sonderprüfer nach Ländern?
Welche jeweiligen Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei den im Gutachten untersuchten vier Modellen mit jeweils unterschiedlicher Zentralisierungsintensität, und wie beurteilt die Bundesregierung jeweils deren Umsetzbarkeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung jeweils die Wirkung der vier Modelle auf die bürokratischen Lasten für Bürger und Unternehmen, und für wie realistisch erachtet die Bundesregierung die im Gutachten jeweils prognostizierten Einsparungen und Steuermehreinnahmen, denn nach Aussage des bayerischen Finanzministers Kurt Faltlhauser sind diese im Gutachten völlig aus der Luft gegriffen und es drohte mehr Bürokratie (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 8. Februar 2007)?
Welche weiteren Folgen hätte eine Bundessteuerverwaltung insbesondere für die Sachkosten und für die Anzahl, die Besoldung und die Pensionszahlungen der Beamten in der Finanzverwaltung?
Welche zusätzlichen Personalkapazitäten sind beim Bundeszentralamt für Steuern in den nächsten zehn Jahren geplant, und welchen Aufgabenbereichen sind diese zugeordnet?
Plant die Bundesregierung, die Modelle des Gutachtens als Vorschläge zur Realisierung einer stärkeren Zentralisierung der Finanzverwaltung in die Verhandlungen zur Föderalismusreform II einzubringen?
Welches der Modelle bevorzugt die Bundesregierung, und warum?
Welche Effekte hätte aus Sicht der Bundesregierung eine Beschränkung der Zentralisierung auf eine bundeseinheitlich organisierte Prüfung der Großunternehmen, und wie beurteilt sie die Umsetzbarkeit einer solchen bundeseinheitlich organisierten Prüfung?
Welche Effekte hätte aus Sicht der Bundesregierung eine Beschränkung der Zentralisierung auf eine Bundesumsatzsteuerverwaltung, und wie beurteilt sie die Umsetzbarkeit einer solchen Bundesumsatzsteuerverwaltung?