Klimaschutzwirkung von Projekten unter dem Joint-Implementation-Mechanismus
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Joint Implementation (JI) gehört neben dem Clean Development Mechanism (CDM) zu den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Bei JI handelt es sich um ein Instrument, das eine gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten ausschließlich zwischen Industrienationen ermöglicht. Ein Industrieland kann seine Treibhausgasemissionen entsprechend seiner Kyoto-Verpflichtung senken, indem es in ein emissionsminderndes Projekt in einem gastgebenden Industrieland investiert. Das Investorland erhält im Gegenzug vom Gastgeberland sogenannte Emission Reduktion Units (ERUs), die wiederum für zusätzliche Emissionen genutzt werden können. Das Gastgeberland muss für die ausgegebenen ERUs in gleicher Anzahl die von der UNO (United Nations Organization) zugeteilten Assigned Amount Units (AAUs) löschen, damit eine Doppelzählung vermieden wird.
Dieses Verfahren soll eine effiziente Emissionsreduktion ermöglichen, da Kosten für entsprechende Projekte im Gastgeberland niedriger sein können, als in dem Land, welches in das Projekt investiert.
Laut Kyoto-Protokoll müssen diese Projekte von den beteiligten Vertragsstaaten genehmigt werden und die erzielten Emissionsminderungen zusätzlich zu ohnehin unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als sinnvoll erachteten Maßnahmen sein.
In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls.
Die Generierung von ERUs setzt eine Zuweisung von AAUs an die Vertragsstaaten voraus. Da für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls noch keine Genehmigungen erteilt wurden, sind bisherige JI-Projekte bis zum Ende der ersten Verpflichtungsperiode (2008 bis 2012) befristet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele und welche JI-Projekte wurden in den Jahren 2008 bis 2012 in Deutschland genehmigt, und wie viele dieser Projekte wurden durch die KfW Bankengruppe ggf. (mit-)finanziert (bitte einzeln und in tabellarischer Form aufführen, mit den zugehörigen Emissionseinsparungen, Dauer und den beteiligten Partnern der Projekte)?
Wie viele und welche JI-Projekte mit Standort in Deutschland wurden nicht genehmigt, da die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden (bitte in tabellarischer Form aufführen, mit den Erläuterungen der Gründe, die jeweils zu einer Ablehnung geführt haben)?
Wie viele und welche JI-Projekte mit deutscher Beteiligung und Projektstandort im Ausland wurden bisher genehmigt (bitte in tabellarischer Form aufführen, mit den zugehörigen Emissionseinsparungen, Dauer und den beteiligten Partnern der Projekte)?
Wie viele JI-Projekte im Ausland mit deutscher Beteiligung wurden nicht genehmigt, da die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden (bitte in tabellarischer Form angeben, mit den Erläuterungen der Gründe, die jeweils zu einer Ablehnung geführt haben)?
Sind im Allgemeinen die vor Beginn der Projekte gemachten Angaben in Bezug auf die Emissionseinsparungspotenziale eines Projekts eingehalten worden, oder unterscheiden sich die tatsächlichen Einsparungen nach Beendigung eines Projektes oftmals deutlich davon, und wie wird dies überprüft?
Bei wie vielen und welchen Projekten wurde die prognostizierte Emissionseinsparung nicht tatsächlich erreicht, und wie viele Zertifikate wurden dennoch dafür ausgegeben?
Welche Anforderungen muss nach Ansicht der Bundesregierung ein beantragtes JI-Projekt in Deutschland erfüllen, damit es die notwendige Zustimmung Deutschlands erhält, und unterscheiden sich diese Anforderungen von jenen, die ein Projekt mit deutscher Beteiligung im Ausland erfüllen muss?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung problematisch, dass Validierung, Verifizierung und Zertifizierung eines Projektes von Stellen durchgeführt werden, die dem Auftraggeber schon vor Projektbeginn beratend zur Seite stehen (siehe z. B. www.tuev-sued.de „CDM- und JI-Projekte“), und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung dagegen vorzugehen?
Wie ist im Detail sichergestellt, dass Doppelzählungen bei der Emissionsminderung im Zuge eines JI-Projektes in Deutschland vermieden werden?
Wie ist sichergestellt, dass Doppelzählungen bei der Emissionsminderung für Projekte im Ausland mit deutscher Beteiligung vermieden werden?
Wie ist sichergestellt, dass ein JI-Projekt tatsächlich eine zusätzliche Maßnahme ist, und gab es bereits JI-Projekte mit deutscher Beteiligung, bei denen dies nicht komplett sichergestellt werden konnte oder kann?
Wie wird überprüft, dass bereits genehmigte JI-Projekte im Ausland erfolgreich umgesetzt werden?
Gibt es unabhängige Evaluierungen, die den nachhaltigen Betrieb von Projekten unter deutscher Beteiligung überprüfen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im Rahmen von JI-Projekten zu einer verbotenen Doppelförderung kommen kann oder kam?
Gibt es in Deutschland Anlagen mit JI-Projekten, die gleichzeitig oder nachträglich von der EEG-Umlage (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) befreit werden bzw. wurden?
Wie viele JI-Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher weltweit durchgeführt, und wie hoch war im Vergleich zu den CDM-Projekten deren Anteil an Emissionseinsparungen (bitte die Gesamteinsparungen in CO2-Äquivalent aus JI-Projekten und CDM-Projekten aufzählen und vergleichen)?
Wie viele JI-Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine und Russland insgesamt durchgeführt, und wie groß ist der Anteil dieser Länder an allen bisher ausgegebenen ERUs?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung im Jahr 2012 ein Unterschied zu den vorangegangenen Jahren (2009 bis 2011) in Umfang und Anzahl von JI-Projekten in diesen Ländern zu verzeichnen gewesen?
Wenn ja, worin ist dies nach Meinung der Bundesregierung begründet?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den großen Überschüssen an AAUs und einer zunehmenden Vergabe von JI-Projekten in diesen Ländern (www.forume.de „Übertragung von AAUs von CP1 auf CP2 – künftige Implikationen für das Klimaregime“, September 2012)?
Welchen Einfluss hatten in der Vergangenheit ausgegebene ERUs nach Auffassung der Bundesregierung auf den EU-Emissionshandel und damit auf den CO2-Preis?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Zulassungsverfahren von JI-Projekten in der jetzigen Form?
Befürwortet die Bundesregierung die Fortführung des Zulassungsverfahrens nach dem Track-1-Verfahren?
Befürwortet die Bundesregierung den kürzlich gemachten Vorschlag, die Zulassung von JI-Projekten ausschließlich in einem internationalen Verfahren, überwacht durch das JI Supervisory Committee, durchzuführen?
Welche Bedeutung sollte nach Auffassung der Bundesregierung JI im Rahmen eines Post-Kyoto-Abkommens (nach dem Jahr 2020) haben?
Wertet die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen JI insgesamt als ein erfolgreiches und wirksames Klimaschutzinstrument, und setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für den Erhalt von JI in der jetzigen Form ein?
Wie sollte der Mechanismus nach Ansicht der Bundesregierung verändert werden, um nachhaltig und sicher zusätzliche Emissionsreduktionen zu erschließen?