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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Position der Bundesregierung zur möglichen Gefahr einer emissionshandelsbedingten Produktionsverlagerung in Nicht-EU-Staaten

Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an CO2-intensive Branchen aufgrund der Gefahr emissionshandelsbedingter Produktionsverlagerung ("Carbon Leakage"), Revision der Carbon-Leakage-Liste 2009, v.a. mit Blick auf den rapiden Preisverfall für CO2-Zertifikate; Standortvorteile für die Industrie in Deutschland/Europa, Relevanz des CO2-Preises für Standortentscheidungen, Produktionsverlagerungen, Wettbewerbsvorteile durch Klimaschutz (Effizienzsteigerung), Reform des EU-Emissionshandels (Marktstabilitätsreserve), Standortfaktor Energiewende, Fortbestehen einer Carbon-Leakage-Gefahr angesichts des aktuellen CO2-Preises von unter 5 Euro<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

16.06.2014

Aktualisiert

28.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/154421.05.2014

Position der Bundesregierung zur möglichen Gefahr einer emissionshandelsbedingten Produktionsverlagerung in Nicht-EU-Staaten

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unter „Carbon Leakage“ versteht die europäische Klimagesetzgebung die Gefahr einer emissionshandelbedingten vermeintlichen Verlagerung von CO2-intensiven Produktionsprozessen in Drittstaaten der Europäischen Union (EU). Diese Annahme unterstellt, dass die mögliche Belastung von Unternehmen durch den Emissionszertifikatehandel andere Standortvorteile in den europäischen Industriestaaten überlagert.

Die Europäische Kommission legt im Rahmen des Emissionshandelssystems nicht nur die Menge der Zertifikate für die jeweilige Handelsperiode des Emissionshandels fest, sondern macht auch Vorschläge, für welche Branchen und Industrieprozesse „Carbon Leakage“ angenommen werden kann, und veröffentlicht diese auf einer Liste. Unternehmen, deren Branchen sich auf dieser Liste finden, werden von der Verpflichtung zur Ersteigerung der von ihnen benötigten Emissionszertifikate ausgenommen und bekommen Emissionszertifikate, die auf Basis von Bezugswerten kostenfrei zugeteilt werden. Ausgaben für Emissionszertifikate entstehen den Unternehmen dann nur noch, wenn sie mehr Zertifikate benötigen, als ihnen zugeteilt wurde. In diesem Jahr steht die Überprüfung der bisherigen „Carbon Leakage“-Liste an, nach der bisher die Industrie ihre Zertifikate weitgehend unter der Annahme eines CO2-Preises von 30 Euro pro Tonne CO2 kostenfrei zugeteilt bekommt (Beschluss der Europäischen Kommission vom 24. Dezember 2009).

Die Europäische Kommission hat nun im Mai 2014 einen Vorschlag für die weitere Fortschreibung der „Carbon Leakage“-Liste für den Zeitraum von 2015 bis 2019 vorgelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viel Prozent der dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen in Deutschland bekommen derzeit in welchem Umfang aufgrund der existierenden „Carbon Leakage“-Liste von 2009 Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt (bitte nach Anlagengröße aufschlüsseln)?

2

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Revision der europäischen „Carbon Leakage“-Liste in Brüssel, und sieht sie Handlungsbedarf, die Liste an die aktuelle Preisentwicklung für CO2-Emissionszertifikate bis zum Jahr 2020 anzupassen, und falls nein, warum nicht?

3

Hält die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission für angemessen, die für die „Carbon Leakage“-Liste weiterhin bis zum Jahr 2019 einen Zertifikatepreis von 30 Euro zugrunde legt?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts des aktuell deutlich geringeren CO2-Preises die „Carbon Leakage“-Gefahr weitaus geringer ist, als ursprünglich erwartet wurde, und wenn nicht, warum nicht?

5

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass nur diejenigen Unternehmen und Branchen eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten bekommen sollten, bei denen tatsächlich emissionshandelsbedingt die Gefahr einer Produktionsverlagerung ins außereuropäische Ausland droht, und was tut die Bundesregierung dafür?

6

Welche eigenen Vorschläge zur Revision der „Carbon Leakage“-Liste macht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf europäischer Ebene, und setzt sie sich diesbezüglich auch für eine entsprechende Änderung der Emissionshandelsrichtlinie ein?

7

Welche Standortvorteile sieht die Bundesregierung insgesamt für die Industrie in Europa und in Deutschland, und welche Relevanz bemisst sie in diesem Kontext dem aktuellen CO2-Preis als einem Aspekt bei der Standortentscheidung durch die Unternehmen bei?

8

Welche Wettbewerbsvorteile sieht die Bundesregierung für die europäische Industrie durch Anstrengungen zum Klimaschutz, insbesondere durch Effizienzsteigung, vermiedene Energiekosten und Vorteile durch neue Verfahren und Technologien, und inwieweit gehen diese Aspekte in die Positionierung der Bundesregierung zur vermeintlichen Gefahr eines „Carbon Leakage“ mit ein bzw. finden sich dort wo wieder?

9

Welche Option ist nach Einschätzung der Bundesregierung am ehesten geeignet, den Interessen der deutschen Wirtschaft zu entsprechen, die Anpassung der „Carbon Leakage“-Liste an den tatsächlichen CO2-Preis oder eine weitgehende Befreiung der Industrie – wie bisher im Rahmen der „Carbon Leakage“-Liste – verbunden mit einer strukturellen Reform des Emissionshandels mit der Folge einer Rückführung des CO2-Preises auf das ursprünglich von der Bundesregierung (z. B. in den Kalkulationen für den Bundeshaushalt) anvisierte Preisniveau?

10

Sind der Bundesregierung Unternehmen bekannt, die aufgrund der durch den Emissionshandel entstandenen Kosten ihren Standort aus Deutschland in ein Land außerhalb der EU verlagert haben?

11

Welche Position zur Reform des europäischen Emissionshandels vertritt die Bundesregierung auf europäischer Ebene, insbesondere hinsichtlich der derzeit zwei Milliarden überschüssigen Emissionszertifikate (Mitteilung der Europäischen Kommission vom 16. Mai 2013) und zu der von der Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Einführung einer Marktstabilitätsreserve, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine solche Stabilitätsreserve noch deutlich vor dem Jahr 2020 kommt?

12

Welche Berechnungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Marktstabilitätsreserve gerade in Bezug auf die gesetzten Schwellenwerte liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

13

Sieht die Bundesregierung den Standort Deutschland durch die Energiewende und durch den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt gestärkt, und ist auch angesichts der daraus resultierenden sinkenden Börsenstrompreise nach Auffassung der Bundesregierung von einer insgesamt sinkenden Gefahr von Produktionsverlagerungen ins außereuropäische Ausland auszugehen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass jetzt die „Carbon Leakage“-Liste mit den weitreichenden Ausnahmen für die Industrie bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben werden soll und die Europäische Kommission schon jetzt eine Konsultation zum „Carbon Leakage“ für die Zeit nach dem Jahr 2020 durchführt, obwohl im kommenden Jahr in Paris ein Kyoto-Folgeabkommen zum internationalen Klimaschutz vereinbart werden soll, und besteht aus Sicht der Bundesregierung so die Gefahr, dass international der Eindruck entstehen könnte, dass die EU nicht von einem erfolgreichen Abschluss in Paris ausgeht?

15

War die bisher zur Vermeidung eines vermeintlichen „Carbon Leakage“ erfolgte kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an die Industrie seit dem Jahr 2013 angesichts des rapiden Preisverfalls für Emissionszertifikate nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt, und wenn ja, liegen der Bundesregierung dazu Abschätzungen oder Studien vor (bitte auflisten)?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines „Carbon Leakage“ angesichts der Tatsache, dass sich u. a. durch eine Überausstattung der Unternehmen mit Emissionszertifikaten derzeit ein Überschuss von über zwei Milliarden Zertifikaten im System befindet und dass eine Studie des Öko-Institutes im Auftrag der Umweltverbandes WWF zu dem Ergebnis gekommen ist, dass neun untersuchte Unternehmen aus den Branchen Eisen und Stahl, Raffinerien, Chemische Industrie sowie Zement seit dem Jahr 2005 Freizertifikate im Wert von 8 Mrd. Euro erhalten haben, und dass diese Unternehmen bis Ende des Jahres 2012 ungenutzte Zertifikate im Wert von über 1 Mrd. Euro besaßen, mit denen sie frei handeln können (www.wwf.de/2014/maerz/kasse-machen-mit-dem-emissionshandel/)?

17

In welcher Höhe sind dem Bundeshaushalt durch die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten bisher Einnahmen entgangen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Umweltbundesamtes, das kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten als umweltschädliche Subvention ausweist (www.umweltbundesamt.de/themen/umweltschaedliche-subventionenklettern-auf-ueber), und ist die Bundesregierung bestrebt, diese Subventionen abzubauen?

18

Wie würde sich nach Ansicht der Bundesregierung die Zusammenstellung der „Carbon Leakage“-Liste ändern, wenn statt der ursprünglich kalkulierten 30 Euro der aktuelle CO2-Preis von derzeit unter 5 Euro als Bezugsgröße herangezogen würde?

a) Wie viel Prozent der Industrieanlagen würden dann aus der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten herausfallen?

b) Welche Auswirkungen hätte diese Anpassung auf den Energie- und Klimafonds?

19

Bei welchen Branchen besteht nach Erkenntnis der Bundesregierung angesichts des aktuellen CO2-Preises keine „Carbon Leakage“-Gefahr mehr?

20

Bei welchen Branchen besteht nach Ansicht der Bundesregierung auch beim derzeitig geringen CO2-Preis von unter 5 Euro noch weiterhin das vermeintliche Risiko des „Carbon Leakage“, und wie begründet die Bundesregierung dies für die jeweiligen Branchen?

Berlin, den 21. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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