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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rüstungsexporte - Produktion des G36-Sturmgewehrs mit deutscher Lizenz in Saudi-Arabien

Produktionsaufnahme und -umfang, Genehmigungen, Auflagen oder Bedingungen, Weiterverkauf, Verwendung und Produktion in anderen Ländern, Waffenarten und Kriegswaffenlistenpositionen, Ausnahmen von den politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Rüstungsexport<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/170806.06.2014

Rüstungsexporte – Produktion des G36-Sturmgewehrs mit deutscher Lizenz in Saudi-Arabien

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Richard Pitterle, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutschland exportiert nicht nur Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter, sondern auch Ausrüstung zur Herstellung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Die Ausfuhr dieser Güter muss von der Bundesregierung genehmigt werden. Im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Technologie und Herstellungsausrüstung erklärt die Bundesregierung in ihren jährlich erscheinenden Rüstungsexportberichten: „Bei der Ausfuhr von Technologie und Herstellungsausrüstung werden grundsätzlich keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Eröffnung neuer Herstellungslinien für Kleinwaffen und Munition in Drittländer erteilt.“ (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2012, S. 13).

In der Praxis zeigt sich allerdings, dass diese Regelung eben nur grundsätzlich gilt. So erhielt Saudi-Arabien die Genehmigung der Bundesregierung, das Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch, mit dem auch die deutsche Bundeswehr ausgestattet ist, herzustellen (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2008). Der saudische Rüstungshersteller Military Industry Corporation (MIC) hatte von Heckler & Koch die Lizenz zum Bau des Sturmgewehrs G36 erworben. Wann dieser Lizenzvertrag geschlossen wurde, ist unbekannt. Ebenso ist unklar, welche Bundesregierung die Export-Voranfrage positiv beschied.

Aus einem Dokument der MIC lässt sich ersehen, dass die Grundsteinlegung der Fabrik in der Nähe von Riad im Juni 2008 erfolgte.

In einem Interview mit der „WirtschaftsWoche“ im Jahr 2010 sagt Heckler & Koch-Inhaber Andreas Heeschen: Wir bauen gerade für Saudi-Arabien eine komplette Produktionsanlage auf“ (www.wiwo.de/unternehmen/ruestung-hecklerund-koch-baut-waffenfabrik-in-saudi-arabien-/5672176.html).

Nach Angaben der Bundesregierung sei Saudi-Arabien aber nicht in der Lage, Komplettwaffen zu produzieren. Die saudische Produktion des G36 sei auf technologische Schlüsselkomponenten aus Oberndorf angewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion von G36-Sturmgewehren in Saudi-Arabien aufgenommen?

2

Wann wurde die Ausfuhr von Herstellungsunterlagen, Technologie und Software etc. zur Produktion des G36 durch die Bundesregierung genehmigt (bitte nach Ausfuhrlistenposition und unter Angabe des Wertes aufschlüsseln), und an welche Auflagen oder Bedingungen sind die Genehmigungen geknüpft worden?

3

Um welche Varianten des G36 handelt es sich bei der saudischen Produktion?

4

Für wie viele G36-Sturmgewehre wurden seit der Erteilung der Genehmigung zur Ausfuhr von Herstellungsunterlagen und Technologie die zur Herstellung notwendigen Schlüsselkomponenten aus Deutschland an Saudi-Arabien a) ausgeführt und b) wie viele Genehmigungen für die Ausfuhr dieser Schlüsselkomponenten nach Saudi-Arabien wurden erteilt (bitte die Antworten zu 4a und 4b jeweils nach Datum und Angabe des jeweiligen Wertes aufschlüsseln)?

5

Hat Saudi-Arabien seit Aufnahme der Produktion Anträge gestellt, die in Lizenz produzierten G36-Sturmgewehre an andere Länder zu verkaufen bzw. weiterzugeben, und wenn ja, an welche Länder (bitte jeweils unter Angabe des Antragsdatums, der Stückzahl, des Wertes, der Entscheidung der Bundesregierung)?

6

Welche Länder verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung das G36?

7

In welchen Ländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Sturmgewehr G36 in welcher Variante (z. B. G36 K) hergestellt, und a) wann wurde die Genehmigung zur Ausfuhr der notwendigen Herstellungsausrüstung und Technologie erteilt, und b) bedarf es Schlüsselkomponenten aus deutscher Produktion zur Herstellung (wenn unterschiedlich, bitte nach Ländern aufschlüsseln), und c) welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Sturmgewehre dieser Variante bislang illegal in welchen Ländern aufgetaucht sind und woher diese jeweils stammen, und d) in welche Länder wurden diese Varianten wann mit Genehmigung der Bundesregierung exportiert, bzw. welche Reexporte dieser Varianten aus Drittländern hat die Bundesregierung in welchem Umfang und wann genehmigt?

8

Um welche Waffenarten handelt es sich bei den im Jahr 2013 genehmigten Exporten von 18 201 Gewehren mit KWL-Nummer (KWL = Kriegswaffenliste) an Saudi-Arabien (bitte jeweils die Stückzahl angeben)?

9

Welchen Positionen der Kriegswaffenliste entsprechen die in Frage 8 genannten Gewehre (falls mehreren, bitte zuordnen)?

10

Welchen Kriegswaffenlistenpositionen entsprechen die Gewehre, für die 2013 „Teile für Gewehre mit KWL-Nummern“ (96 193 Stück) zur Ausfuhr an Saudi-Arabien genehmigt wurden (wenn mehr als eine KWL-Nummer, dann bitte die jeweilige Stückzahl angeben)?

11

Wann wurde zum ersten Mal die Ausfuhr der technologischen Schlüsselkomponente, die für die vollständige Herstellung eines G36-Sturmgewehrs notwendig ist, an Saudi-Arabien genehmigt?

12

Wann hat die Herstellungslinie für das G36 in Saudi-Arabien nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion aufgenommen?

13

Gab es seit dem Jahr 2000 Ausnahmen von dem Grundsatz „Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen, einschließlich Kleinwaffen, grundsätzlich nur für staatliche Endverwender, nicht für Private“ (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2012, S. 13) zu erteilen, und wenn ja, für wen (bitte nach Art des privaten Empfängers und ggf. Namen, z. B. Sicherheitsunternehmen, Standort bzw. Land, Art und Wert der Kriegswaffen sowie Stückzahl und Datum der Genehmigung aufschlüsseln)?

14

Gab es seit dem Jahr 2000 Ausnahmen von dem Grundsatz „Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden“ (Politische Grundsätze I.3) (bitte unter Angabe des Bezugslands, des Jahres der Genehmigung, des Guts, der Stückzahl, des Warenwerts und der Begründung der Abweichung beantworten)?

15

Wie definiert die Bundesregierung den in Frage 14 genannten Zusammenhang „hinreichender Verdacht“ in Abgrenzung zu „Verdacht“?

16

In welchen Fällen ist die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 im Falle von transnationalen Rüstungskooperationen mit deutscher Beteiligung, „die Gegenstand von Regierungsvereinbarungen sind“, in Bezug auf spätere Exportvorhaben von dem Grundsatz „grundsätzlich ein solches Konsultationsverfahren anzustreben, das der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, Einwendungen wirksam geltend zum machen“ abgewichen (Politische Grundsätze II.3) (bitte unter Angabe des Partnerlandes, des Gegenstands der Rüstungskooperation, des Jahres der Regierungsvereinbarung und der Begründung der Abweichung beantworten)?

17

In welchen Fällen ist die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 von dem Grundsatz, den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Länder nicht zu genehmigen, „die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht“ abgewichen (Politische Grundsätze III.5) (bitte unter Angabe des Bezugslandes, des Jahres der Genehmigung, des Guts, der Stückzahl, des Warenwerts und der Begründung der Abweichung beantworten)?

Berlin, den 5. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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