Altlastensanierungen im Rahmen des Kalifusionsvertrags vom 13. Mai 1993
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Hubertus Zdebel, Sigrid Hupach, Martina Renner, Kersten Steinke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der so genannte Kalifusionsvertrag (Rahmenvertrag) zwischen der Treuhandanstalt (THA), der Kali und Salz AG und der Mitteldeutschen Kali AG (MDK) vom 13. Mai 1993 beinhaltet u. a. Regelungen zu umfangreichen Freistellungen des neuen Unternehmens K+S KALI GmbH von Altlasten.
Mit dem Abschluss des „Generalvertrages über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen“ wurde der Bund aus der Verantwortung für die Altlastensanierung entlassen, während sie an den Freistaat Thüringen überging. Auf bisher unabsehbare Zeit verlangt die K+S KALI GmbH monatlich über 1,5 Mio. Euro für Altlastensanierungen.
Der Kalifusionsvertrag stellt noch heute eine erhebliche Belastung für die Steuerzahler dar, über die in Zukunft noch anstehenden Kosten herrscht Unklarheit (Thüringer Allgemeine, 10. April 2014; „Thüringer zahlen monatlich 1,5 Millionen Euro an Kali und Salz“).
Die trotz Geheimhaltungsbemühungen bekannt gewordenen Unterlagen wecken Befürchtungen, dass mit dem Vertrag der freie Wettbewerb im Bereich des Kalibergwerkbaus verhindert wurde und somit Nachteile für die Kunden, und die Beschäftigten der stillgelegten Bergwerke, durch das Entstehen eines Marktmonopols und den Verlust wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze entstanden (siehe z. B. DIE ZEIT, Nr. 33; 13. August 1993; http://pdfarchiv.zeit.de).
Da die Bundesregierung die Verantwortung und die Aufsicht über die THA hatte, ist sie für die Kontrolle der rechtmäßigen Umsetzung des Vertrages zuständig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Eckdaten waren diejenigen, die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1445 vom Verwaltungsrat der THA zur Privatisierung der MDK „im Wege der Zusammenfassung mit den Kali- und Salzaktivitäten der Kali und Salz AG […] zustimmend zur Kenntnis“ genommen wurden, und zu welchen dieser Eckdaten wurden im Zuge der Vertragsverhandlungen Veränderungen durchgeführt (bitte Eckdaten auflisten)?
Wurden vom Verwaltungsrat der THA andere Optionen der Privatisierung (ganz oder teilweise) der MDK als die Fusion mit der Kali und Salz AG diskutiert, und welche Gründe wurden für die Ablehnung dieser Optionen angeführt (bitte Optionen und Ablehnungsgründe auflisten)?
Gab es Mitarbeiter der THA, ihres Verwaltungsrates, Vorstandes oder des Aufsichtsrates, die vor, während und/oder nach ihrer Tätigkeit für die THA für K+S KALI GmbH bzw. ein Vorgängerunternehmen von K+S KALI GmbH tätig waren oder wurden (bitte nach Funktion und Dauer der Tätigkeit für THA und Funktion und Tätigkeit bei K+S KALI GmbH bzw. der Vorgängerunternehmen auflisten)?
Zu welchen Zeitpunkten, jeweils zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurden im Laufe des Prozesses der Fusion zwischen der Kali und Salz AG Kassel, der THA und der MDK zum Gemeinschaftsunternehmen öffentliche Gelder an das Gemeinschaftsunternehmen gezahlt?
Wirtschaftsgüter und Anlagevermögen mit welchem Wertumfang hat die THA dem Gemeinschaftsunternehmen wann zur Verfügung gestellt?
Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Höhe stellte die THA dem Gemeinschaftsunternehmen Finanzmittel für Investitionen, Reparaturen, den Ausgleich von Personal- und Sozialplankosten, für Rückstellungen (z. B. für Bergbaurisiken, Demontagen, Versatz oder Stilllegungen), für die Sanierung von Altlasten sowie ggf. für weitere Zwecke zur Verfügung?
Wie viel Verlustausgleich wurde in den Folgejahren nach Abschluss des Kalifusionsvertrages vom Gemeinschaftsunternehmen beantragt bzw. von der THA nachgezahlt?
Wie viele Barmittel stellte die THA der MDK zweckgebunden bereit?
Wurden vereinbarte Zweckbindungen für Zahlungen an das Gemeinschaftsunternehmen aufgehoben und diese Mittel trotzdem im neu entstandenen Gemeinschaftsunternehmen verbraucht (bitte Auflistung aller zweckgebundenen Zahlungen und ob diese der Zweckbindung entsprechend eingesetzt wurden, und falls nicht, wann, und wer die Aufhebung der Zweckbindung für welche Mittel bestätigte)?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden in der Zeit von 1993 bis 1999 Altlastensanierungen im Bereich der K+S KALI GmbH durch wen finanziert?
Welche Sanierungsmaßnahmen (u. a. horizontaler Versatz, Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung der Werra) gingen über die üblichen bzw. vereinbarten Freistellungsbestimmungen hinaus?
Welche Übersicht über Altlasten des Kalibergbaus war Grundlage der Vereinbarung über die Altlastensanierung (bitte Auflistung nach Altlast und geschätztem Sanierungsaufwand je Standort)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der Sanierungen neue, bei Vertragsabschluss zur Fusion im Jahr 1993 unbekannte Altlasten entdeckt, für die zusätzliche Sanierungsmittel zu zahlen sind (bitte Auflistung mit geschätztem Sanierungsaufwand)?
Wer kontrolliert den ordnungsgemäßen Einsatz der Steuermittel zur Sanierung der Altlasten und den Fortgang der Sanierungsarbeiten?
Inwieweit hatte die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob, und wenn ja, in welcher Höhe, Fördermittel aus dem Thüringer Landeshaushalt (ggf. aus EU-Fonds kofinanziert) für Kaligruben des Gemeinschaftsunternehmens ausgereicht wurden?
Welche Altlasten wurden mit welchem Aufwand abschließend saniert, und wie erfolgte die Kontrolle des Einsatzes der Mittel zur Sanierung (in Bezug zur Auflistung zu Frage 15)?
Wie gliedern sich diese Summen ggf. auf Jahresbeträge und Betriebsstandorte auf?
Sollten Fördermittel im Sinne der Frage 10 geflossen sein, wie stellte die Bundesregierung sicher, dass eventuelle Doppelzahlungen (z. B. aus dem Bundeshaushalt) bzw. unrechtmäßige Zahlungen vermieden werden konnten?
Falls es ein beihilferechtliches Prüfverfahren der Europäischen Kommission im Verlauf des Fusionsprozesses gegeben hat, wer hat dieses angemeldet?
Wie war der Verlauf dieses Verfahrens, welche Produktionszeiträume und Betriebsstandorte waren Gegenstand der Prüfung?
Wen hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung in das Prüfverfahren einbezogen?
Welche deutschen bzw. internationalen Wettbewerber wurden neben K+S KALI GmbH und MDK nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Verfahren betrachtet?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf des Fusionsprozesses die Stellungnahme einer Kartellbehörde eingeholt, bzw. hat sich eine Kartellbehörde selbst an die Bundesregierung (bzw. direkt an die THA) gewandt? Wenn ja, welche Behörde wurde wie im Verfahren aktiv?
Wann und mit welchem Prüfergebnis wurde das Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung beendet?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die DEUSA International GmbH (Deusa Solbergwerke und Aufbereitung GmbH Bleicherode; Firmenname ab dem Jahr 1993) bzw. ihr Vorgängerbetrieb in den Verlauf des beihilferechtlichen Prüfverfahrens einbezogen worden, und wenn ja, auf wessen Antrag hin, auf welche Weise, und mit welchem Prüfergebnis?