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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Konsequenzen aus den Vorwürfen gegen den ADAC

Ergebnis der Gespräche mit dem ADAC im Hinblick auf interne und externe Qualitätskontrollen, Transparenz von Tests, Reduzierung der Geschäftstätigkeit auf Pannenhilfe sowie Neuorganisation; Schlussfolgerungen bzgl. Zuerkennung des Vereinsstatus, konkretem Änderungsbedarf im Vereinsrecht, Neuregelung des Nebenzweckprivilegs, Prüfungs- und Publizitätspflichten sowie Verbraucherstrategie<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

27.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/175711.06.2014

Konsequenzen aus den Vorwürfen gegen den ADAC

der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) ist Deutschlands größter Automobilclub. Zu Beginn des Jahres 2014 kam der ADAC vermehrt in die öffentliche Kritik. Seitdem steht der Verdacht im Raum, dass bei der Vergabe des Autopreises „Gelber Engel“ manipuliert wurde. Teilweise wurden diese Vorwürfe von Seiten des ADAC auch eingeräumt. Der Automobilclub hat Aufklärung angekündigt und die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen aufgenommen.

Das Verhalten des ADAC betrifft einen wichtigen Bereich der Verbraucherpolitik. Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer vertrauen potentiell auf Umfragen, Aussagen oder Tests des ADAC, der sich selbst als „Europas wichtigster Verbraucherschützer im Bereich Mobilität und Technik“ beschreibt (www.adac.de/wir-ueber-uns/unternehmensdarstellung/markenbild/). Die etwa 19 Millionen Mitglieder des ADAC müssen wissen, was sie für ihre Beiträge erhalten. Die wirtschaftliche Betätigung des ADAC und seine Beteiligung an Unternehmen, wie Autovermietungen oder Tankstellenbetriebe, führen zu Zweifeln an der Objektivität entsprechender Tests und zu Unklarheiten über die Interessenlage des ADAC.

Das Amtsgericht (AG) München überprüft derzeit, ob dem ADAC weiterhin der Vereinsstatus zuerkannt werden kann. Maßgeblich hierfür ist, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten und Gewinne Hauptzweck des ADAC sind. Ein eingetragener Verein muss vorrangig auf ideelle Ziele ausgerichtet sein. Angesichts der undurchsichtigen Strukturen zwischen dem ADAC und seinen Tochterunternehmen ist es fraglich, ob eine klare Trennung zwischen wirtschaftlicher Betätigung und Vereinstätigkeit besteht. Ebenso schafft die neue Faktenlage Unklarheiten über steuerrechtliche Auswirkungen, da der ADAC derzeit nur auf zehn Prozent des Basistarifs der Mitgliedsgebühr Umsatzsteuer zahlt.

Die bekannt gewordenen Vorfälle beim ADAC weisen darauf hin, dass grundsätzlich ein höherer Grad an Transparenz und Verlässlichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Was haben die von der Bundesregierung in der 4. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 29. Januar 2014 angekündigten Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem ADAC ergeben, insbesondere im Hinblick auf

a) die Einrichtung von Qualitätskontrollen beim ADAC,

b) die externe Qualitätskontrolle von Tests und von Testergebnissen,

c) die Transparenz über Tests und Testergebnisse,

d) eine mögliche Reduzierung der Geschäftstätigkeit auf das Kerngeschäft, die Pannenhilfe,

e) den juristischen Rahmen einer geplanten Neuorganisation des ADAC und deren Zeitrahmen?

2

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen, der ADAC benachteilige im Rahmen der Pannenhilfe eigene Vereinsmitglieder zugunsten von Nutzerinnen und Nutzern bestimmter Fabrikate (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 23. April 2014, S. 17), im Hinblick auf die Zuerkennung des Vereinsstatus?

3

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinsmitglieder des ADAC auf dieses etwaige Ranking verschiedener Fabrikate bei der Pannenhilfe (siehe Frage 2) hingewiesen?

4

Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung darüber hinaus die Zuerkennung des Vereinsstatus für den ADAC von den in den vergangenen Monaten bekannt gewordenen Vorwürfen berührt?

5

Welche Ergebnisse hat nach Erkenntnis der Bundesregierung die Überprüfung des ADAC durch das zuständige AG München als Registergericht erbracht?

6

Erkennt die Bundesregierung aufgrund der bekannt gewordenen Vorwürfe gegen den ADAC konkreten Änderungsbedarf im Vereinsrecht, insbesondere auch im Hinblick auf die demokratische Beteiligung oder im Hinblick auf die Einführung von Regeln für besonders große Vereine, beispielsweise die pflichtgemäße Veröffentlichung von Bilanzen oder Bestellung eines Wirtschaftsprüfers?

7

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die über die gemeinnützige Betätigung hinausgehende Tätigkeit des ADAC vom Nebenzweckprivileg gedeckt?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Nebenzweckprivileg neu zu regeln? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Zielsetzungen? Wenn nein, warum nicht?

9

Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die geltende Rechtslage nach dem „ADAC-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH, 29. September 1982 – I ZR 88/80) der tatsächlichen wirtschaftlichen Betätigung des ADAC und den Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Transparenz und Information gerecht?

10

Hält die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten zur Offenlegung von Beteiligungsstrukturen im konkreten Fall des ADAC für ausreichend? Welche generellen Schlussfolgerungen im Hinblick auf Prüfungs- und Publizitätspflichten zieht sie daraus?

11

Welche Rückschlüsse aus den Vorfällen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Verbraucherstrategie?

12

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung aus juristischen und verbraucherpolitischen Gesichtspunkten zulässig, dass Funktionäre des ADAC mit ihren Rechtsanwaltskanzleien von Aufträgen der Vereinsmitglieder profitieren (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26./27. April 2014, S. 25)

Berlin, den 11. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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