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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen für eine menschenrechtskonforme, sozial- und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung

Berücksichtigung der &quot;Prinzipien für die Förderung verantwortlicher Kreditvergabe an Staaten und Kreditaufnahme durch Staaten&quot; der UNCTAD bei Hermesbürgschaften; Planungen betr. Schuldenaudit, Ausschlusskriterien und menschenrechtliche Risiko- und Folgenanalyse für Hermeskredite, Investitionsgarantien und Finanzkreditgarantien, Prüfberichte, Information des Parlaments sowie Beschwerdemechanismen; Überprüfung der Einhaltung der internationalen Arbeitsstandards und menschenrechtlicher Standards bei belieferten Projekten in Indonesien, Russland, Weißrussland, Türkei, China und Aserbaidschan<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/204330.06.2014

Maßnahmen für eine menschenrechtskonforme, sozial- und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung

der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, Klaus Ernst, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Sabine Leidig, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) benennen Exportkreditagenturen als einen Bereich, in dem der Staat zu besonderer menschenrechtlicher Sorgfalt verpflichtet ist. „Die Staaten sollten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch Wirtschaftsunternehmen ergreifen, die sich in staatlichem Eigentum befinden oder unter staatlicher Kontrolle stehen oder von staatlichen Stellen wie Exportkreditagenturen und öffentlichen Investitionsversicherungs- oder Garantieagenturen erhebliche Unterstützung und Dienstleistungen erhalten, unter anderem, indem sie ihnen gegebenenfalls die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte zur Auflage machen.“ (www.globalcompact.de „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, August 2013). Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Exportwirtschaft jährlich mit Hermesbürgschaften von ca. 30 Mrd. Euro. Die Hauptsektoren für Exportkreditgarantien sind der Flugzeugbau, die verarbeitende Industrie, der Schiffsbau, der Bau von Infrastruktur und die Energiewirtschaft. Gerade in den Sektoren des Baus von Infrastruktur und der Energiewirtschaft gab es in den letzten Jahren hoch umstrittene Projekte, die Nutznießer von Hermesbürgschaften wurden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Absichtserklärung der Bundesregierung, künftig keine Exportkreditgarantien mehr für Anlagen zur nuklearen Stromerzeugung zu übernehmen (www.spiegel.de vom 12. Juni 2014 „Aus für Atomkredite“). Leider gilt diese Regelung nur für künftig gestellte Anträge. Zudem sollen Bürgschaften weiterhin für nukleare Forschungsprojekte bewilligt werden können, ebenso wie für Firmen, die sich an Sicherheitsmaßnahmen für Atomkraftwerke (AKW) beteiligen. Dies wird in der Praxis dazu führen, dass Exportkreditgarantien weiterhin dafür eingesetzt werden können, dass die Laufzeit von Altreaktoren weiter verlängert wird. Deshalb ist es notwendig, dass die Gewährung von Exportbürgschaften für nukleare Anlagen grundsätzlich untersagt wird.

Auch bei ökologisch sinnvollen Projekten kann es zu Menschenrechtsverletzungen kommen. Die auf OECD-Ebene (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) vereinbarten Leitlinien zur ökologischen und sozialen Prüfung von Projekten („Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence“) erkennen zwar die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten an, schreiben aber bisher keine Menschenrechtsprüfung durch die Exportkreditagenturen und die begünstigten Unternehmen vor.

Die derzeitigen Projektprüfungen anhand von Weltbank- und IFC-Standards reichen nicht aus, um die Menschenrechtskonformität der Bürgschaftsvergabe zu gewährleisten. Menschenrechtsorganisationen fordern daher die Entwicklung von eigenen menschenrechtlichen Prüfstandards für Exportkreditagenturen sowie im Rahmen der Projektprüfung eine verpflichtende menschenrechtliche Folgeabschätzung einzuführen (CorA, Oktober 2013 „Für eine menschenrechtskonforme, sozial- und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung“, FIAN fact sheet 2012/2). Auch von den profitierenden Unternehmen sollte eine verbindliche nachprüfbare Menschenrechtsstrategie und ein Nachweis erfolgter Menschenrechtsprüfungen eingefordert werden.

Die Norwegische Exportkreditagentur (GIEK, Norwegian Guarantee Institute for Export Credits) verlangt in ihrer Menschenrechtsstrategie, die neben den Common Approaches die UN-Leitprinzipien als Basis festlegt, dass geförderte Projekte ein Menschenrechtsmanagementsystem haben (www.giek.no „Environmental & Human Rights Due Dillegence Procedure“, August 2013). Auch in den Niederlanden werden bei der Kreditvergabe die Einhaltung der Menschenrechte und die Auswirkungen des geplanten Exports auf die Menschenrechte in Form einer Checkliste wesentlich umfangreicher abgefragt als in Deutschland (www.institut-fuer-menschenrechte.de vom 11. November 2013 „Menschenrechtliche Risikostandards im System der Außenwirtschaftsförderung“).

Bisher ist nicht nachvollziehbar, inwieweit Menschenrechte bei der Projektprüfung berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat es abgelehnt, den Nichtregierungsorganisationen GegenStrömung, Amnesty International und urgewald e. V. Prüfberichte für in der Vergangenheit verbürgte Projekte vorzulegen. Sowohl die Zivilgesellschaft als auch das Parlament, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sowie der Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages haben ein berechtigtes Anliegen an regelmäßigen detaillierten Informationen in Form dieser Prüfberichte.

Außer Exportkreditgarantien sind Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien wichtige Instrumente der Außenwirtschaftsförderung. In diesen Bereichen sind die Regelungen bisher noch weniger stringent und transparent.

Neben einzelnen Großprojekten behindert auch häufig die Schuldensituation eines Staates eine effektive Umsetzung von Menschenrechten. Um künftig einer Überschuldung von Staaten vorzubeugen, hat die Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) „Prinzipien für die Förderung verantwortlicher Kreditvergabe an Staaten und Kreditaufnahme durch Staaten“ vereinbart, welche für Kreditgeber und kreditnehmende Staaten klare Verantwortungsbereiche hinsichtlich Ermächtigung, Transparenz und Maßnahmen zur Vermeidung von Überschuldung benennen (www.erlassjahr.de „Verantwortliche Kreditvergabe“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Entscheidung über Hermesbürgschaften die „Prinzipien für die Förderung verantwortlicher Kreditvergabe an Staaten und Kreditaufnahme durch Staaten“ der UNCTAD?

a) Wenn ja, wie werden die „Prinzipien für die Förderung verantwortlicher Kreditvergabe an Staaten und Kreditaufnahme durch Staaten“ organisatorisch und inhaltlich konkret berücksichtigt?

b) Wenn nein, welche Begründung hat die Bundesregierung dafür, dass diese Prinzipien nicht berücksichtigt werden?

2

Plant die Bundesregierung ein Audit der durch Hermesbürgschaften entstandenen Schulden auf Grundlage der UNCTAD-Prinzipien analog des von Norwegen vorgenommenen Schuldenaudits (Norwegian Debt Audit 2013, Report Audit & Advisory, Ministry of Foreign Affairs, March-August 2013)?

a) Wenn ja, wie soll dieses Audit konkret umgesetzt werden?

b) Wenn nein, welche Begründung hat die Bundesregierung, ein solches Audit nicht einzuführen?

3

Plant die Bundesregierung, verbindliche Ausschlusskriterien für Hermeskredite, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien festzulegen, wann bestimmte Projekte nicht gefördert werden, etwa wenn schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen?

a) Wenn ja, welche Kriterien werden herangezogen, und mit welchem Zeitrahmen soll die Umsetzung erfolgen?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Plant die Bundesregierung, eine verbindliche menschenrechtliche Risiko- und Folgenanalyse für Hermeskredite, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien einzuführen, sodass diese Projekte nicht zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen und sich an bereits bestehendes internationales Recht halten?

a) Wenn ja, in welcher Form will die Bundesregierung eine solche verbindliche Risiko- und Folgenanalyse für Hermeskredite, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien einführen?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung, eine verbindliche menschenrechtliche Risiko- und Folgenanalyse für alle beteiligten Unternehmen einzufordern, die Nutznießer von Hermeskrediten, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien sind?

a) Wenn ja, in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Plant die Bundesregierung, Prüfberichte für verbürgte Projekte transparent für die Öffentlichkeit einsehbar zu machen?

a) Wenn ja, in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Plant die Bundesregierung, das Parlament über geplante und bewilligte Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien regelmäßig angemessen zu informieren?

a) Wenn ja, in welcher Form, und in welchen Zeitabständen zur jeweiligen Bewilligung?

b) Wenn nein, warum nicht?

8

Plant die Bundesregierung, einen Beschwerdemechanismus für Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien einzurichten bzw. den geplanten Beschwerdemechanismus für Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit auf Wirtschafts- und Kreditbeschwerden zu erweitern?

Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

9

Inwieweit wurde überprüft, ob bei den belieferten Projekten zu den Anlagen zur Herstellung von MDF-Platten (mitteldichte Holzfaserplatten) in Indonesien (Bürgschaftsvergabe 7/2010) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz (bitte jeweils die Quelle der Informationen angeben)?

a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

b) Liegt ein Herkunftsnachweis des verwendeten Holzes bei den genannten Projekten vor?

c) Welche Arten von Chemikalien werden in welchen Mengen verwendet?

d) Wie sieht die Abwasserkontrolle und -entsorgung aus?

10

Inwieweit wurde überprüft, ob bei den belieferten Projekten zu den Anlagen zur Herstellung von MDF-Platten in Russland (Bürgschaft 10/2012) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz (bitte jeweils die Quelle der Informationen angeben)?

a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

b) Liegt ein Herkunftsnachweis des verwendeten Holzes bei den genannten Projekten vor?

c) Welche Arten von Chemikalien werden in welchen Mengen verwendet?

d) Wie sieht die Abwasserkontrolle und -entsorgung aus?

11

Inwieweit wurde überprüft, ob bei den belieferten Projekten zu den Anlagen zur Herstellung von MDF-Platten in Weißrussland (Bürgschaft 9/2012) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz (bitte jeweils die Quelle der Informationen angeben)?

a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

b) Liegt ein Herkunftsnachweis des verwendeten Holzes bei den genannten Projekten vor?

c) Welche Arten von Chemikalien werden in welchen Mengen verwendet?

d) Wie sieht die Abwasserkontrolle und -entsorgung aus?

12

Inwieweit wurde überprüft, ob bei den belieferten Projekten zu den Anlagen zur Herstellung von MDF-Platten in der Türkei (Bürgschaften 01/2012, 03/2013) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz (bitte jeweils die Quelle der Informationen angeben)?

a) Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

b) Handelt es sich bei den genannten Bürgschaften (01/2012, 03/2013) um unterschiedliche Projektvorhaben?

c) Wenn ja, um welche genau (bitte die Fragen im Folgenden für jedes Projektvorhaben einzeln beantworten)?

d) Liegt ein Herkunftsnachweis des verwendeten Holzes bei den genannten Projekten vor?

e) Welche Arten von Chemikalien werden in welchen Mengen verwendet?

f) Wie sieht die Abwasserkontrolle und -entsorgung aus?

13

Inwieweit wurde überprüft, ob bei der Lieferung einer Beizanlage mit einem Tandem-Kaltwalzwerk nach China (Bürgschaft 11/2013) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu den Arbeitszeiten und zum existenzsichernden Lohn?

a) In welcher Form wurde das geprüft?

b) Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?

c) Wurden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen zur Prüfung herangezogen?

d) Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?

14

Inwieweit wurde überprüft, ob bei der Lieferung eines Aluminium-Kaltwalzwerks nach China (Bürgschaft 2/2013) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu den Arbeitszeiten und zum existenzsichernden Lohn?

a) In welcher Form wurde das geprüft?

b) Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?

c) Wurden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen zur Prüfung herangezogen?

d) Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?

15

Inwieweit wurde überprüft, ob bei den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Anlage zur Farbbeschichtung von Aluminiumbändern (Bürgschaft 1/2013) in China die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu den Arbeitszeiten und zum existenzsichernden Lohn?

a) In welcher Form wurde das geprüft?

b) Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?

c) Wurden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen zur Prüfung herangezogen?

d) Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?

16

Inwieweit wurde überprüft, ob bei der Lieferung von drei DWE-Reaktorsystemen nach China für die Produktion von Acrylsäure (Bürgschaft 1/2013) die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden, einschließlich der Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu den Arbeitszeiten und zum existenzsichernden Lohn?

a) In welcher Form wurde das geprüft?

b) Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?

c) Wurden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen zur Prüfung herangezogen?

d) Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?

17

Wurde bei den Projekten zu Windkraftanlagen in der Türkei (Bürgschaften 2/2013, 9/2013, 12/2012, 12/2010, 8/2010, 7/2010, 5/2010, 7/2009) sichergestellt, dass bei etwaigen Umsiedlungen internationale menschenrechtliche Standards beachtet wurden und es nicht zu rechtswidrigen Zwangsräumungen kam?

a) Handelt es sich bei den genannten Bürgschaften (2/2013, 9/2013, 12/2012, 12/2010, 8/2010, 7/2010, 5/2010, 7/2009) um unterschiedliche Projektvorhaben?

b) Wenn ja, um welche genau (bitte die Fragen im Folgenden für jedes Projektvorhaben einzeln beantworten)?

c) In wessen Besitz befanden sich die dafür genutzten Grundstücke (privat, staatlich) vorher?

d) Inwieweit wurden durch die Transport- oder Baumaßnahmen Anwohnerinnen und Anwohner betroffen, und in welcher Anzahl?

e) Wie wurde gewährleistet, dass die von der Anlage bzw. der begleitenden Infrastruktur betroffenen Privatpersonen angemessen konsultiert und entschädigt wurden?

f) Wenn ja, erfolgte die Entschädigung auf Grundlage der nationalen Gesetze oder nach internationalen Standards?

g) Wurden Projektinformationen in allgemeinverständlicher Sprache in den betroffenen Dörfern verteilt, und wurde eine Möglichkeit zur Kommentierung bekannt gemacht?

h) Wurde überprüft, ob die Bevölkerung ohne Furcht vor Repression auch kritische Positionen äußern konnte, und wenn ja, welche Bedenken gegenüber dem Projekt wurden geäußert?

i) Wie viele Arbeiter waren in den Bau des Windparks involviert, und um welche Art von Arbeitern mit welcher Art von Arbeitsverträgen handelte es sich?

j) Wurde überprüft, ob die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden? Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

k) Wurden bei der Standortentscheidung Vogelflugrouten berücksichtigt und von unabhängigen Gutachtern analysiert?

l) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei eine landesweite und umfassende Datenerhebung über Vogelmigrationsfluglinien?

18

Wurde bei den Projekten zu einem Windkraftpark in Aserbaidschan (Bürgschaft 10/2009) sichergestellt, dass bei etwaigen Umsiedlungen internationale menschenrechtliche Standards beachtet wurden und es nicht zu rechtswidrigen Zwangsräumungen kam?

a) In wessen Besitz befanden sich die dafür genutzten Grundstücke (privat, staatlich) vorher?

b) Inwieweit wurden durch die Transport- oder Baumaßnahmen Anwohnerinnen und Anwohner betroffen, und in welcher Anzahl?

c) Wie wurde gewährleistet, dass die von der Anlage bzw. der begleitenden Infrastruktur betroffenen Privatpersonen angemessen konsultiert und entschädigt wurden?

d) Wenn ja, erfolgte die Entschädigung auf Grundlage der nationalen Gesetze oder nach internationalen Standards?

e) Wurden Projektinformationen in allgemeinverständlicher Sprache in den betroffenen Dörfern verteilt, und wurde eine Möglichkeit zur Kommentierung bekannt gemacht?

f) Wurde überprüft, ob die Bevölkerung ohne Furcht vor Repression auch kritische Positionen äußern konnte, und wenn ja, welche Bedenken gegenüber dem Projekt wurden geäußert?

g) Wurde überprüft, ob die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden? Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

h) Wie viele Arbeiter waren in den Bau des Windparks involviert, um welche Art von Arbeitern handelte es sich (Leiharbeiter, aus anderen Ländern)? Mit welchen Arbeitsverträgen? Wie wurde überprüft, ob die internationalen Arbeitsstandards eingehalten werden? Welches Ergebnis brachte die Prüfung?

Berlin, den 27. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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