Konsequenzen aus dem Sturm „Ela“ für die Klimawandelanpassung
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Tage um Pfingsten 2014 werden in Erinnerung bleiben. Doch während viele an den mit bis zu 35,6 °C wärmsten Junibeginn seit Beginn der Wetteraufzeichnung in Deutschland denken, mussten Menschen gerade in Nordrhein-Westfalen am Pfingstmontag mit dem Sturm „Ela“ kämpfen. Hierbei kamen sechs Menschen zu Tode und zahlreiche wurden verletzt. Vereinzelt kam es sogar zu Orkanböen mit Geschwindigkeiten von bis zu 144 Kilometer pro Stunde. Neben dem menschlichen Verlust kam es zu Sachschäden in Milliardenhöhe.
Die Deutsche Bahn AG hat allein durch den Umsatzausfall, aufgrund rund 2 000 nicht durchführbarer Zugfahrten, 36 Mio. Euro an Einbußen erlitten. Hinzu kommt die Reparatur von Schäden, welche auf über 20 Mio. Euro vom Bahnchef Dr. Rüdiger Grube beziffert wurden (www.welt.de vom 18. Juni 2014 „Sturm in NRW kostet Bahn 60 Millionen Euro“). Heftige Kosten werden auch einzelnen Wirtschaftsbereichen wie der Forstwirtschaft entstehen.
Der Sturm „Kyrill“ hatte im Jahr 2007 allein in Nordrhein-Westfalen 1,5 Mrd. Euro Schäden in Wäldern durch über 15 Millionen umgefallener Festmeter, zumeist Fichtenreinbestände, verursacht (Hintergrundinformationen zum Thema „5 Jahre nach Kyrill“ vom 13. Januar 2012 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen). Die hiesigen Wälder sind ohnehin durch biotische und abiotische Faktoren schon heute bedroht und der Klimawandel kann die zerstörende Wirkung dieser Faktoren noch verstärken. Dabei stellt insbesondere die durch den Klimawandel ebenfalls stattfindende Häufung von extremen Wetterereignissen, wie z.B. Stürmen, einen die Wälder aber auch andere Infrastruktur bedrohenden Faktor da. Gerade „langfristige Klimaänderungen [können] großflächige Gefährdungspotenziale für Wälder bergen“ (Waldstrategie der Bundesregierung). Der Sturm „Ela“ war nicht so weitläufig wie z. B. „Lothar“, aber es traf diesmal vor allem die Städte und ihre Infrastruktur sowie das Stadtgrün besonders hart. Klimaschutz muss daher für urbane Räume genauso wie für ländliche als wichtiger Teil der Prävention von immer mehr und stärkeren Stürmen gesehen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit durch Sturmschäden im Zusammenhang mit „Ela“ entstanden (bitte aktuellste Abschätzung)?
Bis wann erwartet die Bundesregierung eine Bezifferung des Gesamtschadens des Sturmes „Ela“, der entstandenen Schäden und Kosten, und wie schätzt sie diese im Vergleich zu den Stürmen „Kyrill“ (2007) und „Lothar“ (1999) ein?
Welcher Anteil des durch „Ela“ entstandenen Schadens war nach Kenntnis der Bundesregierung versichert bzw. versicherbar, und wie schätzt sie diese im Vergleich zu den Stürmen „Kyrill“ und „Lothar“ ein?
Wie hoch ist der Schaden an bundeseigenen Liegenschaften, Bundesstraßen bzw. Wasserstraßen?
Plant die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt, und falls nein, wie sollen die entstandenen Kosten beglichen werden? Falls ja, in welchen Bereichen plant die Bundesregierung eine Gegenfinanzierung?
Wie hoch ist der Schaden für die bundeseigenen Betriebe und Unternehmen?
Welche Schäden an der Stromnetzinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Ela“ verursacht und welche bundesweit?
Welche Schäden an der städtischen Infrastruktur und an den städtischen Grünanlagen in Nordrhein-Westfalen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Ela“ verursacht, und welche bundesweit?
Welche Schäden entstanden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Ela“ insgesamt, und welche speziellen Hilfen existieren bereits bzw. sind von der Bundesregierung geplant, um die Kommunen zu unterstützen?
Welche Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Ela“ in Nordrhein-Westfalen für die Landwirtschaft entstanden, und welche bundesweit? Welcher Anteil davon war versichert, und welcher Anteil ist nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt versicherbar?
Sind Entschädigungszahlen an landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Mitteln?
Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mehrgefahrenversicherung abgeschlossen?
Welche Schäden an den Wäldern in Nordrhein-Westfalen wurden durch „Ela“ verursacht, und welche bundesweit?
Wie viel Festmeter Holz sind durch den Sturm „Ela“ in Nordrhein-Westfalen und bundesweit gefallen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend Lagerkapazitäten für das zusätzlich anfallende Holz, und wie ist der Abverkauf geregelt?
Geht die Bundesregierung von einem Fall der Holzpreise durch „Ela“ aus, und wenn ja, um wie viel Prozent, und über welchen Zeitraum?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Klimawandel zur Häufung von Extremwetterereignissen wie Stürmen beiträgt, und dass es einen Zusammenhang von vermehrt auftretenden „Rekordstürmen“ und dem menschgemachten Klimawandel gibt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Schäden durch die Auswirkungen des schon jetzt stattfindenden und unumkehrbaren Klimawandels höher sein werden als ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen, um das Ziel der Regierung, 40 Prozent Treibhausgasminderung bis zum Jahr 2020, zu erreichen?
Welche Bundesländer oder Regionen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Extremwetterereignissen, welche durch den Klimawandel verstärkt stattfinden, besonders betroffen?
Welche Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands hat „Kyrill“ nach Kenntnis der Bundesregierung gehabt, und macht es nach Auffassung der Bundesregierung Sinn, wenn die Auswirkungen des Klimawandels zu einer Steigerung des wirtschaftlichen Leitindikators führen können?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regional unterschiedliche Versicherungsprämien gegen Schäden durch Extremwetterereignisse, wie zum Beispiel Stürme?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus regional unterschiedlichen Versicherungsprämien gegen Schäden durch Extremwetterereignisse, wie zum Beispiel Stürme?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am Gesamtschaden, der Schätzungen zufolge nicht voll versichert war, und geht die Bundesregierung davon aus, dass angesichts sich häufender Extremwetterereignisse dieser Anteil in Zukunft tendenziell steigen oder sinken wird?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die generelle Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen im Allgemeinen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus der Durchdringungsrate?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Lücken bei Angebot, Nachfrage und Verfügbarkeit von Versicherungen gegen Naturkatastrophen und beim Versicherungsschutz, und wenn ja, welcher Art, und in welchem Umfang?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels auf Deutschland zu einer Erhöhung der Unsicherheitsmargen kommen wird, was auch zu einem weiteren Anstieg der Versicherungsprämien führen würde, und wenn ja, um wie viel, und von welchen weiteren Erhöhungen geht sie aus?
Wie stark sind die Kosten für Katastrophenversicherungen für Bundeseigentum in den vergangenen zehn Jahren gestiegen, und welcher weitere Anstieg ist prognostiziert?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Versicherungskalkulationen in Bezug auf Sturmereignisse in den vergangenen Jahren angepasst worden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage, dass der ländliche Raum besonders stark (i. S. v. Schaden pro Einwohner) unter den möglichen Auswirkungen des Klimawandels, z. B. vermehrt auftretende Stürme, zu leiden hat, und wie gedenkt sie damit umzugehen?
Plant die Bundesregierung eine Unterstützung für die von „Ela“ betroffenen Bundesländer, und wenn ja, in welcher Höhe, bzw. welcher Art, und wie und in welchem Zeitrahmen soll diese abrufbar sein?