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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke

Nachfrage zu BT-Drs 18/444; Abklingzeit und Abbrand der bereits in Castoren an AKW-Standorten zwischengelagerten Brennelemente, Beladezeit je Anlage und Behältertyp, Sonderbrennstäbe, Mindestabbrände, Mindestabklingzeiten in Abhängigkeit von Abbränden für die Behältertypen CASTOR V/52, V/19 und TN 24E; Zwischenlagergenehmigungsverfahren und Behältertypzulassungsanträge, Antragsunterlagen für Stilllegung und Abbau der AKWs Isar 1 und Unterweser, Pilotprojekt zur Verpackung defekter Brennstäben in Köchern<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

29.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/233512.08.2014

Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der 13. Atomgesetznovelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet.

Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die den Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert werden und das rückzubauende Reaktorgebäude kernbrennstofffrei gemacht wird.

Das Tempo, in dem die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann, hängt stark von der Verfügbarkeit der für die trockene Zwischenlagerung notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Diesen Zusammenhang hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in zwei Kleinen Anfragen thematisiert, vgl. die Bundestagsdrucksachen 17/11756 und 18/309. Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen finden sich auf den Bundestagsdrucksachen 17/11944 und 18/444.

Die Bundesregierung erwartet gestützt auf Betreiberaussagen nach wie vor, dass in den acht eingangs genannten AKW die Kernbrennstofffreiheit in den Jahren 2016/2017 hergestellt werden kann. Vergleiche hierzu die Antwort der Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter, auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/2210.

Die Fragesteller dagegen sind bezüglich des Zeithorizonts 2016/2017 skeptisch. Unter anderem, weil es bezüglich der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters CASTOR® V/52 für abgebrannte Siedewasserreaktor-Brennelemente wiederholt zu Verzögerungen kam, die mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen zusammenhingen. Siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 auf Bundestagsdrucksache 18/115 und 65 auf Bundestagsdrucksache 18/2210 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Hinzu kommt, dass es neben verkehrsrechtlichen Behälterzulassungen auch eine Reihe Anträge zu bearbeiten gilt, die sich auf die einzelnen Zwischenlager an den AKW-Standorten beziehen, vgl. hierzu Plenarprotokoll 18/16 Anlage 7.

Ferner sind bestimmte Beladeszenarien wie beschädigte Brennelemente oder Brennelemente mit Sonderabbränden noch nicht zugelassen. Zum Teil sind sie noch nicht einmal beantragt, wie die Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 antwortet. Zudem genießen die neun noch in Betrieb befindlichen AKW bei der Behälterversorgung einen Vorrang vor den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten, wie auf Bundestagsdrucksache 18/444 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 9 zu entnehmen ist.

Schließlich steht die Aussage der Bundesregierung, mit einer Kernbrennstofffreiheit der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW könne in den Jahren 2016/2017 gerechnet werden, aus Sicht der Fragesteller beispielsweise auch im Widerspruch zu den seit einigen Wochen öffentlich zugänglichen Antragsunterlagen für Stilllegung und Abbau des AKW Isar 1. Dem betreffenden Betreiberbericht zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist auf den Seiten 22 und 23 zu entnehmen, dass E.ON SE mit einer Kernbrennstofffreiheit des AKW Isar 1 eher um das Jahr 2020 rechnet.

Diese Kleine Anfrage will derartigen Unklarheiten nachgehen, bislang noch nicht thematisierte Details behandeln und im Ergebnis zu etwas mehr Klarheit und Belastbarkeit in der Frage der Kernbrennstofffreiheit der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Abklingzeit und welchen Abbrand die Brennelemente, die bereits in Castoren in den AKW-Standort-Zwischenlagern trocken zwischengelagert werden, vor der Beladung in die Behälter jeweils hatten?

Falls ja, jeweils welche bzw. welchen (bitte tabellarische Übersicht)?

Falls nein, ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung den Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer bekannt?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Erfahrungswerte, wie viel Zeit die Beladung eines Behälters mit abgebrannten Brennelementen im AKW insgesamt in Anspruch nimmt (ggf. bitte darlegen)?

Gibt es diesbezüglich relevante Unterschiede zwischen den einzelnen Anlagen, Reaktorbaulinien oder Behältertypen (ggf. bitte darlegen)?

3

Jeweils wie viele Sonderbrennstäbe, für die Zulassungen erst noch beantragt oder erteilt werden müssen (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444), existieren in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW?

4

Was bedeutet in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/444 die Aussage „Für einige Brennelemente ist ein Mindestabbrand von 12 GWd/tSM erforderlich.“ konkret?

Für wie viele Brennelemente genau ist dieser Mindestabbrand erforderlich (bitte konkrete Anzahlen je Behältertyp angeben; falls es sich um keine absolute Anzahl, sondern eine variable, von Randbedingungen abhängende handelt, bitte differenzierte Angabe der jeweiligen konkreten Anzahl mit den für sie geltenden Randbedingungen)?

5

Gilt die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/444 für den Behälter CASTOR® V/52 genannte Untergrenze der Abklingzeit von zwölf Monaten unabhängig vom Abbrand?

Falls nein, welche Mindestabklingzeiten gelten für den CASTOR® V/52 in Abhängigkeit von welchen Abbränden?

6

Gilt die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/444 für den Behälter CASTOR® V/19 genannte Untergrenze der Abklingzeit von zwölf Monaten unabhängig vom Abbrand?

Falls nein, welche Mindestabklingzeiten gelten für den CASTOR® V/19 in Abhängigkeit von welchen Abbränden?

7

Gilt die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/444 für den Behälter TN®24E genannte Untergrenze der Abklingzeit von 24 Monaten unabhängig vom Abbrand?

Falls nein, welche Mindestabklingzeiten für den TN®24E gelten in Abhängigkeit von welchen Abbränden?

8

Welche Zwischenlagergenehmigungsverfahren und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge inklusive Abweichungsanträge etc. sind derzeit beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anhängig (bitte konkrete und nach Bundesländern sowie thematisch differenzierte Darlegung wie in Plenarprotokoll 18/16 Anlage 7 vom 19. Februar 2014)?

9

Welchen künftigen Zeitbedarf werden die in der vorangegangenen Frage adressierten Verfahren schätzungsweise jeweils ungefähr noch haben (hilfsweise bitte näherungsweise basierend auf Erfahrungswerten früherer Verfahren)?

Werden sie parallel oder in welcher Reihenfolge bzw. Priorisierung bearbeitet?

10

Sind der Bundesregierung die Antragsunterlagen für Stilllegung und Rückbau des AKW Isar 1 bekannt, insbesondere der Bericht „Restbetrieb und Abbau. Umweltverträglichkeitsuntersuchung“ vom 26. Februar 2014?

Ist der Bundesregierung der Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des AKW Unterweser vom 4. Mai 2012 bekannt, inklusive des Betreiber-Terminplans für das Vorhaben (einseitige Grafik)?

11

Wie ist der aktuelle Stand des Pilotprojekts zur Verpackung von defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern im AKW Biblis?

Welche restliche Laufzeit wird das Pilotprojekt nach aktueller Schätzung noch haben, und welche Erkenntnisse hat es bislang schon gebracht?

Berlin, den 12. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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